Umschlag: Typologien digitaler Finanzkriminalität, Ein Nachschlagewerk, Tobias Kremp, erste Ausgabe 2026
Erste Ausgabe 2026
Fassung 2.1 · 242 Seiten
MANIPULIERT.

Typologien digitaler
Finanzkriminalität

Ein Nachschlagewerk

Digitaler Anlagebetrug hat in Deutschland 2025 einen erfassten Schaden von über 1,5 Milliarden Euro erzeugt. 87,7 Prozent der Fälle stehen in Tabellen, die niemand liest. Die Täter sitzen in Compounds in Südostasien und in Callcentern in Osteuropa, das Geld läuft durch Netzwerke, in denen keine Bank je eine Auslandsüberweisung sieht, und die Begriffe, mit denen Ermittler, Compliance-Abteilungen und Aufsicht darüber sprechen, stammen aus drei verschiedenen Welten.

Dieses Werk sortiert sie. 131 Einträge in fünf Kapiteln, jeder mit Definition, Erscheinungsform, Erkennungsmerkmalen, Abgrenzung und Quelle. Als durchsuchbare Online-Fassung, mit 1.845 Querverweisen und 646 verlinkten Belegen. Zusammen 220 amtliche Fundstellen, jede mit Datum; sie ersetzen die Suche, die sonst jedem Vermerk vorausgeht.

131 Einträge 5 Kapitel 220 amtliche Quellen 60.300 Wörter Fassung 2.1 · 05.09.2026
01Anlagebetrug §263 StGB · Schlüssel 513200 · Berichtsjahr 2025

Die Zahl, die zitiert wird, und die Zahl, die in der Tabelle steht

87,7%

der 32.439 erfassten Fälle stehen in der Tabelle für Auslandstaten. Die Grundtabelle, aus der öffentlich zitiert wird, enthält die übrigen 3.974.

Grundtabelle 01Auslandstabelle 01-A
Jede Marke steht für 100 Fälle. 40 helle für 3.974 Fälle im Inland, 284 dunkle für 28.465 Fälle im Ausland. Quelle: BKA, PKS 2025, Tabelle 01 V1.1 vom 25.03.2026 und Tabelle 01-A V1.0 vom 10.02.2026.

Die Polizeiliche Kriminalstatistik führt Auslandstaten seit dem Berichtsjahr 2024 in eigenen Tabellen. Das fünfte Kapitel rechnet diese Trennung für den Anlagebetrug durch, Zeile für Zeile, mit Tabelle, Version und Ausführungsdatum. Es steht hier als Beispiel dafür, wie die anderen vier Kapitel arbeiten.

02Zehn Befunde

Was das Werk feststellt

Jeder Befund ist auf eine amtliche Tabelle oder ein Dokument zurückgeführt und nennt den Eintrag, der ihn herleitet.

  1. Sieben von acht Fällen stehen in der Tabelle, die kaum jemand liest.V.2 · BKA, PKS 2025, Tabellen 01 und 01-A
  2. Die Aufklärungsquote bei Auslandstaten liegt bei 4,2 Prozent und ist binnen eines Jahres von 10,7 Prozent gefallen.V.8 · PKS 2025 Tabelle 01-A, PKS 2024 Tabelle 01-A
  3. Auch im Inland fällt die Aufklärungsquote, und niemand spricht darüber.V.4 · PKS 2025, Tabelle 01 Fallentwicklung
  4. In 97,2 Prozent der Auslandsfälle des Anlagebetrugs ist der Tatortstaat ungeklärt.V.7 · PKS 2025, Tabelle 06-A
  5. Für die drei Muster, die den Schaden erzeugen, gibt es keinen Schlüssel.V.3, I.1, I.4, I.7 · PKS-Straftatenkatalog 2025
  6. Jede Zeitreihe zu Auslandstaten hat zwei Werte.V.6 · BKA, Hinweisseite PKS-Ausland; IMK-Bericht 2025
  7. Eingefroren heißt nicht zurückgeführt.IV.27, IV.28 · US Department of Justice, Einziehungsverfahren
  8. Chinesische Geldwäschenetzwerke verlagern den Wertfluss aus dem Bankensystem heraus.III.1, II.17, IV.22 · FATF PML-Bericht 2026, Rn. 77, 118; FinCEN FIN-2025-A003
  9. Ein Teil der Täter ist selbst Opfer.III.3 · UNODC; INTERPOL
  10. Amtliche Fallzahlen und kommerzielle Transaktionsvolumina messen verschiedene Dinge.V.17 · PKS-Richtlinien; Methodenanhang
03Das Register · alle 131 Einträge

Niemand liest ein Nachschlagewerk von vorn

Begriff, Straftatenschlüssel oder Eintragsnummer eingeben. Jeder Treffer zeigt seine Definition. Das ist die Suche der Online-Fassung, hier über die Definitionen; im Werk läuft sie über den vollen Text.

