Referenz · Fortlaufend gepflegt

Glossar der digitalen Finanzkriminalität.

Zentrale Begriffe aus Ermittlung, Compliance und Regulierung. Definiert, belegt, ohne Umwege. Jeder Begriff hat eine eigene, zitierfähige Seite. Alle 131 Einträge des Nachschlagewerks stehen hier im vollständigen Wortlaut, jeweils mit Kennung, Erscheinungsform, Erkennungsmerkmalen, Abgrenzung und Quellen.

Nach Kapiteln des Nachschlagewerks

In Klammern die Einträge des Nachschlagewerks, blau die Online-Ergänzungen. Sie stehen nicht in der Ersten Ausgabe 2026 und sind für die nächste Ausgabe vorgesehen. → Änderungen und Ergänzungen zur Ersten Ausgabe

ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZ
A

Address Poisoning

Angriff, bei dem der Täter Transaktionen mit einer Adresse erzeugt, die einer Adresse ähnelt, mit der das Opfer regelmäßig verkehrt. Ziel ist, dass das Opfer beim nächsten Transfer die falsche Adresse aus der Transaktionshistorie kopiert.

→ Eintrag I.18 aus dem Nachschlagewerk

Airdrop Scam

Betrug, bei dem ein angeblicher Airdrop als Köder dient, um das Opfer zu einer schädlichen Handlung zu bewegen: Freigabe des Wallet-Zugriffs, Zahlung einer Gebühr zum Erhalt des Airdrops, Eingabe der Seed-Phrase auf einer gefälschten Seite.

→ Eintrag I.16 aus dem Nachschlagewerk

AMLA (Anti-Money Laundering Authority)

Neue EU-Behörde für die Geldwäscheaufsicht mit Sitz in Frankfurt am Main. Ab 2028 beaufsichtigt sie ausgewählte Finanzunternehmen mit hohem Risiko direkt und koordiniert die nationalen Aufsichtsbehörden. Für Krypto-Dienstleister entsteht damit erstmals eine zentrale europäische Aufsichtsebene.

→ Eintrag IV.10 aus dem Nachschlagewerk

AMLR (EU-Geldwäscheverordnung)

Erstmals unmittelbar geltendes EU-Recht für die Sorgfaltspflichten der Verpflichteten; es vereinheitlicht die bisher national umgesetzten Regeln weitgehend. Die AMLR gilt ab dem 10. Juli 2027. Bis dahin gelten die nationalen Gesetze, in Deutschland das GwG.

→ Eintrag IV.11 aus dem Nachschlagewerk

Anlagebetrug §263 StGB

Betrug, bei dem der Täter das Opfer über eine angebliche Kapitalanlage täuscht und dadurch zu einer Vermögensverfügung veranlasst. Es gibt keinen eigenen Straftatbestand.

→ Eintrag I.5 aus dem Nachschlagewerk

Anzeigeverhalten

Der Anteil der Geschädigten, die eine erlittene Straftat bei der Polizei anzeigen. Die Anzeigequote ist die zentrale Stellgröße zwischen Dunkel- und Hellfeld. Steigt sie, wächst die PKS-Zahl, ohne dass mehr Taten geschehen.

→ Eintrag V.12 aus dem Nachschlagewerk

APP-Fraud (Authorised Push Payment)

Betrugsform, bei der das Opfer eine Zahlung selbst autorisiert und ausführt. Die Täter erschleichen die Freigabe durch Täuschung über Identität oder Verwendungszweck. Für Banken entsteht eine Grauzone der Haftung, weil die Transaktion formal legitim aussieht.

→ Eintrag I.34 aus dem Nachschlagewerk

Approval Phishing (Ice Phishing)

Angriff, bei dem das Opfer dazu gebracht wird, einem Smart Contract die Berechtigung zu erteilen, über Token in seiner Wallet zu verfügen. Das Opfer signiert eine Freigabe, keine Überweisung. Der Angreifer nutzt die Freigabe später, um die Token zu transferieren.

→ Eintrag I.17 aus dem Nachschlagewerk

Asset Freeze

Einfrieren von Vermögenswerten durch Emittenten zentralisierter Token, in der Regel auf Ersuchen von Strafverfolgungsbehörden. Ein Freeze sichert Werte und stoppt deren Abfluss. Die Rückführung an Geschädigte bleibt ein eigenes, oft langwieriges Rechtsverfahren mit offenem Ausgang.

→ Eintrag IV.27 aus dem Nachschlagewerk

Attribution / Labeling

Zuordnung eines Clusters oder einer Adresse zu einer benannten Entität: einer Börse, einem Mixer, einem Darknet-Markt, einem Betrugsbetrieb, einer sanktionierten Person. Attribution verbindet die anonyme Kette mit der benannten Welt.

→ Eintrag IV.23 aus dem Nachschlagewerk

Aufklärungsquote

Der Anteil der aufgeklärten Fälle an allen erfassten Fällen eines Schlüssels im Berichtsjahr, ausgedrückt in Prozent. Ein Fall gilt als aufgeklärt, wenn nach dem polizeilichen Ermittlungsergebnis mindestens ein Tatverdächtiger mit bekannten Personalien die Tat begangen hat. Strafunmündige Kinder zählen dabei als Tatverdächtige mit.

→ Eintrag V.8 aus dem Nachschlagewerk

Auslandstaten

Fälle mit Schadenseintritt in Deutschland, bei denen die tatverdächtige Person aus dem Ausland oder von einem nicht ermittelbaren Ort handelte. Diese Taten stehen in einem separaten Tabellenwerk der Polizeilichen Kriminalstatistik, der PKS-Ausland, und fließen in die Kerntabelle nicht ein. Valide Daten existieren erst seit dem Berichtsjahr 2024. Beim Anlagebetrug nach § 263 StGB lagen 2025 rund 87,7 Prozent aller registrierten Fälle in diesem Auslandswerk.

→ Eintrag V.7 aus dem Nachschlagewerk
B

Behördliche und kommerzielle Statistik

Amtliche Statistiken (PKS, FIU-Jahresbericht, Bundeslagebilder) beruhen auf Fällen, Meldungen oder Ermittlungserkenntnissen mit definierten Erfassungsregeln; amtliche Lagebewertungen von Europol, INTERPOL und UNODC stützen sich teils darauf, teils auf Schätzungen. Kommerzielle Statistiken beruhen auf der Analyse von Blockchain-Transaktionen, die der Anbieter mit eigenen Methoden als betrugsbezogen klassifiziert hat. Beide messen etwas anderes.

→ Eintrag V.17 aus dem Nachschlagewerk

Beschlagnahme und Sicherstellung von Kryptowerten

Vorläufige Sicherung von Kryptowerten während des Ermittlungsverfahrens, um ihre spätere Einziehung zu ermöglichen. Die Sicherung setzt voraus, dass der Staat die tatsächliche Verfügungsgewalt erlangt: durch Übertragung auf eine staatlich kontrollierte Adresse, durch Beschlagnahme der Schlüssel oder Geräte oder durch Anordnung an einen Verwahrer, die Werte zu sperren und zu übertragen.

→ Eintrag IV.29 aus dem Nachschlagewerk

Blockchain-Analyse

Die systematische Auswertung öffentlicher Blockchain-Daten, um Transaktionen zu verfolgen, Adressen zu Wallets zusammenzufassen, Wallets Entitäten zuzuordnen und Muster zu erkennen. Die Analyse nutzt die Eigenschaft öffentlicher Blockchains, dass jede Transaktion dauerhaft und für jeden sichtbar gespeichert ist.

→ Eintrag IV.21 aus dem Nachschlagewerk

Bridge (Cross-Chain-Bridge)

Technische Verbindung zwischen zwei Blockchains, über die Vermögenswerte von einer Kette auf eine andere wechseln. In der Geldwäsche dienen Bridges als Werkzeug des Chain Hopping: Jeder Systemwechsel kostet Analysewerkzeuge Sicht und Rechtshilfe Zeit.

→ Eintrag II.3 aus dem Nachschlagewerk

Briefkastengesellschaft / Shell Company

Gesellschaft ohne eigenen Geschäftsbetrieb, ohne Mitarbeiter und ohne Betriebsräume, die als Inhaber von Konten, Vermögen oder anderen Gesellschaften dient. Sie existiert auf dem Papier und in Registern. Ihr Zweck ist, den wirtschaftlich Berechtigten von seinem Vermögen zu trennen.

