Änderungen und Ergänzungen.
Das Nachschlagewerk „Typologien digitaler Finanzkriminalität“ ist als Erste Ausgabe 2026 erschienen; das Impressum nennt die Manuskriptfassung 2.1 mit Redaktionsstand 5. September 2026. Die Online-Fassung im Glossar wird seitdem laufend gegen die Primärquellen geprüft. Diese Seite führt jede Abweichung vom gedruckten Werk. Die nächste Ausgabe arbeitet alles ein. Von Tobias Kremp, Blockchain-Analyst und Fachautor.
Zwei Arten von Abweichungen stehen hier. Online-Ergänzungen sind Begriffe, die das gedruckte Werk nicht enthält; im Glossar tragen sie einen blauen Randbalken. Korrekturen betreffen Einträge der Ersten Ausgabe. Unter Bisher steht der gedruckte Wortlaut, der bis zur Korrektur auch online stand, unter Jetzt der geltende. Diese Seite nennt keine Seitenzahlen; im Druck findet sich jeder Eintrag über seine Kennung, etwa I.34.
Stand 30. Oktober 2026: 13 Online-Ergänzungen, 69 korrigierte Einträge mit 114 Korrekturen.
Online-Ergänzungen: 13 Begriffe
Diese Begriffe stehen nicht in der Ersten Ausgabe 2026. Sie sind für die nächste Ausgabe vorgesehen. Die Zählung je Thema entspricht den blauen Zahlen der Kapitelplaketten im Glossar.
Thema: Betrugstypologien 8 Begriffe
CFD-Betrug
Anlagebetrug, bei dem Täter den Handel mit Differenzkontrakten (CFD) oder Devisen nur vortäuschen. Ein CFD ist eine Wette auf die Kursdifferenz eines Basiswerts, gehebelt und ohne Besitz des Basiswerts; zugelassene Anbieter dürfen ihn Kleinanlegern nur unter Auflagen der BaFin anbieten. Die Betrugsplattform zeigt Positionen, die nie an einem Markt eröffnet wurden. Gewinne und Verluste setzt der Betreiber. Der Hebel liefert die Erklärung: für schnelle Scheingewinne beim Einstieg und für den angeblichen Totalverlust, sobald das Opfer auszahlen will.
Digital Arrest
Betrugsmasche, bei der sich Täter als Polizei, Zoll, Staatsanwaltschaft oder Zentralbank ausgeben und das Opfer per Videoanruf stundenlang festhalten. Sie werfen ihm eine Straftat vor, etwa Drogen in einem Paket oder Geldwäsche, inszenieren eine Dienststelle als Kulisse und erklären das Opfer für „digital festgenommen“. Freikommen soll es durch Überweisungen auf ein angebliches Prüfkonto. Die indische Cybercrime-Koordinierungsstelle I4C hat die Masche im März 2025 in einem eigenen Hinweis beschrieben; in Indien ist sie ein Massenphänomen.
Enkeltrick
Telefonbetrug, bei dem sich Täter als Enkel, Kind oder gute Bekannte ausgeben und eine finanzielle Notlage vortäuschen, etwa einen Unfall oder einen dringenden Kauf. Typisch ist der Einstieg mit der Aufforderung zu raten, wer anruft. Das Geld holt anschließend ein angeblicher Bote ab. Betroffen sind überwiegend ältere, allein lebende Menschen.
KI-Agent
KI-System, das eine Aufgabe über mehrere Schritte selbstständig plant und ausführt. INTERPOL beschreibt kriminell eingesetzte KI-Agenten, die Betrugs- und Erpressungsabläufe von der Auskundschaftung der Opfer über das Abgreifen von Zugangsdaten bis zur Forderung abwickeln. Das senkt die Kosten und erlaubt Angriffe in großer Zahl.
Schockanruf
Telefonbetrug, bei dem der Anrufer eine akute Notlage eines Angehörigen schildert, etwa einen Verkehrsunfall mit anschließender Operation oder eine drohende Haft. Die Täter geben sich als Verwandte oder als Polizeibeamte und Rechtsanwälte aus. Bewusst erzeugter Zeitdruck soll verhindern, dass das Opfer nachfragt. Gefordert werden Bargeld, Schmuck oder andere Wertsachen.
Sha Zhu Pan
Chinesischer Ursprungsbegriff des Pig Butchering, sinngemäß das Schlachten des gemästeten Schweins. Der Ausdruck stammt aus den Täterstrukturen selbst und beschreibt das Prinzip: Opfer werden über Wochen mit Vertrauen gemästet und anschließend finanziell ausgenommen.
Stimmklon
Mit künstlicher Intelligenz erzeugte Nachbildung einer menschlichen Stimme. Nach einer von INTERPOL zitierten Auswertung von Group-IB reichen für überzeugende Klone zehn Sekunden Tonaufnahme aus öffentlichen Quellen wie Videos in sozialen Netzwerken. Täter nutzen die Technik beim Enkeltrick und beim Schockanruf, um wie ein Angehöriger zu klingen, und im Unternehmensumfeld, um Führungskräfte am Telefon nachzuahmen.
Virtual Kidnapping
Erpressungsmasche, bei der Täter eine Entführung nur behaupten. Sie rufen Angehörige an, spielen Schreie oder eine mit künstlicher Intelligenz nachgemachte Stimme ein und verlangen sofort Lösegeld, meist per Überweisung oder Bargeldübergabe. Niemand ist entführt. Die Täter halten das Opfer in der Leitung, damit es die angeblich entführte Person nicht erreicht. Das FBI beschrieb die Masche 2017 ausführlich und warnt seit Dezember 2025 vor manipulierten Lebenszeichen: Fotos und Videos, die den Angehörigen in Gefahr zeigen sollen.
Thema: Akteure und Strukturen 1 Begriff
Organisierte Kriminalität
Für Organisierte Kriminalität, in Polizei und Justiz kurz OK, gibt es in Deutschland keine Legaldefinition. Polizei und Justiz arbeiten seit 1990 mit einer gemeinsamen Arbeitsdefinition. Danach ist Organisierte Kriminalität die planmäßige, vom Gewinn- oder Machtstreben bestimmte Begehung von Straftaten, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit erhebliche Bedeutung haben. Mehr als zwei Beteiligte wirken dabei auf längere oder unbestimmte Dauer arbeitsteilig zusammen. Hinzukommen muss eines von drei Mitteln: geschäftsähnliche Strukturen, Gewalt oder Einschüchterung, Einflussnahme auf Politik, Medien, Verwaltung, Justiz oder Wirtschaft.
Thema: Instrumente 4 Begriffe
DEX (Decentralized Exchange)
Handelsplatz für Krypto-Werte ohne klassisches Kundenkonto und meist ohne zentralen Betreiber. Der Tausch läuft direkt über Smart Contracts. Damit fehlt oft die Stelle, an der eine Aufsicht ansetzen oder ein Ermittler Auskunft verlangen könnte.
