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Offen zugänglich · Aus dem Nachschlagewerk
Umgang mit Geschädigten und Gefährdeten
Wer nach einem Betrug mit Betroffenen spricht, entscheidet mit jedem Satz mit, ob der nächste Betrug gelingt. Diese Seiten stammen aus dem Nachschlagewerk „Typologien digitaler Finanzkriminalität" und stehen offen, weil sie für Menschen gedacht sind, die gerade kein Fachbuch kaufen: Betroffene, Angehörige, Mitarbeiter in Banken und Beratungsstellen, Anzeigenaufnahme. Grundlage ist das UNODC-Handbuch 2026 zur Kommunikation mit Betrugsopfern und gefährdeten Personen.
Eine Position, die auf allen diesen Seiten wiederkehrt: Eingefroren heißt nicht zurückgeführt. Wer einer geschädigten Person Rückholung in Aussicht stellt, die er nicht einlösen kann, bereitet den nächsten Betrug vor.
Wie der Betrug verläuft und wo man eingreifen kann
B.3Die Betrugskette: vier Phasen, vier InterventionspunkteDas Handbuch gliedert den Betrugsverlauf aus Sicht der geschädigten Person in vier Phasen: Annäherung, Täuschung, Transaktion und die Zeit danach. Der … III.21Opfer-TypologieBeschreibung der Merkmale, die Betrugsopfer teilen, soweit sie aus amtlichen Daten und Studien belegbar sind. Die Typologie dient der Prävention und der … III.19Sucker List (Opferliste)Zusammenstellung von Kontaktdaten und Profilinformationen von Personen, die bereits Opfer eines Betrugs wurden, mit Angaben zu Art des Betrugs, verlorenem …Wie man darüber spricht
B.4Sprache gegenüber Geschädigten: was schadet und was trägtDas Handbuch widmet der Wortwahl einen eigenen Abschnitt und begründet ihn damit, dass die Sprache der Prävention beeinflusst, wie Menschen Risiko … B.6Sieben Regeln für ethische FallkommunikationDas Handbuch formuliert Grundsätze für alle, die Betrugsfälle darstellen, ob in Medien, Schulungen oder institutioneller Kommunikation. Zusammengefasst:Was nach der Tat kommt
I.7Recovery ScamBetrug an Personen, die bereits Opfer eines Betrugs wurden, durch das Versprechen, das verlorene Geld gegen Vorkasse zurückzuholen. Der Täter gibt sich als … III.20Re-ViktimisierungErneute Schädigung einer Person, die bereits Opfer eines Betrugs war, durch denselben oder einen anderen Täter. Die erste Schädigung erhöht die … V.12AnzeigeverhaltenDer Anteil der Geschädigten, die eine erlittene Straftat bei der Polizei anzeigen. Die Anzeigequote ist die zentrale Stellgröße zwischen Dunkel- und … IV.27Einfrieren (Freeze) durch EmittentenDie technische Fähigkeit des Emittenten eines zentral ausgegebenen Tokens, einzelne Adressen zu sperren, sodass die dort gehaltenen Token nicht mehr übertragen werden … IV.28Vermögensabschöpfung und Einziehung (§§ 73 ff. StGB)Der Staat entzieht dem Täter oder Dritten das, was durch oder für die Tat erlangt wurde. Einziehung des Erlangten (§73), des Wertes des Erlangten, wenn …Hinweis. Diese Seiten sind Fachdarstellungen und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Wer von einem Betrug betroffen ist, wendet sich an die Polizei und an anerkannte Opferhilfeeinrichtungen wie den WEISSEN RING.
Aus dem Nachschlagewerk
Anhang B, offen. Das Werk dahinter.
Typologien digitaler Finanzkriminalität. Ein Nachschlagewerk. Fünf Kapitel, 220 amtliche Quellen, jeder Begriff mit Definition, Erscheinungsform, Erkennungsmerkmalen, Abgrenzung und Quelle. Als durchsuchbare digitale Ausgabe und als PDF.
Redaktionsstand 05.09.2026 · Fassung 2.1