→ Eintrag III.12 aus dem Nachschlagewerk

Bulletproof Hosting

Hosting-Dienstleister, der Anfragen von Behörden, Beschwerden und Abschaltungsersuchen ignoriert und seinen Kunden Betrieb von Infrastruktur für Straftaten garantiert. Betrugsplattformen, Phishing-Seiten, Drainer-Kits und Steuerungsserver laufen auf solchen Anbietern.

→ Eintrag III.17 aus dem Nachschlagewerk

Bundeslagebild Cybercrime

Das Bundeslagebild Cybercrime ist ein Lagebericht, kein Statistikwerk. Es fasst die polizeiliche Erkenntnislage zu Cybercrime in Deutschland zusammen, nutzt PKS-Daten als eine von mehreren Quellen und ergänzt sie um Fallbeispiele, Phänomenbeschreibungen, Täterstrukturen und Bewertungen. Es erscheint in der Regel im zweiten Quartal für das Vorjahr.

→ Eintrag V.13 aus dem Nachschlagewerk
C

Cash Courier

Person, die Bargeld aus Straftaten physisch transportiert, über Grenzen oder innerhalb eines Landes, zwischen Übergabepunkten des Underground Banking oder zu Einzahlungspunkten.

→ Eintrag III.23 aus dem Nachschlagewerk

Casino-Zonen Südostasiens

Geografische Räume, in denen Casino-Betrieb, schwache staatliche Kontrolle, chinesische Investitionen und lokale bewaffnete Gruppen zusammentreffen und die zur physischen Basis der Compound-Industrie geworden sind. Die Zone ist die Bedingung, unter der Compounds entstehen konnten.

→ Eintrag III.24 aus dem Nachschlagewerk

CASP (Crypto-Asset Service Provider)

Krypto-Dienstleister im Sinne der europäischen MiCA-Verordnung. Wer in der EU Verwahrung, Tausch oder Handel von Krypto-Werten anbietet, benötigt eine CASP-Zulassung der nationalen Aufsicht. Eine Zulassung in einem Mitgliedstaat gilt über das Passporting im gesamten EWR.

→ Eintrag IV.2 aus dem Nachschlagewerk

CEO Fraud / Business Email Compromise

Betrug, bei dem sich der Täter gegenüber einem Mitarbeiter als Geschäftsführer, Vorstand oder Vorgesetzter ausgibt und ihn zu einer dringenden, vertraulichen Zahlung veranlasst. BEC bezeichnet die Kompromittierung oder Nachahmung geschäftlicher E-Mail-Kommunikation zu diesem Zweck.

→ Eintrag I.33 aus dem Nachschlagewerk

CFD-Betrug

Anlagebetrug, bei dem Täter den Handel mit Differenzkontrakten (CFD) oder Devisen nur vortäuschen. Ein CFD ist eine Wette auf die Kursdifferenz eines Basiswerts, gehebelt und ohne Besitz des Basiswerts; zugelassene Anbieter dürfen ihn Kleinanlegern nur unter Auflagen der BaFin anbieten. Die Betrugsplattform zeigt Positionen, die nie an einem Markt eröffnet wurden. Gewinne und Verluste setzt der Betreiber. Der Hebel liefert die Erklärung: für schnelle Scheingewinne beim Einstieg und für den angeblichen Totalverlust, sobald das Opfer auszahlen will.

→ Online-Ergänzung · nicht in der Ersten Ausgabe 2026

Chain Hopping

Verschleierungstechnik, bei der Vermögenswerte in schneller Folge zwischen verschiedenen Blockchains gewechselt werden. Jeder Kettenwechsel erschwert die Nachverfolgung, weil Analysewerkzeuge und Rechtshilfe an Systemgrenzen Zeit verlieren.

→ Eintrag II.2 aus dem Nachschlagewerk

Chain of Custody bei digitalen Beweisen

Die lückenlose Dokumentation, wer wann welche Daten wie erhoben, gespeichert, übertragen und ausgewertet hat, sodass ein Gericht die Verlässlichkeit der Beweise beurteilen kann. Bei Blockchain-Daten ist die Herkunft in einer Hinsicht einfach: Die Kette selbst ist öffentlich und unveränderlich. Die Chain of Custody betrifft die Auswertung: Welches Werkzeug, welche Version, welche Heuristik, welche Konfiguration.

→ Eintrag IV.30 aus dem Nachschlagewerk

Chinese Money Laundering Networks (CMLN)

Professionelle Geldwäsche-Dienstleister mit Wurzeln im chinesischen Untergrund-Banking. Sie waschen Erlöse aus Betrug, Drogenhandel und weiteren Deliktsfeldern gegen Provision und verbinden Bargeld-, Banken- und Krypto-Kreisläufe über Landesgrenzen hinweg.

→ Eintrag III.1 aus dem Nachschlagewerk

Cloud Mining Scam / Liquidity Mining Scam

Cloud Mining Scam: Verkauf von Anteilen an angeblicher Mining-Infrastruktur, die nicht existiert oder nicht die versprochene Leistung erbringt. Liquidity Mining Scam: Versprechen von Erträgen aus der Bereitstellung von Liquidität in DeFi-Protokollen, wobei die Bereitstellung in Wahrheit eine Freigabe an den Täter ist.

→ Eintrag I.30 aus dem Nachschlagewerk

Cluster-Analyse

Verfahren der Blockchain-Forensik. Einzelne Adressen werden anhand von Transaktionsmustern und technischen Merkmalen einem gemeinsamen Inhaber zugeordnet. Aus Millionen Einzeladressen entstehen so handhabbare Einheiten wie Börsen, Dienste oder Täter-Wallets.

→ Eintrag IV.22 aus dem Nachschlagewerk

CoinJoin

Verfahren, bei dem mehrere Nutzer ihre Transaktionen zu einer einzigen gemeinsamen Transaktion mit vielen Eingängen und vielen Ausgängen zusammenfassen. Weil viele Ausgänge in gleichen, standardisierten Beträgen entstehen, lässt sich für sie nicht ohne Weiteres bestimmen, welcher Eingang zu welchem Ausgang gehört. Kein Dritter verwahrt die Werte.

→ Eintrag II.5 aus dem Nachschlagewerk

Consolidation Wallet / Sweeping

Zusammenführung vieler kleiner Beträge von verschiedenen Adressen auf eine Adresse, um sie gebündelt weiterzuverarbeiten. Bei Betrug: Die Einzahlungen von Hunderten Opfern auf Hunderte Einzahlungsadressen werden regelmäßig auf eine Sammeladresse gezogen, von dort in Tranchen an Börsen, OTC-Broker oder Mixer weitergeleitet.

→ Eintrag II.21 aus dem Nachschlagewerk

Cybercrime im engeren und weiteren Sinne

Cybercrime im engeren Sinne umfasst nach der Definition des BKA Straftaten, die sich gegen das Internet, Datennetze, informationstechnische Systeme oder deren Daten richten.

→ Eintrag V.15 aus dem Nachschlagewerk

Cybertrading Fraud

Anlagebetrug über gefälschte Online-Handelsplattformen. Die Opfer sehen manipulierte Kurse und Gewinne, während ihre Einzahlungen direkt in Täterstrukturen abfließen. Auszahlungen werden verweigert oder an immer neue Gebühren geknüpft.

→ Eintrag I.4 aus dem Nachschlagewerk
D

Deepfake

KI-generierte Audio-, Bild- oder Videoinhalte, die reale Personen täuschend echt imitieren. Im Finanzbetrug ersetzen Deepfakes zunehmend den menschlichen Kontakt, vom gefälschten Prominenten-Interview in Werbeanzeigen bis zur simulierten Videokonferenz mit angeblichen Vorgesetzten.

→ Eintrag I.26 aus dem Nachschlagewerk

DeFi (Decentralized Finance)

Finanzanwendungen auf Basis von Smart Contracts, die ohne zentralen Betreiber funktionieren. Für die Geldwäsche relevant, weil viele Protokolle keine Identitätsprüfung kennen und Transaktionen automatisiert ablaufen.