Liveness-Erkennung
Prüfverfahren in der Video-Identifizierung, das feststellen soll, ob vor der Kamera ein lebender Mensch agiert und keine Aufzeichnung, Maske oder KI-Simulation. KI-generierte Ausweisdokumente und Deepfakes setzen diese Verfahren zunehmend unter Druck.
Velocity Gap
Geschwindigkeitslücke zwischen Tätern und Strafverfolgung. Inkriminierte Werte bewegen sich in Minuten über Ketten und Grenzen, während Rechtshilfe in Wochen und Monaten arbeitet. Die Schließung dieser Lücke ist erklärtes Ziel der aktuellen EU-Reformen.
Wallet (Custodial / Self-Custody)
Zugriffspunkt auf Krypto-Werte. Bei Custodial Wallets verwahrt ein Dienstleister die Schlüssel und kann auf behördliche Anordnung reagieren. Bei Self-Custody hält der Nutzer die Schlüssel selbst; es gibt keinen Dienstleister, der auf Anordnung sperren oder herausgeben kann. Wer die Schlüssel erlangt, ob durch Beschlagnahme, Täuschung oder Zwang, verfügt über die Werte.
Korrigierte Einträge der Ersten Ausgabe: 69
Bisher: der gedruckte Wortlaut, der bis zur Korrektur auch online stand. Jetzt: der geltende Wortlaut im Glossar. Gestrichene Wörter sind durchgestrichen, neue unterstrichen. Wortlaut meint einen Satz im Eintrag, Quellenangabe eine Zeile im Quellenverzeichnis des Eintrags, Neue Quelle eine ergänzte Fundstelle ohne Vorgänger. Das Datum nennt den Tag der Online-Korrektur.
Kapitel I · Betrugstypologien 12 Einträge, 19 Korrekturen
I.11 Investment Group Scam
ESMA, Finfluencers: Requirements when posting investment recommendations on social media (Factsheet, Januar 2026)
ESMA, Finfluencers: Tips for responsible promotion (Factsheet, Januar 2026)
I.13 Exit Scam
FATF, Virtual Assets: Targeted Update on Implementation of the FATF Standards on Virtual Assets and VASPs (Juli 2026)
FATF, Virtual Assets: Seventh Targeted Update on Implementation of the FATF Standards on Virtual Assets/VASPs (16.07.2026)
I.14 Pump and Dump (Krypto)
ESMA, Warnungen zu Marktmissbrauch bei Kryptowerten
ESMA, Leitlinien zur Aufsicht über Marktmissbrauch bei Kryptowerten nach MiCA (29.04.2025)
I.17 Approval Phishing (Ice Phishing)
Die Bezeichnung Ice Phishing wurde 2022 von Sicherheitsforschern eines Softwareherstellers geprägt.
Die Bezeichnung Ice Phishing verwenden Sicherheitsforscher eines Softwareherstellers seit 2022.
I.19 Wallet Drainer
Einzelne Drainer-Familien haben nach Angaben von Sicherheitsanbietern Werte im dreistelligen Millionenbereich abgezogen, bevor sie eingestellt wurden; amtliche Zahlen dazu gibt es nicht.
Einzelne Drainer-Familien haben nach Angaben von Sicherheitsanbietern Werte in zweistelliger Millionenhöhe abgezogen, bevor sie eingestellt wurden; amtliche Zahlen dazu gibt es nicht.
Zum Approval Phishing (I.17): Der Drainer setzt Approval Phishing als eine von mehreren Techniken ein und automatisiert den Abfluss.
Zum Approval Phishing (I.17): Der Drainer setzt Approval Phishing als eine von mehreren Techniken ein und automatisiert den Abfluss. Zur Fake Wallet App (I.21): Die Fälschung greift Seed Phrase und Schlüssel schon bei der Eingabe ab. Sie kommt ohne Signaturanfragen aus.
I.22 Impersonation Scam / Behördenbetrug
Bei Recovery Scams (I.7) ist die Behördenrolle die häufigste Tarnung.
Bei Recovery Scams (I.7) ist die Behördenrolle eine verbreitete Tarnung.
FinCEN berichtet nach Angaben der Strafverfolgung, dass Täter im Behördenbetrug Geschädigte anweisen, Goldmünzen oder Goldbarren zu kaufen und einem Kurier zu übergeben, der im Auftrag der Täter oder ihrer Geldwäscher abholt; auch Geschenkkarten werden verlangt.
FinCEN berichtet nach Angaben der Strafverfolgung, dass Täter aus Scam-Centern Geschädigte, auch im Behördenbetrug, anweisen, Goldmünzen oder Goldbarren zu kaufen und einem Kurier zu übergeben, der im Auftrag der Täter oder ihrer Geldwäscher abholt; auch Geschenkkarten werden verlangt.
I.24 Task Scam (Job Scam)
INTERPOL, Global Financial Fraud Threat Assessment, Second Edition (März 2026), S. 16 f., S. 27 (Task Scams)
INTERPOL, Global Financial Fraud Threat Assessment, Second Edition (März 2026), S. 10 und S. 33 (Beschäftigungsbetrug mit digitalen Aufgaben)
I.27 Synthetische Identität
FATF, Virtual Assets: Targeted Update on Implementation of the FATF Standards on Virtual Assets and VASPs (Juli 2026), Rn. 34 (S. 22)
FATF, Virtual Assets: Seventh Targeted Update on Implementation of the FATF Standards on Virtual Assets/VASPs (16.07.2026), Rn. 34 (S. 22)
I.28 Giveaway Scam
Der prominenteste dokumentierte Fall war die Kaperung von rund 130 Twitter-Konten im Juli 2020, darunter zahlreiche verifizierte Konten bekannter Personen, über die ein Bitcoin-Giveaway beworben wurde.
Der prominenteste dokumentierte Fall war der Angriff auf rund 130 Twitter-Konten im Juli 2020; mit 45 davon, darunter verifizierte Konten bekannter Personen, wurde ein Bitcoin-Giveaway beworben.
Dokumentiert ist: Im Juli 2020 wurden rund 130 Twitter-Konten übernommen, darunter verifizierte Konten bekannter Personen, und für ein Bitcoin-Giveaway missbraucht.
Dokumentiert ist: Im Juli 2020 griffen Täter rund 130 Twitter-Konten an und missbrauchten 45 davon, darunter verifizierte Konten bekannter Personen, für ein Bitcoin-Giveaway.
I.29 Ponzi-Schema (Krypto-Variante)
Benannt nach Charles Ponzi, der in den 1920er-Jahren in Boston Anleger mit versprochenen Renditen aus dem Handel mit internationalen Antwortscheinen betrog.
Benannt nach Charles Ponzi, der 1919 und 1920 in Boston Anleger mit versprochenen Renditen aus dem Handel mit internationalen Antwortscheinen betrog.
