Die Kriminalität des 21. Jahrhunderts agiert digital, dezentral und in Echtzeit. Lange schien die europäische Sicherheitsarchitektur diesem asymmetrischen Bedrohungsszenario hinterherzuhinken. Das Maßnahmenpaket, das die EU-Kommission am 24. Juni 2026 zur Stärkung von Europol und Eurojust vorgeschlagen hat, soll einen Einschnitt markieren. Der Entwurf setzt an den Stellen an, an denen grenzüberschreitende Verfahren bisher Zeit verlieren. Die Kommission reagiert damit auf die technologische Eskalation auf Täterseite; nach dem Vorschlag soll die gesamte Kette der Strafverfolgung digitalisiert und grenzüberschreitend verzahnt werden. Beschlossen ist davon noch nichts: Parlament und Rat müssen zustimmen.

Europol: Vom Informationsknotenpunkt zur operativen Einsatzzentrale

Um den nationalen Ermittlungsbehörden einen taktischen Vorteil gegenüber der Underground Economy zu verschaffen, sieht der Vorschlag eine deutlich stärkere Infrastruktur vor:

  • Das Ende der Datensilos: Geplant sind eine sichere, souveräne Cloud-Infrastruktur und der „Police Shared Data Space". Europäische Polizeibehörden sollen damit automatisiert und virtuell am selben Fall arbeiten können, wo heute langwierige Amtshilfeverfahren nötig sind.
  • Dezentrale Schlagkraft: Neue Europol-Unterstützungsbüros in den Mitgliedstaaten sollen das analytische und forensische Wissen der Agentur zu den nationalen Ermittlungsstellen bringen.
  • Zukunftsfähigkeit durch R&D: Ein neues Technologie- und Innovationszentrum soll den EU-weiten Bedarf an Ermittlungswerkzeugen bündeln und die Investitionen in digitale Auswertungswerkzeuge konzentrieren.

Eurojust: Entfesselte Justiz für komplexe Netzwerke

Die Modernisierung macht bei der Polizei nicht halt. Das Mandat von Eurojust soll dort geschärft werden, wo internationale Verfahren bisher ins Stocken gerieten:

  • Das proaktive Mandat: Eurojust soll künftig aus eigener Initiative Verbindungen zwischen internationalen Verfahren aufdecken und koordinierend eingreifen dürfen. Das würde den bisherigen blinden Fleck bei dezentral agierenden Syndikaten schließen.
  • Erweiterter Fokus: Die Behörde soll ausdrücklich für Cyberkriminalität und die Durchsetzung von EU-Sanktionen zuständig werden.
  • Direkte Anbindung: Ein neues Informationssystem soll die polizeiliche Arbeit von Europol direkt mit der justiziellen Arbeit von Eurojust verbinden.

Effiziente Beweisführung und moderner Datenschutz

Auch die rechtlichen Rahmenbedingungen sollen der digitalen Realität angepasst werden:

  • Die Europäische Fernteilnahmeanordnung: Verdächtige, Beschuldigte und Opfer sollen rechtssicher per Video aus einem anderen EU-Mitgliedstaat an Gerichtsverhandlungen in Strafsachen teilnehmen können. Das spart Zeit und Reisekosten.
  • Datenschutz: Die Verordnung (EU) 2018/1725 über den Datenschutz bei den Organen und Einrichtungen der Union (EUDPR) soll so angepasst werden, dass sie einen schnellen Informationsfluss zwischen europäischen Institutionen erlaubt, ohne die europäischen Grundrechtsstandards aufzuweichen.

Fazit: Die Schließung der Geschwindigkeitslücke

Das Maßnahmenpaket ist eine architektonische Antwort auf eine Kriminalität, die den Staat in ihrer Agilität längst überholt hatte. Der Vorschlag zielt auf die nationalstaatlichen Reibungsverluste und auf die Velocity Gap. Setzen Parlament und Rat das Paket in dieser Form um, verzahnt Europa seine Behörden digital und stattet sie mit proaktiven Werkzeugen aus. Ob das System der Realität moderner Kriminalität gewachsen ist, entscheidet sich im Gesetzgebungsverfahren und in der Umsetzung.

Tobias Kremp schreibt als unabhängiger Fachautor (Art. 5 GG). Seine Beiträge geben seine persönliche Einschätzung wieder und stellen keine offiziellen behördlichen Stellungnahmen dar.

Korrektur vom 4. Oktober 2026

Frühere Fassungen nannten Zeugen und Sachverständige als Adressaten der Europäischen Fernteilnahmeanordnung. Der Vorschlag erfasst Verdächtige, Beschuldigte und Opfer.

Korrektur vom 23. September 2026

Frühere Fassungen beschrieben den Kommissionsvorschlag vom 24. Juni 2026 wie geltendes Recht. Parlament und Rat müssen ihm noch zustimmen. Die EUDPR ist die Verordnung (EU) 2018/1725.

Quelle

Europäische Kommission, Pressemitteilung IP/26/1420 vom 24. Juni 2026 (Vorschläge zur Stärkung von Europol und Eurojust, Stand September 2026 im Gesetzgebungsverfahren), ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_26_1420
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Kremp, Tobias (2026): Digitale Schlagkraft für Europa: Wie das geplante Maßnahmenpaket Europol und Eurojust gegen die Underground Economy stärken soll. In: digitale-enteignung.de, 25.06.2026. Online: https://digitale-enteignung.de/eu-sicherheitsarchitektur