Sprache gegenüber Geschädigten: was schadet und was trägt
Das Handbuch widmet der Wortwahl einen eigenen Abschnitt und begründet ihn damit, dass die Sprache der Prävention beeinflusst, wie Menschen Risiko, Verantwortung und Scham wahrnehmen. Botschaften sollen die Vorstellung vermeiden, nur unvorsichtige oder wenig kluge Menschen würden geschädigt, und stattdessen die Erfahrung normalisieren und die Taktiken der Täter benennen.
Die folgenden Punkte fassen die Empfehlungen des Handbuchs in eigenen Worten zusammen.
Aufforderungen im Sinne von "Fallen Sie nicht darauf herein" unterstellen persönliches Versagen und erzeugen Scham. Wirksamer ist die Aussage, dass Täter mit ausgefeilten Methoden arbeiten, um Menschen zu manipulieren.
Umgangssprachliche Bezeichnungen für die Tat verharmlosen sie und senken die Anzeigebereitschaft, wo die Tat als Betrug strafbar ist. Für den deutschen Sprachgebrauch heißt das: Betrug, nicht Abzocke, nicht Masche, wenn über die Tat gegenüber Betroffenen gesprochen wird.
Aufforderungen zur Klugheit rahmen Betrug als Intelligenztest. Besser ist der Hinweis, worauf konkret zu achten ist.
Formeln im Sinne von "zu schön, um wahr zu sein" legen nahe, Betrug beruhe auf Gier und sei leicht zu erkennen. Das Handbuch nennt als Alternative die Aussage, dass Täter Situationen und Zusammenhänge so herstellen, dass eine Zahlung als richtige Entscheidung erscheint.
Die Formulierung, jemand habe Geld verloren, verlagert die Verantwortung auf die geschädigte Person. Sachlich richtig ist, dass Geld gestohlen oder entzogen wurde. Der Unterschied wirkt bis in Aktenvermerke, Pressemitteilungen und Statistiken hinein: Die PKS spricht folgerichtig von Schaden, nicht von Verlust.
Die Ankündigung, das Geld komme zurück, ist in den meisten Fällen falsch. Das Handbuch hält fest, dass gestohlenes Geld vielfach nicht zurückkehrt und allenfalls eine Entschädigung erfolgt, dass der Täter seinen Vorteil behält und dass die emotionale und psychische Wirkung bleibt.
Dieser letzte Punkt trifft den Kern einer Position dieses Werks. Eingefroren heißt nicht zurückgeführt (IV.27). Wer einer geschädigten Person Rückholung in Aussicht stellt, die er nicht einlösen kann, bereitet den Recovery Scam vor: Der Täter, der als Nächstes anruft, verspricht dasselbe und wirkt dadurch glaubwürdig.
Quelle: UNODC-Handbuch 2026, Kapitel IV, Tabellen 13 und 14, S. 48 f.
Kremp, Tobias: Typologien digitaler Finanzkriminalität. Ein Nachschlagewerk. Fassung 2.1, Stand September 2026, Eintrag B.4. Online: https://digitale-enteignung.de/geschaedigte/sprache