US Securities and Exchange Commission, Pressemitteilung 2021-172 "SEC Charges BitConnect and Top Promoter Founder with Defrauding Retail Investors in a $2 Billion Global Fraud Scheme" (September 2021)
US Securities and Exchange Commission, Pressemitteilung 2021-172 "SEC Charges Global Crypto Lending Platform and Top Executives in $2 Billion Fraud" (01.09.2021)
I.32 Wrench Attack
Auffällig ist eine Häufung in Frankreich seit 2024: Die Pariser Staatsanwaltschaft hat nach Presseberichten mehrere Entführungen von Personen aus dem Umfeld von Kryptounternehmen und deren Angehörigen verfolgt, teils mit schweren Verletzungen.
Auffällig ist eine Häufung in Frankreich seit Januar 2025: Die Pariser Staatsanwaltschaft hat nach Presseberichten eine Serie von Entführungen von Personen aus dem Umfeld von Kryptounternehmen und deren Angehörigen verfolgt, teils mit schweren Verletzungen.
I.34 APP-Fraud (Authorised Push Payment)
Das Vereinigte Königreich hat diese Verteilung 2024 verändert: Seit Oktober 2024 sind Zahlungsdienstleister dort verpflichtet, Opfer von APP Fraud bis zu einer Obergrenze zu entschädigen, wobei sich sendende und empfangende Bank die Kosten teilen.
Das Vereinigte Königreich hat diese Verteilung 2024 verändert: Seit Oktober 2024 sind Zahlungsdienstleister dort für Faster Payments und CHAPS verpflichtet, Opfer von APP Fraud bis zu einer Obergrenze zu entschädigen, wobei sich sendende und empfangende Bank die Kosten teilen.
Das deutsche Recht kennt keine Erstattungspflicht für autorisierte Zahlungen.
Das deutsche Recht kennt keine allgemeine Erstattungspflicht für autorisierte Zahlungen; seit Oktober 2025 haftet die Bank des Zahlers aber, wenn sie die vorgeschriebene Empfängerüberprüfung unterlässt.
Das Vereinigte Königreich hat diese Lücke 2024 mit der Erstattungsregel geschlossen.
Das Vereinigte Königreich hat diese Lücke 2024 für Faster Payments und CHAPS mit der Erstattungsregel geschlossen.
Verordnung (EU) 2024/886 (Echtzeitüberweisungen), Art. 5c Empfängerüberprüfung, anwendbar seit 09.10.2025
Kapitel II · Geldwäschetechniken 12 Einträge, 20 Korrekturen
II.2 Chain Hopping
Für Betrugserlöse aus Scam Compounds benennt FinCEN aus Blockchain-Daten einen wiederkehrenden Weg: Stablecoins aus Betrug werden über DeFi-Protokolle von der Ethereum-Blockchain auf die Tron-Blockchain gewechselt, weil Stablecoins dort auf Guarantee Marketplaces (II.15) ohne Weiteres verwendbar sind. Der Kettenwechsel dient hier weniger der Verschleierung als dem Anschluss an den Absatzmarkt.
Für Betrugserlöse aus Scam Compounds nennt FinCEN als Beispiel aus Blockchain-Daten den Wechsel von Stablecoins über DeFi-Protokolle von der Ethereum-Blockchain auf die Tron-Blockchain. Dort sind sie auf Guarantee Marketplaces (II.15) ohne Weiteres verwendbar. Nach dieser Lesart dient der Kettenwechsel weniger der Verschleierung als dem Anschluss an den Absatzmarkt.
FATF, Virtual Assets: Targeted Update on Implementation of the FATF Standards on Virtual Assets and VASPs (Juli 2026), Abschnitt zur DPRK (S. 22)
FATF, Virtual Assets: Seventh Targeted Update on Implementation of the FATF Standards on Virtual Assets/VASPs (16.07.2026), Abschnitt zur DPRK (S. 22)
II.3 Bridge (Cross-Chain-Bridge)
FATF, Virtual Assets: Targeted Update on Implementation of the FATF Standards on Virtual Assets and VASPs (Juli 2026), Key Findings (S. 4)
FATF, Virtual Assets: Seventh Targeted Update on Implementation of the FATF Standards on Virtual Assets/VASPs (16.07.2026), Key Findings (S. 4)
II.4 Mixer
Gegen den bekanntesten dezentralen Mixer verhängte das US-Finanzministerium im August 2022 Sanktionen mit der Begründung, er habe Erlöse nordkoreanischer Hackergruppen gewaschen.
Gegen den bekanntesten dezentralen Mixer verhängte das US-Finanzministerium im August 2022 Sanktionen mit der Begründung, er habe seit 2019 Werte von über 7 Milliarden US-Dollar gewaschen, darunter Erlöse nordkoreanischer Hackergruppen.
FATF, Virtual Assets: Targeted Update on Implementation of the FATF Standards on Virtual Assets and VASPs (Juli 2026)
FATF, Virtual Assets: Seventh Targeted Update on Implementation of the FATF Standards on Virtual Assets/VASPs (16.07.2026)
II.5 CoinJoin
Da alle Ausgänge gleich groß sind, lässt sich nicht bestimmen, welcher Eingang zu welchem Ausgang gehört.
Weil viele Ausgänge in gleichen, standardisierten Beträgen entstehen, lässt sich für sie nicht ohne Weiteres bestimmen, welcher Eingang zu welchem Ausgang gehört.
Die Frage, ob ein Koordinator ohne Verwahrung ein Geldtransfergeschäft betreibt, ist in den USA umstritten: Die Strafverfolgung hat diese Auffassung in Anklagen vertreten, die Angeklagten haben sich schuldig bekannt, eine gerichtliche Klärung in der Sache steht aus.
Die Frage, ob ein Koordinator ohne Verwahrung ein Geldtransfergeschäft betreibt, ist in den USA umstritten: Die Strafverfolgung hat diese Auffassung in Anklagen vertreten, die Gründer von Samourai Wallet bekannten sich schuldig und erhielten im November 2025 Haftstrafen; ein Urteil, das die Rechtsfrage grundsätzlich klärt, steht aus.
FATF, Virtual Assets: Targeted Update on Implementation of the FATF Standards on Virtual Assets and VASPs (Juli 2026)
FATF, Virtual Assets: Seventh Targeted Update on Implementation of the FATF Standards on Virtual Assets/VASPs (16.07.2026)
FATF, Targeted Report on Regulatory Challenges from Decentralised Finance (21.07.2026), Box 13 (Samourai)
II.6 Privacy Coins
Bekannteste Vertreter: Monero, Zcash, Dash (in seiner PrivateSend-Funktion).
Bekannteste Vertreter: Monero, Zcash, Dash (mit seiner CoinJoin-Funktion, früher PrivateSend).
Die Verschleierung ist Standard, nicht Zusatzfunktion.
Bei Monero ist die Verschleierung verpflichtend, bei Zcash und Dash wählbar.
