MiCA (Markets in Crypto-Assets)
EU-Verordnung für Krypto-Werte und Krypto-Dienstleister. Sie regelt Zulassung, Aufsicht, Verwahrung und Stablecoin-Emission einheitlich im gesamten EWR. Seit dem 1. Juli 2026 ist die Übergangsfrist beendet; ohne Zulassung ist kein legales Angebot mehr möglich.
Abgrenzung
MiCA ist Kapitalmarkt- und Aufsichtsrecht, kein Geldwäscherecht. Sie regelt, wer Krypto-Dienstleistungen anbieten darf und unter welchen Bedingungen; die Pflichten zur Kundenprüfung und Verdachtsmeldung stehen weiterhin im Geldwäschegesetz und ab 2027 in der EU-Geldwäscheverordnung. Die Travel Rule steht in der parallel erlassenen Geldtransferverordnung. Kryptowerte, die als Finanzinstrumente gelten, fallen unter das Wertpapierrecht und bleiben außerhalb von MiCA. Vollständig dezentrale Angebote fallen unter keines von beiden.
Aufbau und Zeitplan
Die Verordnung hat vier Kernteile: Regeln für das öffentliche Angebot von Kryptowerten, Regeln für wertreferenzierte Token, Regeln für E-Geld-Token und Regeln für Krypto-Dienstleister. Die Vorschriften für Stablecoins gelten seit 30. Juni 2024, alle übrigen seit 30. Dezember 2024. Für Anbieter, die vorher bereits nach nationalem Recht tätig waren, konnten die Mitgliedstaaten eine Übergangsfrist von bis zu 18 Monaten gewähren, längstens bis 1. Juli 2026. In Deutschland führt das Kryptomärkteaufsichtsgesetz die Verordnung aus und benennt die BaFin als Aufsicht.
Quellen
Verordnung (EU) 2023/1114 vom 31. Mai 2023 über Märkte für Kryptowerte, Artikel 2 zum Anwendungsbereich, Artikel 143 zu Übergangsbestimmungen, Artikel 149 zum Geltungsbeginn. Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG) vom Dezember 2024. ESMA und EBA, Leitlinien und technische Standards zu MiCA, laufend.
Im Nachschlagewerk
Eintrag IV.3 des Werks beschreibt die für Ermittlung und Compliance relevanten Teile der Verordnung, das Zusammenspiel mit Geldwäschegesetz, Geldtransferverordnung und AMLA und die Frage, welche Auskunftsansprüche gegenüber einem zugelassenen Anbieter bestehen. Die Quellenzeile nennt Fundstelle, Fassung und Datum.
→ Vertiefung: MiCA: Der 1. Juli zieht eine LinieFragen zu diesem Begriff
Was ist MiCA?
EU-Verordnung für Krypto-Werte und Krypto-Dienstleister. Sie regelt Zulassung, Aufsicht, Verwahrung und Stablecoin-Emission einheitlich im gesamten EWR. Seit dem 1. Juli 2026 ist die Übergangsfrist beendet; ohne Zulassung ist kein legales Angebot mehr möglich.
Wovon ist MiCA abzugrenzen?
MiCA ist Kapitalmarkt- und Aufsichtsrecht, kein Geldwäscherecht. Sie regelt, wer Krypto-Dienstleistungen anbieten darf und unter welchen Bedingungen; die Pflichten zur Kundenprüfung und Verdachtsmeldung stehen weiterhin im Geldwäschegesetz und ab 2027 in der EU-Geldwäscheverordnung. Die Travel Rule steht in der parallel erlassenen Geldtransferverordnung. Kryptowerte, die als Finanzinstrumente gelten, fallen unter das Wertpapierrecht und bleiben außerhalb von MiCA. Vollständig dezentrale Angebote fallen unter keines von beiden.
Wie sind Aufbau und Zeitplan von MiCA?
Die Verordnung hat vier Kernteile: Regeln für das öffentliche Angebot von Kryptowerten, Regeln für wertreferenzierte Token, Regeln für E-Geld-Token und Regeln für Krypto-Dienstleister. Die Vorschriften für Stablecoins gelten seit 30. Juni 2024, alle übrigen seit 30. Dezember 2024. Für Anbieter, die vorher bereits nach nationalem Recht tätig waren, konnten die Mitgliedstaaten eine Übergangsfrist von bis zu 18 Monaten gewähren, längstens bis 1. Juli 2026. In Deutschland führt das Kryptomärkteaufsichtsgesetz die Verordnung aus und benennt die BaFin als Aufsicht.
Kremp, Tobias: MiCA (Markets in Crypto-Assets). In: Glossar der digitalen Finanzkriminalität, digitale-enteignung.de, Stand September 2026. https://digitale-enteignung.de/glossar/mica