→ Eintrag II.20 aus dem Nachschlagewerk

DeFi (regulatorische Einordnung)

Aus regulatorischer Sicht ist DeFi der Bereich, in dem die Frage nach dem Verpflichteten offen ist. Die Regulierung setzt bei Personen und Unternehmen an. Ein Protokoll, das durch Smart Contracts läuft und von niemandem kontrolliert wird, hat keine Person, die identifiziert, beaufsichtigt oder zur Meldung verpflichtet werden könnte.

→ Eintrag IV.20 aus dem Nachschlagewerk

DEX (Decentralized Exchange)

Handelsplatz für Krypto-Werte ohne klassisches Kundenkonto und meist ohne zentralen Betreiber. Der Tausch läuft direkt über Smart Contracts. Damit fehlt oft die Stelle, an der eine Aufsicht ansetzen oder ein Ermittler Auskunft verlangen könnte.

→ Online-Ergänzung · nicht in der Ersten Ausgabe 2026

Digital Arrest

Betrugsmasche, bei der sich Täter als Polizei, Zoll, Staatsanwaltschaft oder Zentralbank ausgeben und das Opfer per Videoanruf stundenlang festhalten. Sie werfen ihm eine Straftat vor, etwa Drogen in einem Paket oder Geldwäsche, inszenieren eine Dienststelle als Kulisse und erklären das Opfer für „digital festgenommen“. Freikommen soll es durch Überweisungen auf ein angebliches Prüfkonto. Die indische Cybercrime-Koordinierungsstelle I4C hat die Masche im März 2025 in einem eigenen Hinweis beschrieben; in Indien ist sie ein Massenphänomen.

→ Online-Ergänzung · nicht in der Ersten Ausgabe 2026

Dunkelfeld

Das Dunkelfeld umfasst alle Straftaten, die begangen wurden, aber den Strafverfolgungsbehörden nicht bekannt geworden sind. Es ist per Definition nicht in der PKS enthalten. Seine Größe lässt sich nur schätzen, in der Regel durch Befragungen der Bevölkerung (Viktimisierungssurveys) oder durch Vergleich mit anderen Datenquellen.

→ Eintrag V.11 aus dem Nachschlagewerk
E

Enabler / Facilitator

Person oder Unternehmen, die eine Teilleistung erbringt, ohne die Betrug oder Geldwäsche nicht oder schlechter funktionieren würden, ohne selbst Täter der Haupttat zu sein. Der Enabler kann wissentlich handeln, wegschauen oder ahnungslos sein.

→ Eintrag III.16 aus dem Nachschlagewerk

Enkeltrick

Telefonbetrug, bei dem sich Täter als Enkel, Kind oder gute Bekannte ausgeben und eine finanzielle Notlage vortäuschen, etwa einen Unfall oder einen dringenden Kauf. Typisch ist der Einstieg mit der Aufforderung zu raten, wer anruft. Das Geld holt anschließend ein angeblicher Bote ab. Betroffen sind überwiegend ältere, allein lebende Menschen.

→ Online-Ergänzung · nicht in der Ersten Ausgabe 2026

Erfassungsverzug und Nachmeldungen

Der Erfassungsverzug ist der Zeitraum zwischen Tatbegehung und statistischer Erfassung. Er entsteht, weil die PKS eine Ausgangsstatistik ist und Fälle erst nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen zählt. Abgeschlossene Berichtsjahre werden nach den Richtlinien nicht mehr verändert.

→ Eintrag V.16 aus dem Nachschlagewerk

Exit Scam

Ein Anbieter, der Kundengelder oder Kundenvermögen verwahrt, stellt den Betrieb ein und verschwindet mit den Einlagen. Der Betrieb kann von Beginn an auf diesen Ausstieg angelegt gewesen sein oder erst nach wirtschaftlichen Schwierigkeiten dazu übergehen.

→ Eintrag I.13 aus dem Nachschlagewerk
F

Fake Investment App

Mobile Anwendung, die eine Handels- oder Wallet-Funktion vortäuscht und Einzahlungen an Betrüger leitet. Die App ist die mobile Erscheinungsform der gefälschten Handelsplattform.

→ Eintrag I.10 aus dem Nachschlagewerk

Fake Support Scam

Betrug, bei dem sich der Täter als Kundendienst eines Wallet-Anbieters, einer Börse oder eines Softwareherstellers ausgibt und das Opfer im Rahmen einer angeblichen Hilfeleistung zur Herausgabe von Zugangsdaten, zur Installation von Fernzugriffssoftware oder zu Zahlungen bewegt.

→ Eintrag I.23 aus dem Nachschlagewerk

Fake Trading Platform / Fake Broker

Eine Website oder App, die den Handel mit Finanzinstrumenten oder Kryptowerten vortäuscht, ohne Handelsgeschäfte auszuführen. Kurse, Positionen, Gewinne und Kontostände sind simuliert. Einzahlungen des Nutzers fließen an die Betreiber.

→ Eintrag I.9 aus dem Nachschlagewerk

Fake Wallet App

Mobile oder Desktop-Anwendung, die eine bekannte Wallet nachahmt oder eine eigene Wallet vortäuscht, mit dem Zweck, eingegebene Seed-Phrasen, private Schlüssel oder eingezahlte Werte an den Täter zu übermitteln.

→ Eintrag I.21 aus dem Nachschlagewerk

Fallzahl, Tatverdächtige, Opfer: drei Zähleinheiten der PKS

Ein Fall ist eine rechtswidrige Tat mit Straftatbestand, unabhängig von der Zahl der Beteiligten. Ein Tatverdächtiger ist eine Person, die nach dem polizeilichen Ermittlungsergebnis verdächtig ist, eine Tat begangen zu haben. Tatverdächtige werden pro Berichtsjahr je Straftatenschlüssel und in der Gesamtzahl nur einmal gezählt, auch bei mehreren Taten (echte Tatverdächtigenzählung).

→ Eintrag V.10 aus dem Nachschlagewerk

FATF (Financial Action Task Force)

Zwischenstaatliches Gremium mit Sitz in Paris, das die globalen Standards gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung setzt. Die 40 Empfehlungen der FATF bilden die Grundlage nationaler Gesetzgebung. Über Länderprüfungen und Listenverfahren erzeugt das Gremium erheblichen Anpassungsdruck auf einzelne Jurisdiktionen.

→ Eintrag IV.7 aus dem Nachschlagewerk

FATF Grey List / Black List

Zwei Listen, die die FATF nach jedem Plenum (Februar, Juni, Oktober) veröffentlicht. Die Grey List nennt Jurisdiktionen mit strategischen Mängeln in der Geldwäschebekämpfung, die sich zu einem Aktionsplan verpflichtet haben. Die Black List nennt Jurisdiktionen mit schweren Mängeln, für die die FATF verstärkte Sorgfaltspflichten und teils Gegenmaßnahmen fordert.

→ Eintrag IV.8 aus dem Nachschlagewerk

Finanzagent

Deutsche Bezeichnung für Personen, die ihr Konto gegen Provision oder unter einem Vorwand für die Weiterleitung inkriminierter Gelder zur Verfügung stellen. Die Anwerbung läuft über Jobinserate, Beziehungsvorwände oder Nebenverdienst-Angebote. Wer mitmacht, macht sich regelmäßig wegen Geldwäsche strafbar, schon bei Leichtfertigkeit. International ist der Begriff Money Mule gebräuchlich.

→ Eintrag III.7 aus dem Nachschlagewerk

FIU (Financial Intelligence Unit)

Die nationale Zentralstelle, die Verdachtsmeldungen entgegennimmt, analysiert und an Strafverfolgungsbehörden weiterleitet. Jeder FATF-Mitgliedstaat hat eine FIU. Die deutsche FIU ist seit 2017 Teil der Zollverwaltung, vorher war sie beim BKA.

→ Eintrag IV.14 aus dem Nachschlagewerk

Fraud-as-a-Service / Scam-as-a-Service

Geschäftsmodell, bei dem die Bausteine für Betrug als Produkte gehandelt werden: Plattform-Software, Skripte, Opferlisten, gefälschte Identitäten, Werbekampagnen, Zahlungsabwicklung, Personal. Der Betrüger muss nichts selbst entwickeln. Er stellt sein Geschäft aus gekauften Teilen zusammen.