FATF, Virtual Assets: Targeted Update on Implementation of the FATF Standards on Virtual Assets and VASPs (Juli 2026)
FATF, Virtual Assets: Seventh Targeted Update on Implementation of the FATF Standards on Virtual Assets/VASPs (16.07.2026)
II.9 Nested Exchange (Nested Service)
FATF, Virtual Assets: Targeted Update on Implementation of the FATF Standards on Virtual Assets and VASPs (Juli 2026), Rn. 41
FATF, Virtual Assets: Seventh Targeted Update on Implementation of the FATF Standards on Virtual Assets/VASPs (16.07.2026), Rn. 41
II.10 OTC-Desk (Over the Counter)
FATF, Virtual Assets: Targeted Update on Implementation of the FATF Standards on Virtual Assets and VASPs (Juli 2026)
FATF, Virtual Assets: Seventh Targeted Update on Implementation of the FATF Standards on Virtual Assets/VASPs (16.07.2026)
II.11 Off-Ramp / On-Ramp
FATF, Virtual Assets: Targeted Update on Implementation of the FATF Standards on Virtual Assets and VASPs (Juli 2026)
FATF, Virtual Assets: Seventh Targeted Update on Implementation of the FATF Standards on Virtual Assets/VASPs (16.07.2026)
II.13 Krypto-ATM
FATF, Virtual Assets: Targeted Update on Implementation of the FATF Standards on Virtual Assets and VASPs (Juli 2026)
FATF, Virtual Assets: Seventh Targeted Update on Implementation of the FATF Standards on Virtual Assets/VASPs (16.07.2026)
II.14 Stablecoin
Die FATF hat in ihrem Stablecoin-Bericht vom März 2026 festgehalten, dass 84 Prozent des illegalen On-Chain-Transaktionsvolumens 2025 auf Stablecoins entfielen, und dass ihre Standards Peer-to-Peer-Transfers über selbst verwahrte Wallets nicht ausdrücklich erfassen.
Die FATF hat in ihrem Stablecoin-Bericht vom März 2026 unter Berufung auf Chainalysis festgehalten, dass 84 Prozent des illegalen On-Chain-Transaktionsvolumens 2025 auf Stablecoins entfielen, und dass ihre Standards Peer-to-Peer-Transfers über selbst verwahrte Wallets nicht ausdrücklich erfassen.
FATF, Virtual Assets: Targeted Update on Implementation of the FATF Standards on Virtual Assets and VASPs (Juli 2026)
FATF, Virtual Assets: Seventh Targeted Update on Implementation of the FATF Standards on Virtual Assets/VASPs (16.07.2026)
II.19 Wash Trading
ESMA, Warnungen und Leitlinien zu Marktmissbrauch bei Kryptowerten
ESMA, Leitlinien zur Aufsicht über Marktmissbrauch bei Kryptowerten nach MiCA (29.04.2025)
II.20 DeFi (Decentralized Finance)
FATF, Virtual Assets: Targeted Update on Implementation of the FATF Standards on Virtual Assets and VASPs (Juli 2026), Key Findings (S. 4)
FATF, Virtual Assets: Seventh Targeted Update on Implementation of the FATF Standards on Virtual Assets/VASPs (16.07.2026), Key Findings (S. 4)
Kapitel III · Akteure und Strukturen 12 Einträge, 26 Korrekturen
III.1 Chinese Money Laundering Networks (CMLN)
Das US-Finanzministerium hat 2025 einen eigenen Alert zu CMLN veröffentlicht mit Indikatoren für Banken.
FinCEN hat im August 2025 ein eigenes Advisory zu CMLN (FIN-2025-A003) mit Indikatoren für Banken veröffentlicht.
III.2 Scam Compound
Das Büro für Menschenrechte der Vereinten Nationen schätzte im August 2023, dass mindestens 120.000 Menschen in Myanmar und rund 100.000 in Kambodscha in Compounds zur Betrugsarbeit gezwungen werden.
Das Büro für Menschenrechte der Vereinten Nationen nannte im August 2023 unter Berufung auf glaubwürdige Quellen die Größenordnung: mindestens 120.000 Menschen in Myanmar und rund 100.000 in Kambodscha könnten in Compounds zur Betrugsarbeit gezwungen sein.
OHCHR, Online Scam Operations and Trafficking into Forced Criminality in Southeast Asia: Recommendations for a Human Rights Response (25.08.2023), S. 7 ff. (Schätzung: mindestens 120.000 Menschen in Myanmar, rund 100.000 in Kambodscha)
OHCHR, Online Scam Operations and Trafficking into Forced Criminality in Southeast Asia: Recommendations for a Human Rights Response (29.08.2023), S. 7 ff. (Schätzung: mindestens 120.000 Menschen in Myanmar, rund 100.000 in Kambodscha)
III.3 Zwangsarbeit in Scam Compounds (Trafficked Worker)
Das Palermo-Protokoll und die EU-Richtlinie gegen Menschenhandel sehen vor, dass Opfer von Menschenhandel für Straftaten, zu denen sie gezwungen wurden, nicht bestraft werden sollen (Non-Punishment-Prinzip).
Die Europaratskonvention gegen Menschenhandel (Art. 26) und die EU-Richtlinie gegen Menschenhandel (Art. 8 RL 2011/36/EU) sehen vor, dass Opfer von Menschenhandel für Straftaten, zu denen sie gezwungen wurden, nicht bestraft werden sollen (Non-Punishment-Prinzip).
OHCHR, Online Scam Operations and Trafficking into Forced Criminality in Southeast Asia: Recommendations for a Human Rights Response (25.08.2023), S. 7 ff.
OHCHR, Online Scam Operations and Trafficking into Forced Criminality in Southeast Asia: Recommendations for a Human Rights Response (29.08.2023), S. 7 ff.
III.4 Recruiter (Menschenhandel)
OHCHR, Online Scam Operations and Trafficking into Forced Criminality in Southeast Asia: Recommendations for a Human Rights Response (25.08.2023), S. 7 ff. (Anwerbung)
OHCHR, Online Scam Operations and Trafficking into Forced Criminality in Southeast Asia: Recommendations for a Human Rights Response (29.08.2023), S. 7 ff. (Anwerbung)
III.5 Huione Group / Huione Guarantee (Dokumentierter Fall)
FinCEN beziffert das Transaktionsvolumen der Gruppe zwischen August 2021 und Januar 2025 auf mindestens 4 Milliarden US-Dollar nachweislich illegaler Erlöse innerhalb eines Gesamtvolumens von rund 49 Milliarden US-Dollar.
FinCEN beziffert die nachweislich illegalen Erlöse, die die Gruppe zwischen August 2021 und Januar 2025 verarbeitete, auf mindestens 4 Milliarden US-Dollar. Allein der Marktplatz Haowang Guarantee wickelte nach einer von FinCEN zitierten Chainalysis-Auswertung seit 2021 mindestens 49 Milliarden US-Dollar in Kryptowerten ab.
Die Bedeutung des Falls liegt weniger im Ergebnis als in der Dokumentation: Erstmals hat eine Behörde die gesamte Infrastruktur der Compound-Industrie in einem einzigen Verfahren beschrieben und beziffert.
Die Bedeutung des Falls liegt weniger im Ergebnis als in der Dokumentation: Eine Behörde hat eine zentrale Finanzinfrastruktur der Compound-Industrie in einem einzigen Verfahren amtlich beschrieben und beziffert.