131 Einträge
04Leseprobe

Ein Eintrag, vollständig

So sieht jeder der 131 Einträge aus. Der Aufbau ist überall gleich, die Quellenzeile nennt Fundstelle, Fassung und Datum.

I.4Cybertrading Fraud
Begriff

Cybertrading Fraud, Cybertrading-Betrug. Ältere Bezeichnungen: Binäre-Optionen-Betrug, Broker-Betrug, Boiler Room (angelsächsisch, für die telefonische Variante).

Definition

Anlagebetrug über gefälschte Online-Handelsplattformen, bei dem das Opfer durch Werbung geködert, telefonisch durch angebliche Anlageberater betreut und zu Einzahlungen auf eine Plattform bewegt wird, die keine realen Handelsgeschäfte ausführt. Die angezeigten Kurse und Gewinne sind simuliert. Eingezahltes Geld fließt vollständig an die Täter.

Erscheinungsform in der Praxis

Der Erstkontakt ist eine Anzeige in sozialen Medien oder auf Nachrichtenseiten, häufig mit dem Bild eines Prominenten und einem angeblichen Interview über eine Anlagemethode. Das Opfer trägt seine Telefonnummer ein. Ein Anruf folgt innerhalb von Minuten. Der Anrufer stellt sich als Kundenbetreuer vor, führt das Opfer durch die Kontoeröffnung und begleitet die erste Einzahlung, häufig einen kleinen dreistelligen Betrag. Danach übernimmt ein "Senior Analyst", der größere Beträge einwirbt, teilweise mit Fernzugriff auf den Rechner des Opfers.

Die Callcenter arbeiten mit CRM-Systemen, Gesprächsleitfäden, Provisionsmodellen und Abteilungen für Neukunden, Bestandskunden und Rückholung. Das Modell entstand in der Binäre-Optionen-Industrie und wurde nach deren Verbot für Kleinanleger in der EU (2018) auf CFD-, Forex- und Kryptohandel übertragen. Callcenter-Standorte wechseln mit dem Verfolgungsdruck.

Erkennungsmerkmale
  • Erstkontakt über Werbung, keine persönliche Beziehung
  • Sofortiger telefonischer Rückruf nach Dateneingabe
  • Einstiegsbetrag standardisiert, oft 250 Euro
  • Betreuer mit angelsächsischen oder deutschen Namen, Akzent passt nicht
  • Fernwartungssoftware wird installiert
  • Auszahlung scheitert an Gebühren, Steuern, Verifikationspflichten
Deutscher Bezug

Cybertrading Fraud ist der Grund, warum der Anlagebetrug 2025 zu 87,7 Prozent in der PKS-Ausland steht (V.2). Anlage 6 der PKS-Richtlinien regelt den Callcenter-Betrug ausdrücklich: Ohne festgestellten Tatbeitrag im Inland wird der Fall als Auslandstat erfasst, und die geforderte oder vollendete Überweisung auf ein deutsches Konto reicht als Inlandsbezug nicht aus. Ein eigener Schlüssel existiert nicht.

Abgrenzung

Zu Pig Butchering (I.1): Cybertrading Fraud ködert mit Werbung und arbeitet telefonisch, Pig Butchering ködert mit Beziehung und arbeitet schriftlich. Beide enden auf einer gefälschten Plattform, beide werden unter Schlüssel 513200 erfasst. In der Ermittlungspraxis werden die beiden Muster oft nicht getrennt, weil die Plattformseite identisch aussieht. Die Täterstrukturen dahinter unterscheiden sich erheblich.

Im Haupttext stehen ausschließlich amtliche Primärquellen und Rechtsnormen: Berichte internationaler Organisationen, Dokumente nationaler Behörden und Gerichte, geltendes Recht. Kommerzielle Analyseanbieter erscheinen als Fußnote. Jede Angabe aus diesem Werk ist damit in einem Vermerk, einem Prüfbericht oder einem Artikel belegbar.