→ Eintrag III.15 aus dem Nachschlagewerk

Fresh Wallet / Einmaladresse

Eine Adresse, die vor der betrachteten Transaktion keine Historie hat und nach ihr keine mehr haben wird. Ihre Verwendung verhindert, dass Transaktionen über die Adresse verknüpft werden können.

→ Eintrag II.22 aus dem Nachschlagewerk

Fund Flow Tracing

Verfolgung eines konkreten Betrags von einer Ausgangsadresse über alle Zwischenstationen bis zu einem Endpunkt, in der Regel einem Off-Ramp (II.11) oder einer ruhenden Adresse. Das Tracing beantwortet die Frage: Wo ist das Geld dieses Opfers hingegangen?

→ Eintrag IV.24 aus dem Nachschlagewerk
G

Geldwäsche (Drei-Phasen-Modell)

Klassisches Beschreibungsmodell in drei Phasen: Einschleusen inkriminierter Gelder in den Finanzkreislauf (Placement), Verschleiern der Herkunft über Transaktionsketten (Layering), Rückführung in den legalen Wirtschaftskreislauf (Integration). Beim industrialisierten Anlagebetrug steht die Wäsche-Infrastruktur häufig bereits vor der ersten Tat bereit.

→ Eintrag II.1 aus dem Nachschlagewerk

Giveaway Scam

Betrug, bei dem ein angeblicher Prominenter, ein Unternehmen oder ein Projekt verspricht, eingesandte Kryptowerte verdoppelt oder vervielfacht zurückzusenden. Wer sendet, erhält nichts zurück.

→ Eintrag I.28 aus dem Nachschlagewerk

Glücksspielplattformen als Waschstation

Nutzung von Online-Casinos, Wettplattformen und Krypto-Casinos, um Kryptowerte einzuzahlen, mit geringem Verlust zu spielen oder zwischen Konten zu verschieben und als Gewinn auszahlen zu lassen. Die Auszahlung erscheint als Spielgewinn und hat eine scheinbar legitime Herkunft.

→ Eintrag II.18 aus dem Nachschlagewerk

Guarantee-Marktplatz

Online-Marktplatz, der illegale Dienstleistungen über ein Treuhandsystem vermittelt: Mule-Konten, gestohlene Identitätsdaten, Betrugs-Kits, Wäsche-Dienste. Der Betreiber garantiert die Abwicklung zwischen anonymen Parteien und verdient an Provisionen. Bekanntestes Beispiel ist der 2026 beschlagnahmte Marktplatz des Huione-Komplexes.

→ Eintrag II.15 aus dem Nachschlagewerk

GwG (Geldwäschegesetz)

Das deutsche Gesetz, das die EU-Geldwäscherichtlinien umsetzt und die Sorgfalts-, Melde- und Aufzeichnungspflichten der Verpflichteten regelt. Es gilt, bis die AMLR (IV.11) es ab Juli 2027 weitgehend ersetzt.

→ Eintrag IV.12 aus dem Nachschlagewerk
H

Honeypot Token

Ein Token, dessen Smart Contract so programmiert ist, dass Käufe möglich sind, Verkäufe aber technisch verhindert werden oder nur den Entwicklern erlaubt sind. Der Käufer sieht steigende Kurse und einen wachsenden Kontostand, kann aber nie verkaufen. Die Entwickler ziehen die eingezahlte Liquidität ab.

→ Eintrag I.15 aus dem Nachschlagewerk

Huione Group / Huione Guarantee (Dokumentierter Fall)

Unternehmensgruppe, die vom US-Finanzministerium 2025 als Primary Money Laundering Concern eingestuft und vom US-Finanzsystem abgeschnitten wurde, mit der Begründung, sie sei zentrale Infrastruktur für die Wäsche von Erlösen aus Pig Butchering und nordkoreanischen Kryptodiebstählen.

→ Eintrag III.5 aus dem Nachschlagewerk
I

Impersonation Scam / Behördenbetrug

Betrug, bei dem sich der Täter als Angehöriger einer Behörde, einer Aufsicht, einer Bank oder eines Unternehmens ausgibt, um das Opfer unter Berufung auf diese Rolle zu Zahlungen oder zur Herausgabe von Zugangsdaten zu bewegen.

→ Eintrag I.22 aus dem Nachschlagewerk

Insider (Bank / VASP)

Mitarbeiter eines Verpflichteten (Bank, Zahlungsdienstleister, Kryptobörse, Mobilfunkanbieter), der seine Zugriffsrechte nutzt, um Betrug oder Geldwäsche zu ermöglichen: durch Kontoeröffnung ohne Prüfung, Freigabe blockierter Transaktionen, Unterdrückung von Warnungen, Weitergabe von Kundendaten oder Ausführung von Transaktionen im Namen von Kunden.

→ Eintrag III.22 aus dem Nachschlagewerk

Investment Group Scam

Betrug über Messenger-Gruppen, in denen ein angeblicher Anlageexperte Handelsempfehlungen gibt und die Mehrzahl der Gruppenmitglieder aus Komplizen oder Fake-Accounts besteht, die Gewinne bestätigen. Ziel ist, die wenigen echten Mitglieder zur Einzahlung auf eine kontrollierte Plattform zu bewegen.

→ Eintrag I.11 aus dem Nachschlagewerk
K

Kapitalanlagebetrug §264a StGB

Wer im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Wertpapieren, Bezugsrechten oder Anteilen in Prospekten, Darstellungen oder Übersichten über den Vermögensstand gegenüber einem größeren Kreis von Personen unrichtige vorteilhafte Angaben macht oder nachteilige Tatsachen verschweigt, wird nach §264a bestraft. Ein Schaden muss nicht eingetreten sein.

→ Eintrag I.6 aus dem Nachschlagewerk

KI-Agent

KI-System, das eine Aufgabe über mehrere Schritte selbstständig plant und ausführt. INTERPOL beschreibt kriminell eingesetzte KI-Agenten, die Betrugs- und Erpressungsabläufe von der Auskundschaftung der Opfer über das Abgreifen von Zugangsdaten bis zur Forderung abwickeln. Das senkt die Kosten und erlaubt Angriffe in großer Zahl.

→ Online-Ergänzung · nicht in der Ersten Ausgabe 2026

Krypto-ATM

Automat, an dem Bargeld gegen Kryptowerte getauscht wird, in der Regel in Richtung Bargeld zu Krypto, seltener umgekehrt. Der Nutzer zahlt Scheine ein, gibt eine Zieladresse an und erhält den Gegenwert abzüglich einer Gebühr, die deutlich über Börsenniveau liegt.

→ Eintrag II.13 aus dem Nachschlagewerk

KYC (Know Your Customer)

Pflicht zur Identifizierung von Kunden bei Finanzdienstleistern und das Fundament jeder Geldwäscheprävention. KI-generierte Ausweisdokumente und Deepfake-Videoident setzen visuelle Prüfverfahren zunehmend außer Gefecht.

→ Eintrag IV.15 aus dem Nachschlagewerk
L

Laundering-as-a-Service

Geschäftsmodell, bei dem Geldwäscheleistungen als standardisiertes, buchbares Produkt angeboten werden, mit Preisliste, Bestellweg und Abwicklung, in der Regel über Messenger-Kanäle oder Marktplätze. Der Kunde muss den Anbieter nicht kennen. Er wählt eine Leistung, hinterlegt den Betrag, erhält das Ergebnis.

→ Eintrag III.14 aus dem Nachschlagewerk

Liveness-Erkennung

Prüfverfahren in der Video-Identifizierung, das feststellen soll, ob vor der Kamera ein lebender Mensch agiert und keine Aufzeichnung, Maske oder KI-Simulation. KI-generierte Ausweisdokumente und Deepfakes setzen diese Verfahren zunehmend unter Druck.

→ Online-Ergänzung · nicht in der Ersten Ausgabe 2026
M

MiCA (Markets in Crypto-Assets)

EU-Verordnung für Krypto-Werte und Krypto-Dienstleister. Sie regelt Zulassung, Aufsicht, Verwahrung und Stablecoin-Emission einheitlich im gesamten EWR. Die letzten Übergangsfristen endeten am 1. Juli 2026, in Deutschland nach § 50 KMAG schon Ende 2025. Seitdem darf nur anbieten, wer eine CASP-Zulassung hat oder als Kreditinstitut oder anderes Finanzunternehmen die Anzeige nach Art. 60 MiCA erstattet hat.