Dokumentiert ist: Eine kambodschanische Unternehmensgruppe mit Zahlungsdienst, Marktplatz und Börse hat nach den Feststellungen von FinCEN zwischen August 2021 und Januar 2025 Transaktionen im Volumen von rund 49 Milliarden US-Dollar abgewickelt, darunter mindestens 4 Milliarden US-Dollar nachweislich illegaler Erlöse aus Pig Butchering und nordkoreanischen Kryptodiebstählen.
Dokumentiert ist: Eine kambodschanische Unternehmensgruppe mit Zahlungsdienst, Marktplatz und Börse hat nach den Feststellungen von FinCEN zwischen August 2021 und Januar 2025 mindestens 4 Milliarden US-Dollar nachweislich illegaler Erlöse verarbeitet, darunter Erlöse aus nordkoreanischen Cyberdiebstählen und Krypto-Anlagebetrug.
Folge für die Typologie: Der Guarantee Marketplace (II.15) ist die Infrastruktur der Compound-Industrie, keine Randerscheinung; die Behörde hat sie in einem Verfahren vollständig beschrieben.
Folge für die Typologie: Der Guarantee Marketplace (II.15) bildet die Infrastruktur der Compound-Industrie; die Behörde hat ihre Finanzseite in einem Verfahren amtlich dokumentiert.
III.6 Prince Group (Dokumentierter Fall)
Unternehmensgruppe mit Aktivitäten in Immobilien, Finanzdienstleistungen, Casinos und Tourismus, die im Oktober 2025 von den USA und dem Vereinigten Königreich als transnationale kriminelle Organisation sanktioniert wurde, mit der Begründung, sie betreibe Scam Compounds und wasche deren Erlöse.
Unternehmensgruppe mit Aktivitäten in Immobilien, Finanzdienstleistungen, Casinos und Tourismus, die im Oktober 2025 von den USA als transnationale kriminelle Organisation eingestuft und zugleich von Washington und London sanktioniert wurde, mit der Begründung, sie betreibe Scam Compounds und wasche deren Erlöse.
Der Gründer wurde in den USA angeklagt.
Der Gründer wurde in den USA angeklagt und im Januar 2026 in Kambodscha festgenommen und an China ausgeliefert.
Die Gruppe war nach außen ein legitimer Konzern mit Hotels, Wohnanlagen, einer Bank und einer Fluggesellschaft, mit offizieller Anerkennung durch die kambodschanische Regierung.
Die Gruppe war nach außen ein legitimer Konzern mit Hotels, Wohnanlagen und einer Bank, mit offizieller Anerkennung durch die kambodschanische Regierung.
Die Sanktionen betrafen 146 Personen und Unternehmen, überwiegend in Kambodscha, daneben in Palau, Mauritius, Taiwan, Singapur und Laos.
Die US-Sanktionen betrafen 146 Personen und Unternehmen, überwiegend in Kambodscha, daneben in Palau, Mauritius, Taiwan, Singapur und Laos.
Oktober 2025 haben die USA und das Vereinigte Königreich 146 Personen und Unternehmen der Gruppe sanktioniert; die US-Justiz hat den Vorsitzenden im Eastern District of New York angeklagt (1:25-cr-00312) und die Einziehung von 127.271 Bitcoin im Wert von rund 15 Milliarden US-Dollar beantragt (1:25-cv-05745), nach eigener Angabe die größte Einziehungsklage in ihrer Geschichte.
Oktober 2025 hat OFAC 146 Personen und Unternehmen der Gruppe sanktioniert, das Vereinigte Königreich verhängte parallel eigene Sanktionen; die US-Justiz hat den Vorsitzenden im Eastern District of New York angeklagt (1:25-cr-00312) und die Einziehung von 127.271 Bitcoin im Wert von rund 15 Milliarden US-Dollar beantragt (1:25-cv-05745), nach eigener Angabe die größte Einziehungsklage in ihrer Geschichte.
The Guardian, „Alleged scam kingpin Chen Zhi arrives in China after extradition from Cambodia" (08.01.2026)
III.7 Finanzagent
Das bedeutet: Wer bei einem Jobangebot mit Kontonutzung hätte erkennen müssen, dass etwas nicht stimmt, macht sich strafbar, auch ohne Wissen um die konkrete Vortat.
Das bedeutet: Wer bei einem Jobangebot mit Kontonutzung leichtfertig übersieht, dass etwas nicht stimmt, macht sich strafbar, auch ohne Wissen um die konkrete Vortat.
Zivilrechtlich haftet der Finanzagent dem Geschädigten auf Schadensersatz, in der Regel in voller Höhe des durchgeleiteten Betrags.
Zivilrechtlich haftet der Finanzagent dem Geschädigten auf Schadensersatz, grundsätzlich bis zur Höhe des durchgeleiteten Betrags; ein Mitverschulden des Geschädigten kann den Anspruch mindern.
Der Täter im Compound bleibt unbekannt, der Kontoinhaber in Deutschland wird verurteilt.
Der Täter im Compound bleibt unbekannt, gegen den Kontoinhaber in Deutschland wird ermittelt.
III.13 Professional Money Launderer (PML)
Der PML kann wegen Geldwäsche verfolgt werden, auch wenn die Vortat im Ausland liegt und nicht ermittelt ist, solange sie eine Straftat ist.
Der PML kann wegen Geldwäsche verfolgt werden, auch wenn die Vortat im Ausland liegt und nicht ermittelt ist.
Das ist seit 2021 nach §261 StGB für jede Vortat der Fall.
Seit 2021 taugt nach §261 StGB jede rechtswidrige Tat als Vortat; bei Auslandstaten muss sie grundsätzlich auch am Tatort strafbar sein (§261 Abs. 9 StGB).
III.14 Laundering-as-a-Service
FATF, Virtual Assets: Targeted Update on Implementation of the FATF Standards on Virtual Assets and VASPs (Juli 2026)
FATF, Virtual Assets: Seventh Targeted Update on Implementation of the FATF Standards on Virtual Assets/VASPs (16.07.2026)
III.15 Fraud-as-a-Service / Scam-as-a-Service
INTERPOL, Global Financial Fraud Threat Assessment, Second Edition (März 2026), S. 15 f.
INTERPOL, Global Financial Fraud Threat Assessment, Second Edition (März 2026), S. 17 und 28
III.22 Insider (Bank / VASP)
FATF, Virtual Assets: Targeted Update on Implementation of the FATF Standards on Virtual Assets and VASPs (Juli 2026)
FATF, Virtual Assets: Seventh Targeted Update on Implementation of the FATF Standards on Virtual Assets/VASPs (16.07.2026)
III.24 Casino-Zonen Südostasiens
Die Sonderwirtschaftszone Goldenes Dreieck wurde 2018 von den USA sanktioniert, mit der Begründung, sie sei Zentrum für Drogenhandel, Menschenhandel und Geldwäsche.
