CASP (Crypto-Asset Service Provider)
Krypto-Dienstleister im Sinne der europäischen MiCA-Verordnung. Wer in der EU Verwahrung, Tausch oder Handel von Krypto-Werten anbietet, benötigt eine CASP-Zulassung der nationalen Aufsicht. Eine Zulassung in einem Mitgliedstaat gilt über das Passporting im gesamten EWR.
Abgrenzung
CASP ist der Rechtsbegriff der MiCA-Verordnung; VASP ist der Begriff der FATF-Standards. Sie decken sich weitgehend, aber nicht vollständig: Die FATF-Definition ist funktional und erfasst auch Anbieter, die sich dezentral nennen, wenn jemand Kontrolle ausübt; MiCA nimmt vollständig dezentrale Angebote ausdrücklich aus. Vor MiCA war in Deutschland das Kryptoverwahrgeschäft nach dem Kreditwesengesetz erlaubnispflichtig; diese nationale Erlaubnis ist in die CASP-Zulassung übergegangen. Ein Nested Exchange ist kein CASP, obwohl er dieselben Leistungen anbietet; das Fehlen der Zulassung ist sein Geschäftsmodell.
Rechtlicher Rahmen
Die Zulassung regelt Titel V der MiCA-Verordnung. Zuständig ist die nationale Aufsicht des Sitzstaats, in Deutschland die BaFin nach dem Kryptomärkteaufsichtsgesetz. Die Zulassung gilt über eine Anzeige in allen Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums. CASPs sind Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz und unterliegen der Geldtransferverordnung. Ab 2028 kann die neue EU-Behörde AMLA ausgewählte CASPs mit hohem Risiko direkt beaufsichtigen.
Quellen
Verordnung (EU) 2023/1114 (MiCA), Artikel 3 Absatz 1 Nummer 15 und 16, Titel V (Artikel 59 ff.). Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG). Verordnung (EU) 2024/1620 (AMLA-Verordnung), Artikel 12 ff. zur direkten Aufsicht. FATF, Updated Guidance 2021, Abschnitt zur VASP-Definition.
Im Nachschlagewerk
Eintrag IV.2 des Werks beschreibt die einzelnen Krypto-Dienstleistungen nach MiCA, die Pflichten eines CASP im Geldwäscherecht, die Erkennungsmerkmale eines Anbieters ohne Zulassung und den Unterschied zur FATF-Definition im Detail. Die Quellenzeile nennt Fundstelle, Fassung und Datum.
→ Vertiefung: MiCA: Der 1. Juli zieht eine LinieFragen zu diesem Begriff
Was ist ein CASP?
Krypto-Dienstleister im Sinne der europäischen MiCA-Verordnung. Wer in der EU Verwahrung, Tausch oder Handel von Krypto-Werten anbietet, benötigt eine CASP-Zulassung der nationalen Aufsicht. Eine Zulassung in einem Mitgliedstaat gilt über das Passporting im gesamten EWR.
Wovon ist ein CASP abzugrenzen?
CASP ist der Rechtsbegriff der MiCA-Verordnung; VASP ist der Begriff der FATF-Standards. Sie decken sich weitgehend, aber nicht vollständig: Die FATF-Definition ist funktional und erfasst auch Anbieter, die sich dezentral nennen, wenn jemand Kontrolle ausübt; MiCA nimmt vollständig dezentrale Angebote ausdrücklich aus. Vor MiCA war in Deutschland das Kryptoverwahrgeschäft nach dem Kreditwesengesetz erlaubnispflichtig; diese nationale Erlaubnis ist in die CASP-Zulassung übergegangen. Ein Nested Exchange ist kein CASP, obwohl er dieselben Leistungen anbietet; das Fehlen der Zulassung ist sein Geschäftsmodell.
Wie ist ein CASP rechtlich eingeordnet?
Die Zulassung regelt Titel V der MiCA-Verordnung. Zuständig ist die nationale Aufsicht des Sitzstaats, in Deutschland die BaFin nach dem Kryptomärkteaufsichtsgesetz. Die Zulassung gilt über eine Anzeige in allen Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums. CASPs sind Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz und unterliegen der Geldtransferverordnung. Ab 2028 kann die neue EU-Behörde AMLA ausgewählte CASPs mit hohem Risiko direkt beaufsichtigen.
Kremp, Tobias: CASP (Crypto-Asset Service Provider). In: Glossar der digitalen Finanzkriminalität, digitale-enteignung.de, Stand September 2026. https://digitale-enteignung.de/glossar/casp