→ Eintrag IV.3 aus dem Nachschlagewerk

Mixer

Dienst, der Krypto-Werte vieler Nutzer zusammenführt und wieder auszahlt, um die Verbindung zwischen Einzahlung und Auszahlung zu kappen. Zentraler Baustein der Verschleierung; die USA haben mehrere große Anbieter sanktioniert, Tornado Cash im März 2025 aber wieder von der Liste gestrichen.

→ Eintrag II.4 aus dem Nachschlagewerk

Money Mule (Finanzagent)

Person, die ihr Konto oder ihre Identität für die Weiterleitung inkriminierter Gelder zur Verfügung stellt, oft angeworben über Jobangebote oder Beziehungsbetrug. Wer mitmacht, macht sich regelmäßig wegen Geldwäsche strafbar, schon bei Leichtfertigkeit.

→ Eintrag III.8 aus dem Nachschlagewerk

Money Mule Network

Verbund aus Herdern und Mules, der einem oder mehreren Betrugsbetrieben Konten zur Entgegennahme und Weiterleitung von Opferzahlungen bereitstellt. Das Netzwerk ist ein Dienstleister mit eigener Organisation, oft unabhängig vom Betrugsbetrieb, der seine Dienste nutzt.

→ Eintrag III.10 aus dem Nachschlagewerk

Mule Herder

Person, die Money Mules rekrutiert, anleitet, überwacht und ihre Konten dem Täternetzwerk zur Verfügung stellt. Der Herder ist die Managementebene zwischen Betrugsbetrieb und Kontoinhaber.

→ Eintrag III.9 aus dem Nachschlagewerk
N

Nested Exchange (Nested Service)

Ein Dienstleister ohne eigene Verwahr- und Handelsinfrastruktur, der Konten bei einer regulierten Börse nutzt und darüber die Aufträge seiner eigenen Kunden abwickelt. Die regulierte Börse sieht nur den Nested Service als Kunden. Die dahinterstehenden Endkunden bleiben ihr verborgen.

→ Eintrag II.9 aus dem Nachschlagewerk

NFT-basierte Geldwäsche

Nutzung des NFT-Handels, um Werte zwischen eigenen Adressen zu verschieben oder Erlöse als Verkaufsgewinne auszuweisen. Da NFTs keinen Marktpreis im üblichen Sinn haben, lässt sich jeder Preis rechtfertigen.

→ Eintrag II.24 aus dem Nachschlagewerk
O

Off-Ramp / On-Ramp

Übergänge zwischen Fiat-Geld und Krypto-Werten. On-Ramps führen Geld in die Chain, Off-Ramps wieder heraus. An diesen Schnittstellen greifen Regulierung und Ermittlung am wirksamsten, weil hier Identitäten und Bankkonten ins Spiel kommen.

→ Eintrag II.11 aus dem Nachschlagewerk

Offshore VASP

Nach der Beschreibung der FATF ein Dienstleister, der Kunden in Jurisdiktionen außerhalb seines Sitz- oder Betriebslandes bedient. Das Risiko ist besonders hoch, wenn im Sitzland keine wirksame Aufsicht besteht und der Anbieter den Sorgfaltspflichten der Kundenländer nicht unterliegt.

→ Eintrag IV.9 aus dem Nachschlagewerk

On-Ramp

Der Übergang von gesetzlichen Zahlungsmitteln in Kryptowerte. Bei Betrug hat der On-Ramp zwei Seiten: Das Opfer kauft Kryptowerte, um sie auf die Betrugsplattform zu übertragen (Opferseite). Der Täter wandelt auf Konten eingegangenes Buchgeld in Kryptowerte, um es aus dem Bankensystem zu entfernen (Täterseite).

→ Eintrag II.12 aus dem Nachschlagewerk

Opfer-Typologie

Beschreibung der Merkmale, die Betrugsopfer teilen, soweit sie aus amtlichen Daten und Studien belegbar sind. Die Typologie dient allein der Prävention und der Erkennung.

→ Eintrag III.21 aus dem Nachschlagewerk

Organisierte Kriminalität

Für Organisierte Kriminalität, in Polizei und Justiz kurz OK, gibt es in Deutschland keine Legaldefinition. Polizei und Justiz arbeiten seit 1990 mit einer gemeinsamen Arbeitsdefinition. Danach ist Organisierte Kriminalität die planmäßige, vom Gewinn- oder Machtstreben bestimmte Begehung von Straftaten, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit erhebliche Bedeutung haben. Mehr als zwei Beteiligte wirken dabei auf längere oder unbestimmte Dauer arbeitsteilig zusammen. Hinzukommen muss eines von drei Mitteln: geschäftsähnliche Strukturen, Gewalt oder Einschüchterung, Einflussnahme auf Politik, Medien, Verwaltung, Justiz oder Wirtschaft.

→ Online-Ergänzung · nicht in der Ersten Ausgabe 2026

OSINT (Open Source Intelligence)

Gewinnung von Erkenntnissen aus offen zugänglichen Quellen. In der Krypto-Forensik verbindet OSINT On-Chain-Daten mit Spuren aus Foren, sozialen Netzwerken, Registern und Leaks zu einem belastbaren Gesamtbild.

→ Eintrag IV.32 aus dem Nachschlagewerk

OTC-Desk (Over the Counter)

Handelsschalter für große Krypto-Volumina außerhalb der öffentlichen Orderbücher. Seriöse Desks bedienen institutionelle Kunden. Unregulierte Desks gehören zu den wichtigsten Kanälen der professionellen Geldwäsche.

→ Eintrag II.10 aus dem Nachschlagewerk
P

Peel Chain

Verschleierungsmuster, bei dem ein großer Betrag über eine lange Kette neuer Adressen weitergereicht wird: An jeder Station wird ein kleiner Teil abgezweigt, der an Börsen, Dienstleister oder Cash-out-Punkte geht, während der Rest weiterwandert, oft über Hunderte Stationen. Für die Forensik entsteht so eine lange Kette, die den Ursprung eines Betrags zunehmend verwässert und den Nachweis eines durchgehenden Geldflusses erschwert.

→ Eintrag II.7 aus dem Nachschlagewerk

Pig Butchering (Sha Zhu Pan)

Langzeitbetrug, bei dem Täter über Wochen eine persönliche Beziehung zum Opfer aufbauen und es anschließend auf gefälschte Anlageplattformen führen. Der Begriff stammt aus dem Chinesischen: Das Schwein wird gemästet, bevor es geschlachtet wird. Ausgeführt wird die Masche arbeitsteilig aus Scam Compounds in Südostasien.

→ Eintrag I.1 aus dem Nachschlagewerk

PKS-Ausland

Separates Tabellenwerk der Polizeilichen Kriminalstatistik für Auslandstaten, also Taten mit Schadenseintritt in Deutschland ohne nachweisbaren inländischen Handlungsort. Die PKS-Ausland wird neben der Kerntabelle geführt und in den öffentlichen Lageberichten kaum rezipiert. 2025 verzeichnete sie 661.238 Fälle, davon 83,1 Prozent Betrugsdelikte; der registrierte Schaden allein beim Anlagebetrug betrug 1,28 Milliarden Euro.

→ Eintrag V.2 aus dem Nachschlagewerk

Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS)

Die PKS ist die jährliche Zusammenstellung aller der Polizei bekannt gewordenen Straftaten, die nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft abgegeben wurden.

→ Eintrag V.1 aus dem Nachschlagewerk

Ponzi-Schema (Krypto-Variante)

Anlagemodell, bei dem versprochene Renditen aus den Einzahlungen neuer Anleger bezahlt werden. Erträge gibt es keine. Das System funktioniert, solange mehr Geld hereinkommt als ausgezahlt wird, und bricht zusammen, sobald der Zufluss stockt. Im Kryptobereich wird es durch Token, Staking-Versprechen und Handelsroboter verkleidet.

→ Eintrag I.29 aus dem Nachschlagewerk

Prince Group (Dokumentierter Fall)

Unternehmensgruppe mit Aktivitäten in Immobilien, Finanzdienstleistungen, Casinos und Tourismus, die im Oktober 2025 von den USA als transnationale kriminelle Organisation eingestuft und zugleich von Washington und London sanktioniert wurde, mit der Begründung, sie betreibe Scam Compounds und wasche deren Erlöse. Der Gründer wurde in den USA angeklagt und im Januar 2026 in Kambodscha festgenommen und an China ausgeliefert.