2018 sanktionierten die USA die Zhao-Wei-Organisation und ihre Kings Romans Company, die die Sonderwirtschaftszone Goldenes Dreieck kontrolliert, unter anderem wegen Drogenhandel, Menschenhandel und Geldwäsche.
OHCHR, Online Scam Operations and Trafficking into Forced Criminality in Southeast Asia: Recommendations for a Human Rights Response (25.08.2023), S. 7 ff.
OHCHR, Online Scam Operations and Trafficking into Forced Criminality in Southeast Asia: Recommendations for a Human Rights Response (29.08.2023), S. 7 ff.
Kapitel IV · Instrumente 25 Einträge, 40 Korrekturen
IV.1 VASP (Virtual Asset Service Provider)
FATF, Virtual Assets: Targeted Update on Implementation of the FATF Standards on Virtual Assets and VASPs (Juli 2026), Key Findings (S. 4 f.), Rn. 1 (S. 9)
FATF, Virtual Assets: Seventh Targeted Update on Implementation of the FATF Standards on Virtual Assets/VASPs (16.07.2026), Key Findings (S. 4 f.), Rn. 1 (S. 9)
IV.2 CASP (Crypto-Asset Service Provider)
Dezember 2025, sodass hier seit Anfang 2026 nur zugelassene CASPs tätig sein dürfen.
Dezember 2025, sodass hier seit Anfang 2026 grundsätzlich nur zugelassene CASPs und notifizierte Institute tätig sein dürfen.
Ein Anbieter ohne Eintrag darf keine Dienstleistungen für EU-Kunden erbringen.
Ein Anbieter ohne Eintrag darf EU-Kunden grundsätzlich keine Dienstleistungen anbieten; Ausnahmen sind nach Art. 60 notifizierte Institute und die eng begrenzte Reverse Solicitation.
IV.3 MiCA (Markets in Crypto-Assets)
Drittens: Marktmanipulation und Insiderhandel mit Kryptowerten sind verboten, was Pump-and-Dump-Schemata (I.14) erstmals rechtlich erfasst.
Drittens: Marktmanipulation und Insiderhandel mit Kryptowerten sind verboten, womit MiCA für Pump-and-Dump-Schemata (I.14) ein eigenes Marktmissbrauchsregime schafft.
IV.4 Transfer of Funds Regulation (TFR)
Für Transfers zwischen einem CASP und einer selbstverwahrten Adresse (IV.6) muss der CASP ab einem Gegenwert von 1.000 Euro prüfen, ob die Adresse dem eigenen Kunden gehört.
Für Transfers zwischen einem CASP und einer selbstverwahrten Adresse (IV.6) muss der CASP bei einem Gegenwert über 1.000 Euro prüfen, ob die Adresse dem eigenen Kunden gehört.
FATF, Virtual Assets: Targeted Update on Implementation of the FATF Standards on Virtual Assets and VASPs (Juli 2026)
FATF, Virtual Assets: Seventh Targeted Update on Implementation of the FATF Standards on Virtual Assets/VASPs (16.07.2026)
IV.5 Travel Rule
Für Banküberweisungen seit den 1990er Jahren Standard, für Kryptotransfers seit der FATF-Änderung 2019 vorgesehen.
Für Banküberweisungen seit 2001 internationaler FATF-Standard, für Kryptotransfers seit der FATF-Änderung 2019 vorgesehen.
Dezember 2024 unmittelbar über die Verordnung (EU) 2023/1113.
Dezember 2024 unmittelbar über die Verordnung (EU) 2023/1113; zuvor setzte sie die Kryptowertetransferverordnung seit Oktober 2021 national um.
FATF, Virtual Assets: Targeted Update on Implementation of the FATF Standards on Virtual Assets and VASPs (Juli 2026)
FATF, Virtual Assets: Seventh Targeted Update on Implementation of the FATF Standards on Virtual Assets/VASPs (16.07.2026)
IV.6 Unhosted Wallet / Self-hosted Wallet
Unhosted Wallet (FATF, US), Self-hosted Wallet, selbstverwahrte Adresse (EU-Terminologie in der TFR), Non-Custodial Wallet, Private Wallet.
Unhosted Wallet (FATF, US), Self-hosted Wallet, selbst gehostete Adresse (Begriff der TFR), selbstverwahrte Adresse, Non-Custodial Wallet, Private Wallet.
Die FATF hat 2026 in einem eigenen Bericht die Risiken von Stablecoins auf selbstverwahrten Adressen behandelt, weil dort der größte Teil der illegalen Aktivität stattfindet.
Die FATF hat 2026 in einem eigenen Bericht die Risiken von Stablecoins auf selbstverwahrten Adressen behandelt, weil nach ihrer Einschätzung ein erheblicher Teil illegaler Stablecoin-Transaktionen über selbstverwahrte Adressen läuft.
FATF, Virtual Assets: Targeted Update on Implementation of the FATF Standards on Virtual Assets and VASPs (Juli 2026), Tabelle 1.1 (S. 8)
FATF, Virtual Assets: Seventh Targeted Update on Implementation of the FATF Standards on Virtual Assets/VASPs (16.07.2026), Tabelle 1.1 (S. 8)
IV.7 FATF (Financial Action Task Force)
FATF, Virtual Assets: Targeted Update on Implementation of the FATF Standards on Virtual Assets and VASPs (Juli 2026), Rn. 1 (S. 9)
FATF, Virtual Assets: Seventh Targeted Update on Implementation of the FATF Standards on Virtual Assets/VASPs (16.07.2026), Rn. 1 (S. 9)
IV.8 FATF Grey List / Black List
Die Black List nennt Jurisdiktionen mit schweren Mängeln, gegen die die FATF Gegenmaßnahmen empfiehlt.
Die Black List nennt Jurisdiktionen mit schweren Mängeln, für die die FATF verstärkte Sorgfaltspflichten und teils Gegenmaßnahmen fordert.
IV.9 Offshore VASP
FATF, Virtual Assets: Targeted Update on Implementation of the FATF Standards on Virtual Assets and VASPs (Juli 2026), Abschnitt 2.4, Rn. 39 ff., Tabelle 1.1 (S. 8)
FATF, Virtual Assets: Seventh Targeted Update on Implementation of the FATF Standards on Virtual Assets/VASPs (16.07.2026), Abschnitt 2.4, Rn. 39 ff., Tabelle 1.1 (S. 8)
IV.10 AMLA (Anti-Money Laundering Authority)
Zur ESMA: ESMA beaufsichtigt Markt und Zulassung nach MiCA, AMLA die Geldwäscheprävention.
Zur ESMA: Die Zulassung nach MiCA erteilt die nationale Aufsicht; ESMA führt das Register und koordiniert, AMLA verantwortet die Geldwäscheprävention.
IV.11 AMLR (EU-Geldwäscheverordnung)
Erstmals unmittelbar geltendes EU-Recht für die Sorgfaltspflichten der Verpflichteten, das die bisherigen Richtlinien ersetzt und die nationalen Unterschiede beseitigt.