Die kostenlose Leseprobe enthält das Vorwort, die zehn Befunde und vier vollständige Einträge aus drei Kapiteln, 17 Seiten als PDF. Die Bestellung läuft über Digistore24 zum Preis von 0 Euro, ohne Zahlungsdaten. Die Datei wird digital geliefert: Der Download-Link kommt nach der Bestellung per E-Mail und gilt 30 Tage.

05Zitierfähige Kernzahlen 2025

Zahlen mit dem Vollzitat, das eine Redaktion braucht

Jede Kennzahl wurde programmatisch aus der genannten BKA-Tabelle gelesen und nachgerechnet. Wer zitiert, übernimmt das Vollzitat mit Tabellennummer, Version und Ausführungsdatum. Sechs von vierzehn Kennzahlen:

KennzahlWertVollzitat
Fälle Anlagebetrug §263 StGB, Ausland28.465BKA, PKS 2025, Tabelle 01-A Grundtabelle Auslandstaten, V1.0 vom 10.02.2026, Schlüssel 513200
Fälle Anlagebetrug §263 StGB, Inland3.974BKA, PKS 2025, Tabelle 01 Grundtabelle, V1.1 vom 25.03.2026, Schlüssel 513200
Schaden gesamt1.515.615.187 €Summe aus Tabelle 07 und 07-A, PKS 2025, Schlüssel 513200; Anteil Ausland 84,3 Prozent
Aufklärungsquote Inland und Ausland43,0% / 4,2%BKA, PKS 2025, Tabelle 01 (1.709 aufgeklärte von 3.974 Fällen) und Tabelle 01-A (1.197 von 28.465), Schlüssel 513200; nicht mittelbar
Tatortstaat ungeklärt, Anlagebetrug Ausland27.659 / 97,2%BKA, PKS 2025, Tabelle 06-A Tatortstaat Auslandstaten, Ausführungsdatum 20.04.2026, Schlüssel 513200
Anteil Tatmittel Internet, Inland und Ausland55,0% / 91,2%BKA, PKS 2025, Tabelle 05 (2.187 Fälle) und Tabelle 05-A (25.946 Fälle), Schlüssel 513200

Die Zahlen des Anlagebetrugs enthalten auch nicht-digitalen Anlagebetrug; der Schlüssel unterscheidet nicht nach Anlageobjekt oder Kontaktweg. Fälle sind keine Geschädigten. Aufklärungsquoten aus Inland und Ausland dürfen nicht gemittelt werden.

06Lesepfade nach Rolle

Sechs Wege durch das Werk

Für sechs Rollen nennt das Werk die Einträge, mit denen der Einstieg am meisten bringt, in der Reihenfolge, in der sie gelesen werden sollten. Jeder Pfad lässt sich im Register aufrufen.

Compliance und Geldwäscheprävention

V.14 Verdachtsmeldung statistisch · IV.13 §43 GwG · II.12 On-Ramp · II.11 Off-Ramp · I.1 und I.4 die beiden Muster hinter 87,7 Prozent · III.7 Finanzagent · II.14 Stablecoins · IV.27 Eingefroren heißt nicht zurückgeführt

Ermittlung

V.2 Warum der Fall in der PKS-Ausland steht · V.8 Was die Aufklärungsquote misst · II.11 Off-Ramp · IV.27 Sperrersuchen · IV.29 Beschlagnahme · IV.28 Einziehung · IV.31 E-Evidence · III.1 und II.17 Netzwerke, Spiegeltransaktionen · IV.30 Chain of Custody

Justiz und Rechtsabteilung

I.5 und I.6 §263 gegenüber §264a · III.7 §261 Abs. 6, Leichtfertigkeit · IV.28 und IV.29 Einziehung und Sicherung · IV.27 Rechtsnatur der Sperre · III.3 Non-Punishment · I.34 §675u BGB · IV.2 §50 KMAG · IV.11 AMLR ab 2027

Aufsicht und Politik

Zehn Befunde · V.2 Grundtabelle gegenüber Auslandstabelle · V.7 Tatortstaat · V.8 Aufklärungsquote · V.17 amtliche gegenüber kommerziellen Zahlen · IV.9 Offshore-VASPs · IV.27 Rückführung · II.15 und IV.18 Section 311 · I.34 Erstattungsregel UK

Redaktion und Fachjournalismus

V.2 Welche Zahl welche Tabelle meint · V.10 Fälle sind keine Opfer · V.17 Welche Zahl in welchen Satz darf · V.9 Was der Schaden erfasst · I.1 und I.2 Pig Butchering und Romance Baiting

Geschädigte und ihr Umfeld

I.1 Das Muster · I.7 Der zweite Betrug, der jetzt kommt · IV.27 Was eine Sperre bedeutet und was nicht · IV.28 Der Weg, über den Geld zurückkommen kann · V.12 Warum die Anzeige zählt

07Erwerb

Einmal kaufen, zwölf Monate aktualisiert

Das Werk wird digital geliefert, als Download nach dem Kauf, digitale Ausgabe und Leseausgabe zusammen. Wer es kauft, behält es. Jede Fassung, die in den folgenden zwölf Monaten erscheint, wird nachgeliefert.