→ Eintrag III.6 aus dem Nachschlagewerk

Privacy Coins

Kryptowerte, deren Protokoll die Transaktionsdaten verschleiert: Absender, Empfänger, Betrag oder alle drei. Anders als bei Bitcoin oder Ethereum ist die Kette nicht öffentlich lesbar. Bei Monero ist die Verschleierung verpflichtend, bei Zcash und Dash wählbar.

→ Eintrag II.6 aus dem Nachschlagewerk

Professional Money Launderer (PML)

Person oder Organisation, die Geldwäsche als Dienstleistung für Dritte gegen Entgelt anbietet, ohne an der Vortat beteiligt zu sein. Der PML ist auf Geldwäsche spezialisiert und arbeitet für verschiedene Auftraggeber: Drogenhandel, Betrug, Korruption, Steuerhinterziehung.

→ Eintrag III.13 aus dem Nachschlagewerk

Pump and Dump (Krypto)

Koordinierte Marktmanipulation, bei der eine Gruppe einen gering gehandelten Wert kauft, den Kurs durch abgestimmte Käufe und Werbung hochtreibt und ihre Bestände an nachfolgende Käufer verkauft, bevor der Kurs zusammenbricht. Bei Kryptowerten mit geringer Marktkapitalisierung lässt sich der Kurs mit kleinen Beträgen bewegen.

→ Eintrag I.14 aus dem Nachschlagewerk
R

Re-Viktimisierung

Erneute Schädigung einer Person, die bereits Opfer eines Betrugs war, durch denselben oder einen anderen Täter. Die erste Schädigung erhöht die Wahrscheinlichkeit der zweiten, weil das Opfer als lohnend bekannt ist, weil seine Daten gehandelt werden und weil Scham und Rückholwunsch es angreifbar machen.

→ Eintrag III.20 aus dem Nachschlagewerk

Rechtshilfe (Mutual Legal Assistance)

Das Verfahren, mit dem eine Strafverfolgungsbehörde eine ausländische Behörde um Ermittlungsmaßnahmen ersucht: Auskunft, Durchsuchung, Beschlagnahme, Vernehmung. Die Rechtshilfe beruht auf bilateralen und multilateralen Abkommen und auf Gegenseitigkeit. Sie ist der förmliche Regelweg, auf dem ein deutscher Ermittler an Daten eines Dienstleisters im Ausland kommt.

→ Eintrag IV.31 aus dem Nachschlagewerk

Recovery Scam

Folgebetrug an bereits Geschädigten. Täter treten als Anwälte, Ermittler oder Rückholdienste auf und versprechen die Wiederbeschaffung verlorener Gelder gegen Vorkasse. Die Kontaktdaten der Opfer stammen häufig aus dem Erstbetrug.

→ Eintrag I.7 aus dem Nachschlagewerk

Recruiter (Menschenhandel)

Person oder Organisation, die Arbeitskräfte für Compounds anwirbt, mit falschen Jobangeboten täuscht, den Transport organisiert und beim Compound gegen Provision abliefert. Der Recruiter ist das erste Glied der Lieferkette des Menschenhandels und die Person, die in den Herkunftsländern strafrechtlich greifbar ist.

→ Eintrag III.4 aus dem Nachschlagewerk

Risk Scoring / Address Screening

Automatisierte Bewertung einer Adresse oder Transaktion auf Grundlage ihrer direkten und indirekten Verbindungen zu Entitäten mit bekanntem Risiko. Das Ergebnis ist ein Score oder eine Risikoklasse, die dem Verpflichteten anzeigt, ob und wie er prüfen muss.

→ Eintrag IV.25 aus dem Nachschlagewerk

Romance Baiting

Bezeichnung für dasselbe Betrugsmuster wie Pig Butchering, gewählt mit dem Ziel, die Opfer nicht als Schlachtvieh zu bezeichnen. INTERPOL begründete den Wechsel mit der stigmatisierenden Wirkung des Täterjargons auf Geschädigte, die dadurch von Anzeigen abgehalten würden; die Mitteilung datiert vom 17. Dezember 2024.

→ Eintrag I.2 aus dem Nachschlagewerk

Romance Scam

Betrugsform über vorgetäuschte Liebesbeziehungen, angebahnt über Dating-Portale und soziale Netzwerke. Nach Wochen des Vertrauensaufbaus folgen Geldforderungen für erfundene Notlagen. Pig Butchering kombiniert dieses Beziehungsmuster mit gefälschten Anlageplattformen.

→ Eintrag I.3 aus dem Nachschlagewerk

Rug Pull

Betrug im Bereich dezentraler Token-Projekte, bei dem die Initiatoren nach dem Einwerben von Kapital die Liquidität entziehen oder den Token wertlos machen. Der Begriff stammt aus dem DeFi-Umfeld und bezeichnet den Moment, in dem Anleger den Boden unter den Füßen verlieren.

→ Eintrag I.12 aus dem Nachschlagewerk
S

Sanktionslisten (OFAC, EU)

Listen natürlicher und juristischer Personen, mit denen Geschäfte untersagt sind und deren Vermögen einzufrieren ist. Sanktionen sind ein Instrument der Außenpolitik, kein Instrument der Geldwäscheprävention. Sie wirken aber unmittelbar auf Verpflichtete: Ein Transfer an eine gelistete Person ist verboten, unabhängig von Verdacht oder Herkunft.

→ Eintrag IV.17 aus dem Nachschlagewerk

Scam Compound

Abgeriegelte Anlage in Südostasien, in der Betrug industriell betrieben wird. Ein erheblicher Teil der Arbeiter wird mit falschen Jobversprechen angeworben und unter Zwang festgehalten. Compounds vereinen Täterorganisation, Menschenhandel und Geldwäsche an einem Ort.

→ Eintrag III.2 aus dem Nachschlagewerk

Schadenssumme in der PKS

Der Schaden im Sinne der PKS ist der Geldwert des rechtswidrig erlangten Gutes. Bei Betrug ist das der eingetretene Vermögensschaden. Erfasst wird der Schaden nur bei vollendeten Delikten und nur bei Schlüsseln, für die eine Schadenserfassung vorgesehen ist.

→ Eintrag V.9 aus dem Nachschlagewerk

Schlüssel 513100: Kapitalanlagebetrug §264a StGB

§264a StGB stellt unrichtige vorteilhafte Angaben oder das Verschweigen nachteiliger Tatsachen in Prospekten, Darstellungen oder Übersichten über den Vermögensstand unter Strafe, wenn sie im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Wertpapieren, Bezugsrechten oder Anteilen, die eine Beteiligung am Ergebnis eines Unternehmens gewähren sollen, gegenüber einem größeren Kreis von Personen erfolgen.

→ Eintrag V.5 aus dem Nachschlagewerk

Schlüssel 513200: Anlagebetrug §263 StGB

Der Schlüssel erfasst Betrugstaten nach §263 StGB, bei denen der Täter das Opfer über eine angebliche Geldanlage täuscht. Es handelt sich um eine Begehungsweise des allgemeinen Betrugs, keinen eigenen Straftatbestand. Die Zuordnung erfolgt durch die sachbearbeitende Dienststelle anhand der Fallumstände.

→ Eintrag V.4 aus dem Nachschlagewerk

Schockanruf

Telefonbetrug, bei dem der Anrufer eine akute Notlage eines Angehörigen schildert, etwa einen Verkehrsunfall mit anschließender Operation oder eine drohende Haft. Die Täter geben sich als Verwandte oder als Polizeibeamte und Rechtsanwälte aus. Bewusst erzeugter Zeitdruck soll verhindern, dass das Opfer nachfragt. Gefordert werden Bargeld, Schmuck oder andere Wertsachen.

→ Online-Ergänzung · nicht in der Ersten Ausgabe 2026

Section 311 (USA PATRIOT Act)

US-Rechtsinstrument, mit dem das Finanzministerium ausländische Institute oder Jurisdiktionen zum primären Geldwäscherisiko erklären kann. Die schärfste Sondermaßnahme kappt den Zugang zum US-Bankensystem vollständig. Gegen den Huione-Komplex wurde das Instrument 2025 angewendet; ein Regelungsentwurf vom Juni 2026 soll die Maßnahme auf Nachfolgestrukturen erstrecken.

