Travel Rule
Pflicht für Krypto-Dienstleister, bei Transfers Angaben zu Auftraggeber und Begünstigtem mitzusenden, das Gegenstück zum Überweisungsdatensatz im Bankwesen. Die Regel endet dort, wo Transfers in Self-Custody oder zu unregulierten Anbietern abfließen.
Abgrenzung
Die Travel Rule ist eine Datenweitergabepflicht, keine Prüfpflicht. Sie verlangt, dass Angaben zu Auftraggeber und Begünstigtem mit dem Transfer reisen; ob der Dienstleister den Kunden richtig identifiziert hat, ist Sache von KYC. Sie gilt zwischen Dienstleistern, in der EU zwischen CASPs. Bei Transfers zu oder von einer selbst verwahrten Wallet gibt es niemanden, der die Daten empfangen könnte; die EU verlangt dann ab 1.000 Euro, dass der Dienstleister die Verfügungsmacht seines Kunden über die fremde Adresse prüft. Der Nested Exchange umgeht die Regel, indem er Transfers auf den Konten eines anderen Dienstleisters bündelt.
Rechtlicher Rahmen
International stammt die Regel aus der FATF-Empfehlung 16, seit 2019 ausdrücklich auf Kryptowerte erstreckt, mit einer Schwelle von 1.000 US-Dollar oder Euro. Die EU hat sie in der Geldtransferverordnung ohne Schwelle umgesetzt, anwendbar seit 30. Dezember 2024. Die FATF stellt in ihrer jährlichen Bestandsaufnahme fest, dass ein erheblicher Teil der Staaten die Regel noch nicht umgesetzt hat; Transfers in solche Staaten sind die Lücke, die das Werk unter dem Stichwort Sunrise-Problem behandelt.
Quellen
FATF, Recommendation 16 und Interpretive Note, Fassung 2019 mit Änderungen. Verordnung (EU) 2023/1113 (Geldtransferverordnung), Artikel 14 bis 22. FATF, Targeted Update on Virtual Assets and VASPs 2026, Abschnitt zur Umsetzung der Travel Rule.
Im Nachschlagewerk
Eintrag IV.5 des Werks beschreibt die Datenfelder, die technischen Übertragungslösungen, die Erkennungsmerkmale für unvollständige oder gefälschte Auftraggeberdaten und die Grenzen der Regel an Staaten ohne Umsetzung und an selbst verwahrten Wallets. Die Quellenzeile nennt Fundstelle, Fassung und Datum.
→ Vertiefung: Von Hasen und IgelnFragen zu diesem Begriff
Was ist die Travel Rule?
Pflicht für Krypto-Dienstleister, bei Transfers Angaben zu Auftraggeber und Begünstigtem mitzusenden, das Gegenstück zum Überweisungsdatensatz im Bankwesen. Die Regel endet dort, wo Transfers in Self-Custody oder zu unregulierten Anbietern abfließen.
Wovon ist die Travel Rule abzugrenzen?
Die Travel Rule ist eine Datenweitergabepflicht, keine Prüfpflicht. Sie verlangt, dass Angaben zu Auftraggeber und Begünstigtem mit dem Transfer reisen; ob der Dienstleister den Kunden richtig identifiziert hat, ist Sache von KYC. Sie gilt zwischen Dienstleistern, in der EU zwischen CASPs. Bei Transfers zu oder von einer selbst verwahrten Wallet gibt es niemanden, der die Daten empfangen könnte; die EU verlangt dann ab 1.000 Euro, dass der Dienstleister die Verfügungsmacht seines Kunden über die fremde Adresse prüft.
Wie ist die Travel Rule rechtlich eingeordnet?
International stammt die Regel aus der FATF-Empfehlung 16, seit 2019 ausdrücklich auf Kryptowerte erstreckt, mit einer Schwelle von 1.000 US-Dollar oder Euro. Die EU hat sie in der Geldtransferverordnung ohne Schwelle umgesetzt, anwendbar seit 30. Dezember 2024. Die FATF stellt in ihrer jährlichen Bestandsaufnahme fest, dass ein erheblicher Teil der Staaten die Regel noch nicht umgesetzt hat; Transfers in solche Staaten sind die Lücke, die das Werk unter dem Stichwort Sunrise-Problem behandelt.
Kremp, Tobias: Travel Rule. In: Glossar der digitalen Finanzkriminalität, digitale-enteignung.de, Stand September 2026. https://digitale-enteignung.de/glossar/travel-rule