Umschlag, Vorderseite: Typologien digitaler Finanzkriminalität, Ein Nachschlagewerk, Tobias Kremp Umschlag, Rückseite: Klappentext, Autorenporträt und Autorenzeile

Ausgeliefert werden zwei Dateien: die digitale Ausgabe als HTML, die in jedem Browser läuft und ohne Internetverbindung durchsuchbar ist, und die Leseausgabe als PDF mit 242 Seiten und fester Seitenzählung für das Zitat.

Die gedruckte Ausgabe im Format 155 × 225 mm entsteht auf Bestellung. Anfrage über die Kachel unten. Beide Umschlagseiten lassen sich mit Klick vergrößern.

Rückseite

Eingefroren heißt nicht zurückgeführt.

Digitaler Anlagebetrug hat in Deutschland 2025 einen erfassten Schaden von über 1,5 Milliarden Euro erzeugt. 87,7 Prozent der Fälle stehen in Tabellen, die niemand liest. Die Täter sitzen in Compounds in Südostasien und in Callcentern in Osteuropa, das Geld läuft durch Netzwerke, in denen keine Bank je eine Auslandsüberweisung sieht, und die Begriffe, mit denen Ermittler, Compliance-Abteilungen und Aufsicht darüber sprechen, stammen aus drei verschiedenen Welten.

Dieses Nachschlagewerk führt sie zusammen. 131 Begriffe in fünf Kapiteln, jeder mit Definition, Erscheinungsform, Erkennungsmerkmalen, Abgrenzung und Quelle. Von Pig Butchering bis Wrench Attack, von Chain Hopping bis Spiegeltransaktion, von Finanzagent bis Prince Group, von MiCA bis Vermögensabschöpfung. Und ein Kapitel zur Polizeilichen Kriminalstatistik, das erklärt, warum fast jede öffentliche Zahl zum Thema die falsche ist.

Belegt ausschließlich mit Primärquellen internationaler Organisationen, nationaler Behörden und geltendem Recht. Kommerzielle Statistiken in Fußnoten. Ein Stand-Datum an jedem Eintrag, der sich ändern kann.

Für Compliance-Verantwortliche, Ermittler, Juristen, Aufsicht und alle, die über digitale Finanzkriminalität sprechen und dabei genau sein wollen.

Preis der Ersten Ausgabe
149 €einmalig, Lizenz für eine Person
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Einmalzahlung, inklusive Umsatzsteuer, kein Abonnement. Keine automatische Verlängerung, keine Kündigung nötig. Die Aktualisierungen der nächsten zwölf Monate kommen per E-Mail. Es ist der Preis der Ersten Ausgabe; mit der Ausgabe 2027 wird er angehoben. Wer vorher hineinsehen will, findet oben einen vollständigen Eintrag.

  • Alle 131 Einträge, fünf Kapitel, Anhänge, Konkordanz
  • Digitale Ausgabe mit Volltextsuche über das ganze Werk
  • Leseausgabe als PDF, 242 Seiten, mit fester Seitenzählung zum Zitieren
  • 1.845 Querverweise, 646 verlinkte Quellen
  • Lesepfade für sechs Rollen
  • Alle Fassungen aus zwölf Monaten, jede mit Änderungsnachweis
  • Nutzung durch eine Person; Ausdruck und Ablage im eigenen Vorgang eingeschlossen, Weitergabe der Dateien an Dritte nicht

Team und Unternehmen

Lizenzen für Fachabteilungen, Behörden und Institute, gestaffelt nach Nutzerzahl.

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Druckausgabe

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08Aktualisierungskalender

Das Werk hat einen Stand

Die Quellen erscheinen in festem Rhythmus. Nach jedem Erscheinen werden die betroffenen Einträge geprüft; 31 Einträge tragen das Zeichen ◷ und stehen im Kalender mit Termin. Die nächste planmäßige Aktualisierung arbeitet die PKS 2026 ein, erwartet im April 2027.