→ Eintrag IV.18 aus dem Nachschlagewerk

Seed-Phrase-Phishing

Abgreifen der Seed-Phrase durch Täuschung. Wer die Phrase besitzt, kontrolliert die Wallet vollständig, unabhängig vom Gerät. Der Angriff zielt auf das höchstwertige Geheimnis im Kryptobereich.

→ Eintrag I.20 aus dem Nachschlagewerk

Sextortion mit Kryptozahlung

Erpressung mit der Drohung, intime Aufnahmen des Opfers zu veröffentlichen, sofern keine Zahlung erfolgt. Die Aufnahmen können real sein (nach Täuschung zur Selbstaufnahme entstanden), gestohlen oder frei erfunden. Die Zahlung wird in Kryptowerten verlangt.

→ Eintrag I.25 aus dem Nachschlagewerk

Sha Zhu Pan

Chinesischer Ursprungsbegriff des Pig Butchering, sinngemäß das Schlachten des gemästeten Schweins. Der Ausdruck stammt aus den Täterstrukturen selbst und beschreibt das Prinzip: Opfer werden über Wochen mit Vertrauen gemästet und anschließend finanziell ausgenommen.

→ Online-Ergänzung · nicht in der Ersten Ausgabe 2026

SIM Swapping

Übernahme der Mobilfunknummer des Opfers durch Täuschung des Mobilfunkanbieters oder Bestechung eines Mitarbeiters, sodass der Täter SMS-Codes und Anrufe empfängt, die zur Kontoabsicherung dienen.

→ Eintrag I.31 aus dem Nachschlagewerk

Smurfing (Structuring)

Aufteilung großer Summen in viele kleine Transaktionen unterhalb von Melde- und Aufmerksamkeitsschwellen. Im Krypto-Kontext verteilen Täter Beträge auf hunderte Wallets und Einzahlungen, bevor die Werte an Börsen wieder zusammengeführt werden.

→ Eintrag II.8 aus dem Nachschlagewerk

Spiegeltransaktion (Mirror Transaction)

Zwei Transaktionen, die einander wirtschaftlich entsprechen, aber in verschiedenen Ländern, Währungen oder Systemen stattfinden und nicht miteinander verbunden erscheinen. Der Wert wechselt den Eigentümer, ohne dass eine Verbindung zwischen den beiden Vorgängen dokumentiert ist.

→ Eintrag II.17 aus dem Nachschlagewerk

Stablecoin

Krypto-Token, dessen Wert an eine Referenzwährung wie den US-Dollar gekoppelt ist. Stablecoins sind das bevorzugte Settlement-Medium der industriellen Geldwäsche: schnell, global, wertstabil. Zentralisierte Emittenten können einzelne Adressen einfrieren.

→ Eintrag II.14 aus dem Nachschlagewerk

Stablecoin (regulatorische Einordnung)

Ein Kryptowert, dessen Wert durch Bezug auf eine Fiatwährung (EMT) oder auf einen Korb von Werten (ART) stabil gehalten wird. MiCA verlangt für beide einen beaufsichtigten Emittenten in der EU, Reserven in Höhe des Umlaufs, ein Rücknahmerecht und laufende Transparenz; zum Nennwert zurückgenommen werden nur E-Geld-Token.

→ Eintrag IV.19 aus dem Nachschlagewerk

Stimmklon

Mit künstlicher Intelligenz erzeugte Nachbildung einer menschlichen Stimme. Nach einer von INTERPOL zitierten Auswertung von Group-IB reichen für überzeugende Klone zehn Sekunden Tonaufnahme aus öffentlichen Quellen wie Videos in sozialen Netzwerken. Täter nutzen die Technik beim Enkeltrick und beim Schockanruf, um wie ein Angehöriger zu klingen, und im Unternehmensumfeld, um Führungskräfte am Telefon nachzuahmen.

→ Online-Ergänzung · nicht in der Ersten Ausgabe 2026

Straftatenschlüssel

Jede Straftat wird in der PKS einer sechsstelligen Nummer zugeordnet, die den Straftatbestand und gegebenenfalls eine Begehungsweise bezeichnet. Der Schlüsselkatalog ist hierarchisch aufgebaut. Die erste Ziffer bezeichnet die Deliktsgruppe, die folgenden Stellen verfeinern die Zuordnung.

→ Eintrag V.3 aus dem Nachschlagewerk

Strohmann / Nominee

Person, die nach außen als Inhaber, Geschäftsführer, Gesellschafter oder Kontoinhaber auftritt, während eine andere Person wirtschaftlich berechtigt ist und die Entscheidungen trifft. Der Strohmann verdeckt den wirtschaftlich Berechtigten.

→ Eintrag III.11 aus dem Nachschlagewerk

Sucker List (Opferliste)

Zusammenstellung von Kontaktdaten und Profilinformationen von Personen, die bereits Opfer eines Betrugs wurden, mit Angaben zu Art des Betrugs, verlorenem Betrag, Reaktion und Vermögensverhältnissen. Die Liste wird verkauft und ist Grundlage für Zweitbetrug, insbesondere Recovery Scams .

→ Eintrag III.19 aus dem Nachschlagewerk

Synthetische Identität

Vollständig oder teilweise erfundene Identität, häufig KI-generiert, inklusive Ausweisdokument, Gesicht und Lebenslauf. Grundbaustein für Kontoeröffnungen, Firmengründungen und KYC-Umgehung im industriellen Maßstab.

→ Eintrag I.27 aus dem Nachschlagewerk
T

Task Scam (Job Scam)

Betrug, bei dem das Opfer für einfache Online-Aufgaben eine Vergütung erhält, dann zu Einzahlungen aufgefordert wird, um höhere Aufgabenstufen freizuschalten, und die Einzahlungen verliert. Die Aufgaben dienen als Kulisse für die Einzahlungen, um die es den Tätern geht.

→ Eintrag I.24 aus dem Nachschlagewerk

Tatmittel Internet

Ein Sonderkennungsmerkmal, das bei jeder Straftat gesetzt werden kann, wenn das Internet oder IT-Geräte zur Tatbegehung eingesetzt wurden. Es ist eine Eigenschaft, die quer über alle Straftatenschlüssel liegt, keine Deliktskategorie. Die PKS weist Straftaten mit diesem Merkmal in der Tabellenfamilie 05 gesondert aus.

→ Eintrag V.6 aus dem Nachschlagewerk

Telegram-Marktplätze

Kanäle und Gruppen in Messenger-Diensten, in denen Waren und Dienstleistungen für Betrug und Geldwäsche gehandelt werden: Daten, Konten, Werkzeuge, Personal, Geldwäsche. Der Messenger ersetzt das Darknet als Handelsplatz, weil er ohne Spezialsoftware erreichbar ist, große Gruppen erlaubt und lange keine Inhalte moderierte.

→ Eintrag III.18 aus dem Nachschlagewerk

Trade-Based Money Laundering mit Kryptobezug

Nutzung des Warenhandels zur Verschleierung von Werttransfers: Über- oder Unterfakturierung, Mehrfachfakturierung, Phantomlieferungen. Der Wert wandert mit der Rechnung, nicht mit dem Geld.

→ Eintrag II.23 aus dem Nachschlagewerk

Transaction Monitoring

Laufende Beobachtung der Transaktionen eines Kunden im Verhältnis zu seinem Profil, seinem bisherigen Verhalten und zu bekannten Risikomustern, mit dem Ziel, Abweichungen zu erkennen, die auf Geldwäsche oder Betrug hindeuten. Anders als das Screening (IV.25), das eine einzelne Adresse bewertet, bewertet das Monitoring ein Verhalten über Zeit.

→ Eintrag IV.26 aus dem Nachschlagewerk

Transfer of Funds Regulation (TFR)

EU-Verordnung, die Zahlungsdienstleister und Kryptodienstleister verpflichtet, bei jeder Übertragung Informationen über Auftraggeber und Begünstigten zu erheben, zu übermitteln und zu prüfen. Sie setzt die FATF Travel Rule (IV.5) für Kryptowerte um und geht dabei über den FATF-Standard hinaus.