Erstmals unmittelbar geltendes EU-Recht für die Sorgfaltspflichten der Verpflichteten; es vereinheitlicht die bisher national umgesetzten Regeln weitgehend.
Für Transfers zwischen CASP und selbstverwahrter Adresse gelten verstärkte Sorgfaltspflichten.
Für Transfers zwischen CASP und selbstverwahrter Adresse verlangt Art. 40 risikoangemessene Maßnahmen.
Bargeldzahlungen über 10.000 Euro werden unionsweit untersagt.
Wer Güter verkauft oder Dienstleistungen erbringt, darf unionsweit keine Barzahlungen über 10.000 Euro annehmen oder leisten (Art. 80); Mitgliedstaaten können niedrigere Grenzen setzen.
Sie gilt ab Juli 2027 wörtlich in allen Mitgliedstaaten.
Sie gilt ab Juli 2027 wörtlich in allen Mitgliedstaaten, für den Profifußball ab Juli 2029.
IV.12 GwG (Geldwäschegesetz)
Für den Kryptobereich hat das GwG die Kryptowerte 2020 als Finanzinstrument eingeführt und das Kryptoverwahrgeschäft erlaubnispflichtig gemacht.
Für den Kryptobereich hat der Gesetzgeber 2020 im KWG Kryptowerte als Finanzinstrument eingeführt und das Kryptoverwahrgeschäft erlaubnispflichtig gemacht; das GwG erfasste die Anbieter damit als Verpflichtete.
IV.14 FIU (Financial Intelligence Unit)
Sie kann Transaktionen für eine kurze Frist anhalten (§46 GwG).
Sie kann Transaktionen per Sofortmaßnahme bis zu einem Monat untersagen (§40 GwG); Verpflichtete dürfen eine gemeldete Transaktion zudem bis zu drei Werktage nicht ausführen (§46 GwG).
IV.15 KYC (Know Your Customer)
Verstärkte Sorgfaltspflichten greifen bei Kunden aus Hochrisikoländern (IV.8), bei politisch exponierten Personen, bei komplexen oder ungewöhnlichen Transaktionen und, nach der AMLR, bei Transfers mit selbstverwahrten Adressen über bestimmten Schwellen.
Verstärkte Sorgfaltspflichten greifen bei Kunden aus Hochrisikoländern (IV.8), bei politisch exponierten Personen, bei komplexen oder ungewöhnlichen Transaktionen und, nach Art. 40 AMLR, risikoangemessen bei Transfers mit selbstverwahrten Adressen; die Schwelle von 1.000 Euro für die Adressprüfung steht in der TFR.
IV.16 Wirtschaftlich Berechtigter / Beneficial Owner
Die AMLR konkretisiert das berechtigte Interesse.
Die Richtlinie (EU) 2024/1640 regelt das berechtigte Interesse ausdrücklich (Art. 11 und 12).
IV.17 Sanktionslisten (OFAC, EU)
Für digitale Finanzkriminalität sind die relevanten Listungen: der Mixer 2022 (II.4), die Betreiber von Compounds in Myanmar und Kambodscha (2023 bis 2025), die Prince Group (III.6), russische Börsen mit Bezug zu Sanktionsumgehung (2022 bis 2025), Hosting-Anbieter (III.17).
Für digitale Finanzkriminalität sind die relevanten Listungen: der Mixer 2022 (II.4; im März 2025 wieder aufgehoben), die Betreiber von Compounds in Myanmar und Kambodscha (2023 bis 2025), die Prince Group (III.6), russische Börsen mit Bezug zu Sanktionsumgehung (2022 bis 2025), Hosting-Anbieter (III.17).
IV.18 Section 311 (USA PATRIOT Act)
Die Einstufung schneidet das Institut vom US-Dollar-System ab.
Mit dieser fünften Sondermaßnahme verliert das Institut den Zugang zum US-Dollar-System.
Vorher traf es Banken in Lettland, Mazedonien, Andorra und Nordkorea-nahen Jurisdiktionen.
Vorher traf es unter anderem Banken in Macau, Andorra und Lettland sowie Nordkorea als Jurisdiktion.
IV.19 Stablecoin (regulatorische Einordnung)
MiCA verlangt für beide eine Zulassung des Emittenten in der EU, Reserven in Höhe des Umlaufs, ein Rücknahmerecht zum Nennwert und laufende Transparenz.
MiCA verlangt für beide einen beaufsichtigten Emittenten in der EU, Reserven in Höhe des Umlaufs, ein Rücknahmerecht und laufende Transparenz; zum Nennwert zurückgenommen werden nur E-Geld-Token.
IV.20 DeFi (regulatorische Einordnung)
MiCA nimmt Kryptowerte-Dienstleistungen, die vollständig dezentral ohne Intermediär erbracht werden, vom Anwendungsbereich aus.
Nach Erwägungsgrund 22 von MiCA fallen Kryptowerte-Dienstleistungen, die vollständig dezentral ohne Intermediär erbracht werden, nicht in den Anwendungsbereich.
Die Europäische Kommission soll bis Ende 2024 einen Bericht zu DeFi vorlegen; eine Regulierung ist Gegenstand der Diskussion.
Die Verordnung verlangte bis Ende 2024 einen Bericht zu DeFi; EBA und ESMA legten im Januar 2025 einen gemeinsamen Bericht vor, eine Regulierung ist weiter Gegenstand der Diskussion.
IV.21 Blockchain-Analyse
Für Compliance: Werkzeuge liefern Risikobewertungen, keine Wahrheiten; die Bewertung eines Werkzeugs ist zu prüfen, bevor sie eine Entscheidung trägt.
Für Compliance: Werkzeuge liefern Risikobewertungen; jede Bewertung ist zu prüfen, bevor sie eine Entscheidung trägt.
IV.25 Risk Scoring / Address Screening
Der Score ist ein Prüfanlass, keine Entscheidung.
Der Score begründet einen Prüfanlass; entscheiden muss ein Mensch.
IV.28 Vermögensabschöpfung und Einziehung (§§ 73 ff. StGB)
§76a Abs. 4 StGB erlaubt, Vermögen unklarer Herkunft einzuziehen, wenn es aus einer Katalogtat stammt, auch ohne dass ein Täter verurteilt wird.
§76a Abs. 4 StGB erlaubt, Vermögen unklarer Herkunft einzuziehen, das wegen des Verdachts einer Katalogtat sichergestellt wurde und aus einer rechtswidrigen Tat stammt, auch ohne dass ein Täter verurteilt wird.
Deutschland hat 2024 mit der Notveräußerung von 49.858 Bitcoin aus einer Beschlagnahme in Sachsen, Erlös rund 2,64 Milliarden Euro, einen der größten Fälle dieser Art abgewickelt.
Einen der größten Fälle bildet die Notveräußerung von 49.858 Bitcoin durch die Generalstaatsanwaltschaft Dresden 2024; der Erlös von rund 2,64 Milliarden Euro ist für das Verfahren vorläufig gesichert.
