Start / Glossar / PKS-Ausland
Glossar · Digitale Finanzkriminalität

PKS-Ausland

Separates Tabellenwerk der Polizeilichen Kriminalstatistik für Auslandstaten, also Taten mit Schadenseintritt in Deutschland ohne nachweisbaren inländischen Handlungsort. Die PKS-Ausland wird neben der Kerntabelle geführt und in den öffentlichen Lageberichten kaum rezipiert. 2025 verzeichnete sie 661.238 Fälle, davon 83,1 Prozent Betrugsdelikte; der registrierte Schaden allein beim Anlagebetrug betrug 1,28 Milliarden Euro.

Von , Blockchain-Analyst und Fachautor · Glossar der digitalen Finanzkriminalität · Stand September 2026

→ Vertiefung: Wenn die Täter im Ausland sitzen

Fragen zu diesem Begriff

Was ist die PKS-Ausland?

Separates Tabellenwerk der Polizeilichen Kriminalstatistik für Auslandstaten, also Taten mit Schadenseintritt in Deutschland ohne nachweisbaren inländischen Handlungsort. Die PKS-Ausland wird neben der Kerntabelle geführt und in den öffentlichen Lageberichten kaum rezipiert. 2025 verzeichnete sie 661.238 Fälle, davon 83,1 Prozent Betrugsdelikte; der registrierte Schaden allein beim Anlagebetrug betrug 1,28 Milliarden Euro.

Wovon ist die PKS-Ausland abzugrenzen?

Die Auslandstabelle ist etwas anderes als die Tabelle zum Tatortstaat (Tabelle 06-A). Die Auslandstabelle zählt Fälle, die Tatortstaat-Tabelle schlüsselt sie nach Ländern auf. Beide gehören zur Auslandsfamilie, beantworten aber unterschiedliche Fragen.

Verwandte Begriffe
Vertiefung aus dem Nachschlagewerk · Eintrag V.2

Abgrenzung

Die Auslandstabelle ist etwas anderes als die Tabelle zum Tatortstaat (Tabelle 06-A). Die Auslandstabelle zählt Fälle, die Tatortstaat-Tabelle schlüsselt sie nach Ländern auf. Beide gehören zur Auslandsfamilie, beantworten aber unterschiedliche Fragen.

Quellen des Eintrags

  1. BKA, PKS 2025, Bundestabellen, Tabelle 01 Grundtabelle (V1.1, 25.03.2026), Tabelle 01-A Auslandstaten (V1.0, 10.02.2026), Tabelle 01 Fallentwicklung (V1.0, 09.02.2026), Tabelle 07 (V1.0, 11.02.2026) und 07-A (V1.0, 13.02.2026), jeweils Schlüssel 513200
  2. BKA, PKS 2024, Tabelle 01-A Grundtabelle Auslandstaten (Berichtsjahr 2024, V1.0, 11.02.2025), Zeile 513200 (16.156 Fälle, 1.734 aufgeklärt, Aufklärungsquote 10,7 Prozent)
  3. BKA, PKS-Richtlinien 2025, Anlage 6 (PKS-Ausland), Regelungen zur Erfassung von Auslandstaten (V 1.0, Stand 21.05.2025), Nr. 2.1 (S. 4), Nr. 2.1.4 Call-Center-Betrug (S. 7 f.)
  4. BKA, Polizeiliche Kriminalstatistik 2025, IMK-Bericht "Ausgewählte Zahlen im Überblick" (V1.2, April 2026), S. 6 Fn. 2, Kap. 3.1 (S. 11), Kap. 4.3 (S. 16)
  5. BMI/BKA, Pressemitteilung zur Vorstellung der PKS 2025 (20.04.2026), S. 3
  6. BKA, PKS 2024, Tabelle 01-A Grundtabelle Auslandstaten (Berichtsjahr 2024, V1.0, 11.02.2025), Zeile 513200 (16.156 Fälle, 1.734 aufgeklärt, Aufklärungsquote 10,7 Prozent)
Vollständiger Eintrag mit Erscheinungsform und Erkennungsmerkmalen im Nachschlagewerk, Eintrag V.2. Zitierweise: Kremp, Tobias: Typologien digitaler Finanzkriminalität. Ein Nachschlagewerk. Fassung 2.1, Stand September 2026, Eintrag V.2.
Diesen Begriff zitieren

Kremp, Tobias: PKS-Ausland. In: Glossar der digitalen Finanzkriminalität, digitale-enteignung.de, Stand August 2026. https://digitale-enteignung.de/glossar/pks-ausland

← Zurück zur Glossar-Übersicht
MANIPULIERT. · Newsletter
Einmal im Monat die vollständige Analyse.
Systemanalysen zu digitaler Finanzkriminalität, jede Ausgabe hier archiviert.
Eintragen