→ Eintrag IV.4 aus dem Nachschlagewerk

Travel Rule

Pflicht für Krypto-Dienstleister, bei Transfers Angaben zu Auftraggeber und Begünstigtem mitzusenden, das Gegenstück zum Überweisungsdatensatz im Bankwesen. Bei Transfers in Self-Custody fehlt ein Empfänger für die Daten; in der EU hält der Dienstleister die Angaben dann selbst vor und prüft bei Beträgen über 1.000 Euro, ob sein Kunde über die fremde Adresse verfügt.

→ Eintrag IV.5 aus dem Nachschlagewerk
U

Underground Banking und Hawala (Krypto-Variante)

Übertragung von Wert zwischen Orten, ohne dass Geld die Grenze überquert. Ein Kunde zahlt bei einem Vermittler in Land A ein, ein Partner des Vermittlers in Land B zahlt an den Empfänger aus. Die Vermittler verrechnen untereinander, per Gegengeschäft, Warenlieferung oder, in der Kryptovariante, per Stablecoin-Transfer.

→ Eintrag II.16 aus dem Nachschlagewerk

Unhosted Wallet / Self-hosted Wallet

Eine Wallet, deren private Schlüssel vom Nutzer selbst kontrolliert werden, ohne dass ein Dienstleister Zugriff oder Verwahrung hat. Der Nutzer ist seine eigene Bank. Kein Dritter kann Transaktionen ausführen, blockieren oder den Nutzer identifizieren.

→ Eintrag IV.6 aus dem Nachschlagewerk
V

VASP (Virtual Asset Service Provider)

Nach der FATF-Definition jede natürliche oder juristische Person, die geschäftsmäßig für Dritte eine oder mehrere der folgenden Tätigkeiten ausübt: Tausch zwischen virtuellen Vermögenswerten und Fiatwährungen; Tausch zwischen virtuellen Vermögenswerten; Übertragung virtueller Vermögenswerte; Verwahrung oder Verwaltung; Teilnahme an und Erbringung von Finanzdienstleistungen im Zusammenhang mit Emission oder Verkauf.

→ Eintrag IV.1 aus dem Nachschlagewerk

Velocity Gap

Geschwindigkeitslücke zwischen Tätern und Strafverfolgung. Inkriminierte Werte bewegen sich in Minuten über Ketten und Grenzen, während Rechtshilfe in Wochen und Monaten arbeitet. Die Schließung dieser Lücke ist erklärtes Ziel der aktuellen EU-Reformen.

→ Online-Ergänzung · nicht in der Ersten Ausgabe 2026

Verdachtsmeldestatistik der FIU

Die FIU veröffentlicht jährlich die Zahl der eingegangenen Verdachtsmeldungen, ihre Verteilung nach Verpflichtetengruppen, Meldegründen und Weiterleitungen an Strafverfolgungsbehörden.

→ Eintrag V.14 aus dem Nachschlagewerk

Verdachtsmeldung nach § 43 GwG

Verpflichtete müssen der FIU unverzüglich melden, wenn Tatsachen darauf hindeuten, dass ein Vermögensgegenstand aus einer strafbaren Handlung stammt, die eine Vortat der Geldwäsche darstellen könnte, oder mit Terrorismusfinanzierung zusammenhängt. Die Schwelle ist niedrig: Es reicht, dass Tatsachen darauf hindeuten. Ein Verdacht im strafprozessualen Sinn ist nicht erforderlich.

→ Eintrag IV.13 aus dem Nachschlagewerk

Vermögensabschöpfung und Einziehung (§§ 73 ff. StGB)

Der Staat entzieht dem Täter oder Dritten das, was durch oder für die Tat erlangt wurde. Einziehung des Erlangten (§73), des Wertes des Erlangten, wenn der Gegenstand nicht mehr vorhanden ist (§73c), erweiterte Einziehung bei Vermögen unklarer Herkunft (§73a) und selbständige Einziehung ohne Verurteilung (§76a). Die Reform 2017 hat das Instrument erheblich gestärkt und die Rückgewinnung für Geschädigte in die Einziehung integriert.

→ Eintrag IV.28 aus dem Nachschlagewerk

Virtual Kidnapping

Erpressungsmasche, bei der Täter eine Entführung nur behaupten. Sie rufen Angehörige an, spielen Schreie oder eine mit künstlicher Intelligenz nachgemachte Stimme ein und verlangen sofort Lösegeld, meist per Überweisung oder Bargeldübergabe. Niemand ist entführt. Die Täter halten das Opfer in der Leitung, damit es die angeblich entführte Person nicht erreicht. Das FBI beschrieb die Masche 2017 ausführlich und warnt seit Dezember 2025 vor manipulierten Lebenszeichen: Fotos und Videos, die den Angehörigen in Gefahr zeigen sollen.

→ Online-Ergänzung · nicht in der Ersten Ausgabe 2026

Vorschussbetrug / Advance Fee Fraud

Oberbegriff für alle Betrugsformen, bei denen das Opfer eine Vorauszahlung leistet, um eine versprochene größere Leistung zu erhalten: Erbschaft, Lottogewinn, Kredit, Auszahlung, Rückholung. Die Leistung existiert nicht.

→ Eintrag I.8 aus dem Nachschlagewerk
W

Wallet (Custodial / Self-Custody)

Zugriffspunkt auf Krypto-Werte. Bei Custodial Wallets verwahrt ein Dienstleister die Schlüssel und kann auf behördliche Anordnung reagieren. Bei Self-Custody hält der Nutzer die Schlüssel selbst; es gibt keinen Dienstleister, der auf Anordnung sperren oder herausgeben kann. Wer die Schlüssel erlangt, ob durch Beschlagnahme, Täuschung oder Zwang, verfügt über die Werte.

→ Online-Ergänzung · nicht in der Ersten Ausgabe 2026

Wallet Drainer

Schadsoftware in Form von Website-Skripten, die eine verbundene Wallet automatisiert leeren, indem sie den Nutzer zur Signatur von Freigaben oder Transfers bewegen und die enthaltenen Werte in Sekunden an Täteradressen verschieben. Drainer werden als fertige Kits vermietet, die Betreiber teilen den Erlös mit den Entwicklern.

→ Eintrag I.19 aus dem Nachschlagewerk

Wash Trading

Kauf und Verkauf desselben Werts durch dieselbe wirtschaftliche Partei, um Handelsvolumen, Kursbewegung oder Liquidität vorzutäuschen. Im Geldwäschekontext dient Wash Trading dazu, Werte zwischen eigenen Konten zu verschieben und dabei den Anschein von Handelsgewinnen zu erzeugen.

→ Eintrag II.19 aus dem Nachschlagewerk

Wirtschaftlich Berechtigter / Beneficial Owner

Die natürliche Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle eine juristische Person letztlich steht, oder auf deren Veranlassung eine Transaktion durchgeführt wird.

→ Eintrag IV.16 aus dem Nachschlagewerk

Wrench Attack

Gewalt oder Gewaltandrohung gegen eine Person mit dem Ziel, sie zur Übertragung von Kryptowerten zu zwingen: durch Herausgabe von Seed-Phrasen, Entsperren von Geräten, Ausführen von Transaktionen unter Zwang oder Freilassung gegen Lösegeld in Kryptowerten.

→ Eintrag I.32 aus dem Nachschlagewerk
Z

Zwangsarbeit in Scam Compounds (Trafficked Worker)

Person, die durch Täuschung, Zwang oder Verkauf in einen Scam Compound gebracht wurde und dort unter Androhung von Gewalt Betrug ausführen muss. Sie ist Opfer von Menschenhandel und zugleich Tatbeteiligte am Betrug, den sie ausführt. Beides gleichzeitig.

→ Eintrag III.3 aus dem Nachschlagewerk
Umschlag des Nachschlagewerks
Aus dem Nachschlagewerk
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Das Hardcover „Typologien digitaler Finanzkriminalität“ ordnet die Einträge in fünf Kapiteln und ergänzt, was nur im Buch steht: Lesepfade nach Rolle, zitierfähige Kernzahlen, die Konkordanz zur Polizeilichen Kriminalstatistik und die Anhänge. Die Leseprobe zeigt Vorwort und zehn Befunde.