Start / Glossar / Behördliche und kommerzielle Statistik
Glossar · Aus dem Nachschlagewerk

Behördliche und kommerzielle Statistik

V.17 · Kapitel V · Statistik und Erfassung

Von , Blockchain-Analyst und Fachautor · Eintrag V.17 aus dem Nachschlagewerk, Fassung 2.1 · Redaktionsstand 05.09.2026

Begriff und Synonyme

Amtliche Kriminalstatistik gegenüber kommerziellen Lageschätzungen, insbesondere von Blockchain-Analyseanbietern.

Definition

Amtliche Statistiken (PKS, FIU-Jahresbericht, Bundeslagebilder, Berichte von Europol, INTERPOL, UNODC) beruhen auf Fällen, Meldungen oder Ermittlungserkenntnissen mit definierten Erfassungsregeln. Kommerzielle Statistiken beruhen auf der Analyse von Blockchain-Transaktionen, die der Anbieter mit eigenen Methoden als betrugsbezogen klassifiziert hat. Beide messen etwas anderes.

Erscheinungsform in der Praxis

Ein kommerzieller Jahresbericht schätzt das weltweite Volumen von Zahlungen an bekannte Betrugsadressen. Die PKS zählt in Deutschland angezeigte und abgeschlossene Fälle. Die erste Zahl ist eine Transaktionssumme ohne Fallbezug und ohne nationale Zuordnung, mit Attributionsunsicherheit. Die zweite ist eine Fallzahl mit nationalem Bezug, ohne Dunkelfeld. Eine Addition, ein Verhältnis oder eine Hochrechnung von der einen auf die andere ist methodisch nicht möglich.

Kommerzielle Anbieter haben ein wirtschaftliches Interesse an hohen Zahlen. Das macht ihre Schätzungen nicht falsch, aber es macht sie zu einer Quelle mit erkennbarem Interesse. Amtliche Statistiken haben das umgekehrte Problem: Sie unterschätzen systematisch, weil sie das Dunkelfeld nicht sehen.

Praktische Hinweise

In Berichten und Präsentationen gehören amtliche Zahlen in den Haupttext, kommerzielle Schätzungen in Fußnoten oder gesondert gekennzeichnete Abschnitte. Beide Quellen dürfen genannt werden. Sie dürfen nicht in einem Satz stehen, als beschrieben sie dasselbe. "Die PKS zählt 32.439 Fälle, weltweit flossen laut Anbieter X über Y Milliarden an Betrugsadressen" ist zulässig. "In Deutschland wurden 32.439 Fälle mit einem weltweiten Schaden von Y Milliarden erfasst" ist eine Vermischung.

Auch zwei amtliche Zahlen desselben Landes messen Verschiedenes. Für die USA nennt das FBI für 2025 gemeldete Verluste von 7,2 Milliarden US-Dollar aus Beschwerden Geschädigter; FinCEN nennt für September 2023 bis Dezember 2025 12,7 Milliarden US-Dollar aus Verdachtsmeldungen der Institute, einschließlich versuchter, doppelt gezählter und kontenübergreifender Beträge, wie die Behörde selbst einschränkt. Die eine Zahl zählt, was Opfer anzeigen, die andere, was Banken für verdächtig halten. Beide sind amtlich, keine ist die andere.

Abgrenzung

Innerhalb der amtlichen Quellen ist zwischen Statistik (PKS, FIU-Zahlen) und Lagebewertung (Europol IOCTA, INTERPOL GFFTA, UNODC-Berichte) zu unterscheiden. Lagebewertungen enthalten Zahlen, die teils auf Statistik, teils auf Schätzung, teils auf Fallerfahrung beruhen. Auch hier gilt: Herkunft der Zahl benennen.

Quelle

  1. BKA, Polizeiliche Kriminalstatistik 2025, IMK-Bericht "Ausgewählte Zahlen im Überblick" (V1.2, April 2026), Kap. 2 Aussagekraft (S. 6 f.)
  2. BKA, Richtlinien für die Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik, Fassung 01.01.2025 (V 1.3, Stand 30.06.2025), Nr. 1.1 (S. 5)
  3. FATF, Virtual Assets: Targeted Update on Implementation of the FATF Standards on Virtual Assets and VASPs (Juli 2026), Section Two, Rn. 38 (S. 23 f.) und Annex A, Note 9 (S. 27)
  4. Methodenteile der Jahresberichte kommerzieller Blockchain-Analyseanbieter (Fußnotenquelle, im Haupttext nicht verwendet)
  5. FinCEN, Financial Trend Analysis: Digital Asset Investment Scams, 2023 to 2025 Threat Pattern and Trend Information (August 2026, veröffentlicht 03.09.2026)

Fragen zu diesem Begriff

Worin unterscheiden sich behördliche und kommerzielle Statistik?

Amtliche Statistiken (PKS, FIU-Jahresbericht, Bundeslagebilder, Berichte von Europol, INTERPOL, UNODC) beruhen auf Fällen, Meldungen oder Ermittlungserkenntnissen mit definierten Erfassungsregeln. Kommerzielle Statistiken beruhen auf der Analyse von Blockchain-Transaktionen, die der Anbieter mit eigenen Methoden als betrugsbezogen klassifiziert hat. Beide messen etwas anderes.

Wie zeigt sich der Unterschied in der Praxis?

In Berichten und Präsentationen gehören amtliche Zahlen in den Haupttext, kommerzielle Schätzungen in Fußnoten oder gesondert gekennzeichnete Abschnitte. Beide Quellen dürfen genannt werden. Sie dürfen nicht in einem Satz stehen, als beschrieben sie dasselbe. "Die PKS zählt 32.439 Fälle, weltweit flossen laut Anbieter X über Y Milliarden an Betrugsadressen" ist zulässig. "In Deutschland wurden 32.439 Fälle mit einem weltweiten Schaden von Y Milliarden erfasst" ist eine Vermischung.

Wovon sind beide Statistikarten abzugrenzen?

Innerhalb der amtlichen Quellen ist zwischen Statistik (PKS, FIU-Zahlen) und Lagebewertung (Europol IOCTA, INTERPOL GFFTA, UNODC-Berichte) zu unterscheiden. Lagebewertungen enthalten Zahlen, die teils auf Statistik, teils auf Schätzung, teils auf Fallerfahrung beruhen. Auch hier gilt: Herkunft der Zahl benennen.

Verwandte Begriffe
Diesen Eintrag zitieren

Kremp, Tobias: Typologien digitaler Finanzkriminalität. Ein Nachschlagewerk. Fassung 2.1, Stand September 2026, Eintrag V.17. Online: https://digitale-enteignung.de/glossar/behoerdliche-und-kommerzielle-statistik

Umschlag des Nachschlagewerks
Aus dem Nachschlagewerk
Dieser Eintrag ist einer von 131.
Typologien digitaler Finanzkriminalität. Ein Nachschlagewerk. Fünf Kapitel, 220 amtliche Quellen, jeder Begriff mit Definition, Erscheinungsform, Erkennungsmerkmalen, Abgrenzung und Quelle. Als durchsuchbare digitale Ausgabe und als PDF.
Redaktionsstand 05.09.2026 · Fassung 2.1 · Änderungen werden im Änderungsnachweis des Werks geführt.
← Zurück zur Glossar-Übersicht