§76a Abs. 4 StGB erlaubt die selbständige Einziehung sichergestellter Gegenstände aus Katalogtaten, darunter Geldwäsche, auch ohne Verurteilung einer Person.
§76a Abs. 4 StGB erlaubt die selbständige Einziehung von Gegenständen, die wegen des Verdachts einer Katalogtat wie Geldwäsche sichergestellt wurden, auch ohne Verurteilung einer Person.
Folge für die Typologie: Die Sicherung von Kryptowerten ist in Deutschland technisch und rechtlich etabliert; der Engpass liegt beim Zugriff auf die Schlüssel, die Verwertung ist gelöst.
Folge für die Typologie: Die Sicherung von Kryptowerten ist in Deutschland technisch und rechtlich etabliert; der Engpass liegt beim Zugriff auf die Schlüssel, die Verwertung ist praktisch erprobt.
IV.29 Beschlagnahme und Sicherstellung von Kryptowerten
Für Verpflichtete: Eine Anordnung zur Sperrung und Übertragung ist bindend; die Sperre nach Verdachtsmeldung (§46 GwG) ist davon zu unterscheiden.
Für Verpflichtete: Eine Anordnung zur Sperrung und Übertragung ist bindend; das Stillhalten nach Verdachtsmeldung (§46 GwG) und die Sofortmaßnahme der FIU (§40 GwG) sind davon zu unterscheiden.
IV.31 Rechtshilfe (Mutual Legal Assistance)
Zur Auskunft eines EU-CASP: seit MiCA und E-Evidence direkt möglich, keine Rechtshilfe im engeren Sinn.
Zur Auskunft eines EU-CASP: E-Evidence nimmt Finanzdienstleistungen aus; für Anbieter in anderen Mitgliedstaaten bleibt die Europäische Ermittlungsanordnung der Weg.
§§ 27 ff. GwG (FIU-Austausch)
§§ 33 bis 35 GwG (internationaler FIU-Austausch)
IV.32 OSINT (Open Source Intelligence)
Telegram-Kanäle haben Betreiber mit Handles.
Telegram-Kanäle (III.18) haben Betreiber mit Handles.
Kapitel V · Statistik und Erfassung 8 Einträge, 9 Korrekturen
V.1 Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS)
Die Tatortstaat-Tabelle 06-A weicht im Aufbau von den übrigen Tabellen ab: Sie trägt statt eines Versionsvermerks ein Ausführungsdatum und führt die Staaten als Spalten, mehr als 170 nebeneinander.
Die Tatortstaat-Tabelle 06-A weicht im Aufbau von den übrigen Tabellen ab: In der Ausgabe 2025 trägt sie statt eines Versionsvermerks ein Ausführungsdatum und führt die Staaten als Spalten, mehr als 170 nebeneinander.
V.6 Tatmittel Internet
BKA, PKS 2025, Bundestabellen, Tabelle 05 (V1.0, 11.02.2026), Tabelle 05-A (V1.0, 10.02.2026), Tabelle 05 Fallentwicklung (V1.0, 11.02.2026), Tabelle 01 (V1.1), jeweils Zeile 513200
BKA, PKS 2025, Bundestabellen, Tabelle 054 (05) (V1.0, 11.02.2026), Tabelle 054-A (V1.0, 10.02.2026), Tabelle 054 (05) Fallentwicklung (V1.0, 11.02.2026), Tabelle 01 (V1.1), jeweils Zeile 513200
V.9 Schadenssumme in der PKS
Im Inland liegen 905 Fälle (22,8 Prozent) in der höchsten Klasse ab 50.000 Euro, bei Auslandstaten 5.537 Fälle (19,5 Prozent).
Im Inland liegen 905 Fälle in der höchsten Klasse ab 50.000 Euro, bei Auslandstaten 5.537 Fälle. Gemessen an den vollendeten Fällen, für die allein Schadensklassen erfasst werden, sind das 23,8 und 20,4 Prozent.
V.12 Anzeigeverhalten
Der Anstieg der Auslandstaten um 76,2 Prozent im Jahr 2025 (V.2) lässt sich ohne Kenntnis der Anzeigequote nicht in Tatgeschehen und Anzeigeeffekt zerlegen.
Der Anstieg der Auslandsfälle beim Anlagebetrug um 76,2 Prozent im Jahr 2025 (V.2) lässt sich ohne Kenntnis der Anzeigequote nicht in Tatgeschehen und Anzeigeeffekt zerlegen.
Das erklärt, warum die Verdachtsmeldezahlen der FIU und die Fallzahlen der PKS nicht korrespondieren.
Das trägt dazu bei, dass die Verdachtsmeldezahlen der FIU und die Fallzahlen der PKS nicht korrespondieren.
V.13 Bundeslagebild Cybercrime
Das Bundeslagebild 2025 behandelt Cybercrime im engeren Sinne (Schlüssel 897000) als Kern und stellt dabei Inlandstaten (2025: 126.034 Fälle, minus 4,1 Prozent) und Auslandstaten (207.888 Fälle) zusammen dar, insgesamt rund 335.000 Fälle.
Das Bundeslagebild 2025 behandelt Cybercrime im engeren Sinne (Schlüssel 897000) als Kern und stellt dabei Inlandstaten (2025: 126.034 Fälle, minus 4,1 Prozent) und Auslandstaten (207.888 Fälle) zusammen dar, insgesamt 333.922 Fälle.
V.15 Cybercrime im engeren und weiteren Sinne
Sein statistischer Kern ist 897000, dort für Inlands- und Auslandstaten zusammen (2025 rund 335.000 Fälle).
Sein statistischer Kern ist 897000, dort für Inlands- und Auslandstaten zusammen (2025 insgesamt 333.922 Fälle).
V.16 Erfassungsverzug und Nachmeldungen
Der Anstieg der Auslandstaten um 76,2 Prozent im Berichtsjahr 2025 (V.2) bildet wahrscheinlich ein Tatgeschehen ab, das teilweise 2023 und 2024 stattfand.
Der Anstieg der Auslandsfälle beim Anlagebetrug um 76,2 Prozent im Berichtsjahr 2025 (V.2) bildet wahrscheinlich ein Tatgeschehen ab, das teilweise 2023 und 2024 stattfand.
V.17 Behördliche und kommerzielle Statistik
FATF, Virtual Assets: Targeted Update on Implementation of the FATF Standards on Virtual Assets and VASPs (Juli 2026), Section Two, Rn. 38 (S. 23 f.) und Annex A, Note 9 (S. 27)
FATF, Virtual Assets: Seventh Targeted Update on Implementation of the FATF Standards on Virtual Assets/VASPs (16.07.2026), Section Two, Rn. 38 (S. 23 f.) und Annex A, Note 9 (S. 27)
Kremp, Tobias: Typologien digitaler Finanzkriminalität. Ein Nachschlagewerk. Änderungsnachweis zur Ersten Ausgabe 2026, Stand 30. Oktober 2026. https://digitale-enteignung.de/nachschlagewerk/aenderungen