Quelle
Rhythmus
Betroffene Einträge
BKA, PKS Bundestabellen Inland und Ausland
jährlich, Februar bis April
Kapitel V, Kennzahlentafel, Kernzahlen, I.5, I.6
Generalzolldirektion, FIU-Jahresbericht
jährlich, Sommer
IV.13, IV.14, V.14
FATF, Targeted Update on Virtual Assets
jährlich, Juni bis Juli
IV.1, IV.5, IV.7, IV.9, II.2, II.9, II.20
FATF, Grey List und Black List
dreimal jährlich nach den Plenarsitzungen
IV.8
Europol, IOCTA
jährlich
Kapitel I bis III
EU-Recht: AMLR, AMLA, PSD3 und PSR
AMLR ab 10.07.2027 · AMLA-Aufsicht ab 2028
IV.10, IV.11, IV.16, I.34, II.6
OFAC und FinCEN, Sanktionen und Section 311
laufend
III.5, III.6, III.24, IV.17, IV.18
09Autor
TK

Tobias Kremp

Blockchain-Analyst und Fachautor. Schreibt aus der Perspektive der Ermittlung über digitale Finanzkriminalität, Geldwäschetypologien und die Frage, welche Zahl welche Wirklichkeit abbildet. Veröffentlichungen unter anderem bei BANKINGCLUB und RedFlag AML.

Über dreizehn Jahre Erfahrung in der Strafverfolgung
Chainalysis Certified Investigator (CCI)
Chainalysis Certified Compliance Analyst (CCCA)
10Bestellung

So geht es los

Die Abwicklung läuft über Digistore24. Gezahlt wird per Überweisung, Lastschrift, Karte oder PayPal. Die Rechnung kommt automatisch und weist die Umsatzsteuer aus. Die Lieferung ist digital: Nach dem Zahlungseingang kommt der Download-Link per E-Mail, beide Dateien stehen im Kundenbereich von Digistore24 sofort bereit, zwölf Monate lang und beliebig oft abrufbar.

Für Team- und Unternehmenslizenzen bitte die ungefähre Nutzerzahl nennen, für die Druckausgabe die gewünschte Stückzahl.

Häufige Fragen
Was genau wird geliefert?

Zwei Dateien und eine Leseanleitung: die digitale Ausgabe als HTML, die in jedem Browser läuft und ohne Internetverbindung durchsuchbar ist, die Leseausgabe als PDF mit 242 Seiten und fester Seitenzählung, dazu eine kurze LIESMICH-Datei. Der Abruf läuft über den Download-Bereich von Digistore24, der Link kommt nach dem Zahlungseingang per E-Mail und bleibt zwölf Monate gültig.

Wie kommen die Aktualisierungen?

Jede Fassung, die in den zwölf Monaten nach dem Kauf erscheint, geht per E-Mail an die Adresse aus der Bestellung, jeweils mit Änderungsnachweis. Nach diesen zwölf Monaten enden die Nachlieferungen. Die bis dahin geladenen Dateien liegen auf dem eigenen Rechner und stehen dort weiter zur Verfügung. Es gibt keine Verlängerung, die von selbst läuft, und nichts zu kündigen.

Für wen gilt die Lizenz?

Für eine Person, Ausdruck und Ablage im eigenen Vorgang eingeschlossen. Die Weitergabe der Dateien an Dritte ist nicht Teil der Lizenz. Fachabteilungen, Behörden und Institute erhalten auf Anfrage eine Lizenz nach Nutzerzahl, die Anfrage geht formlos per E-Mail.

Lässt sich das Werk zitieren?

Ja. Die Leseausgabe hat eine feste Seitenzählung, jeder Eintrag trägt seine Kennung (etwa II.17) und ein Stand-Datum. Beides zusammen ergibt ein Vollzitat, das eine Redaktion oder ein Gericht nachprüfen kann.

Wie ist der Widerruf geregelt?

Der Vertrag kommt mit Digistore24 als Verkäufer zustande. Verbraucher können den Kauf innerhalb von 14 Tagen nach der Bestellung rückgängig machen, der Kaufpreis wird erstattet. Die Bedingungen werden im Bestellvorgang angezeigt, bevor die Zahlung ausgelöst wird.

Ist das Werk für Geschädigte gedacht?

Nein. Es ist ein Fachwerk für Ermittlung, Compliance, Justiz, Aufsicht und Redaktionen. Wer selbst betroffen ist, findet den Bereich Umgang mit Geschädigten offen und ohne Kauf.

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