Öffne die Grundtabelle der Polizeilichen Kriminalstatistik 2025. Suche nach „Cybertrading". Null Treffer. Suche nach „Kryptowährung". Null Treffer. „Blockchain", „Bitcoin": ebenfalls nichts.1 Nimmt man den 79-seitigen Überblicksbericht des BKA zur PKS 2025 zur Hand, ändert sich daran nichts: selbe Parameter, identisches Ergebnis. Selbst der Begriff „Anlagebetrug" kommt in dem Bericht an keiner Stelle vor.8 Dabei trägt genau dieser Deliktsschlüssel 56 Prozent des gesamten Schadens, den die PKS-Ausland für 2025 registriert. Die Zahlen existieren. Sie stehen in einem Tabellenwerk, das außerhalb der Fachwelt kaum jemand aufschlägt. Genau das tun wir jetzt einmal gemeinsam.

01 | Was die Kerntabelle zeigt

Die PKS-Inland weist für 2025 exakt 3.974 Fälle von Anlagebetrug nach § 263 StGB aus. Das sind 0,07 Prozent aller erfassten Straftaten.1 Gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang um 12,5 Prozent, die Aufklärungsquote liegt bei 43,0 Prozent.1 Der Sammelschlüssel darüber führt zusätzlich den Prospektbetrug nach § 264a StGB, amtlich Kapitalanlagebetrug; der zielt auf unrichtige Prospektangaben. Das ist ein anderes Phänomen und bleibt hier außen vor.1

Der übergeordnete Deliktsbereich Betrug bestätigt den Eindruck. 681.354 Fälle im Jahr 2025, ein Minus von 8,4 Prozent und der dritte Rückgang in Folge; seit 2020 sank die Zahl von 808.074 um knapp 16 Prozent.1, 9

Wer diese Werte liest, sieht ein schrumpfendes Phänomen mit stabiler Aufklärung. Jede einzelne Zahl ist korrekt. Das Gesamtbild trügt jedoch.

02 | Die Systematik dahinter

Die PKS-Inland zählt Taten, bei denen mindestens eine tatverdächtige Person im Inland gehandelt hat. Handelt der Täter aus dem Ausland oder von einem nicht ermittelbaren Ort und tritt der Erfolg in Deutschland ein, landet der Fall in einem separaten Werk: der PKS-Ausland.8 Diese Fälle fließen in die allgemeinen PKS-Zahlen nicht ein. Valide Daten dazu gibt es erst seit dem Berichtsjahr 2024.8

Flussdiagramm auf schwarzem Grund. Von einem Kasten mit der Beschriftung Tat mit Schadenseintritt in Deutschland führt ein Pfeil zu einer Raute mit der Frage, ob mindestens eine tatverdächtige Person nachweislich im Inland handelte. Der grüne Ja-Pfad führt zur PKS-Inland als Kerntabelle der Kriminalstatistik, der rote Nein-Pfad zur PKS-Ausland als separatem Tabellenwerk, das nicht in die Kerntabelle einfließt.
Abbildung 1: Erfassungslogik der PKS beim Anlagebetrug nach § 263 StGB. Nur wenn eine tatverdächtige Person nachweislich im Inland handelte, erscheint der Fall in der Kerntabelle. Eigene Darstellung nach BKA, PKS 2025, Überblicksbericht S. 36 f.

Das BKA benennt die Konsequenz selbst, am Beispiel Cybercrime: Die 126.034 Inlandsfälle sinken im vierten Jahr in Folge, umfassen aber ausschließlich Taten mit Handlungsort im Inland. Auslandstaten, die gerade in diesem Bereich überdurchschnittlich relevant sind, bleiben außen vor.8 Die PKS-Ausland zählt für Cybercrime 207.888 Fälle. Bei diesem Deliktsbereich ist das Nebenwerk größer als das Hauptwerk.8 Das Bundeslagebild Cybercrime 2025 geht einen Schritt weiter: Es addiert beide Werke zu 333.922 Fällen, konstatiert eine nahezu unveränderte Belastung und bescheinigt der Inlands-PKS hier eine nur begrenzte Aussagekraft.13 Im Bereich Anlagebetrug fehlt genau diese Gesamtschau allerdings.

Für Cybertrading Fraud kommt eine zweite Ebene hinzu. Ein eigener Straftatenschlüssel existiert nicht. Wer Schäden durch eine manipulierte Trading-Plattform veranzeigt, dessen Fall läuft unter Anlagebetrug nach § 263 StGB, Schlüssel 513200.1 Dasselbe gilt für Pig Butchering, die Spielart mit vorgelagertem Beziehungsaufbau, die INTERPOL als Romance Baiting führt: Die Täter bauen über Wochen bis Monate eine emotionale Bindung auf und führen die Geschädigten anschließend zur Einzahlung auf gefakte Investment-Plattformen.12 In der Statistik bleibt davon eine einzige Zeile.

Ein eigenes Tatmittel-Merkmal für Kryptowährungen weisen die veröffentlichten Bundestabellen ebenfalls nicht aus; das einzige digitale Kennzeichen dort heißt Tatmittel Internet.3 Der Summenschlüssel Cybercrime wiederum bündelt Computerdelikte wie den Computerbetrug nach § 263a StGB. Anlagebetrug nach § 263 zählt dort nicht hinein.1

Das Delikt, das Europol als Kernstück einer transnationalen Betrugsindustrie beschreibt, verteilt sich in der deutschen Statistik bislang auf eine unauffällige Restposition innerhalb der Kerntabelle und ein Parallelwerk abseits der öffentlichen Wahrnehmung.

03 | Der Blick in die PKS-Ausland

Tabelle 01-A, Schlüssel 513200, Berichtsjahr 2025: 28.465 Fälle von Anlagebetrug nach § 263 StGB.2 Mehr als das Siebenfache der Inlandszahl. Von allen polizeilich registrierten Fällen dieses Delikts stehen damit 87,7 Prozent in der PKS-Ausland. Diese ist, nebenbei bemerkt, ohnehin ein einziges Betrugsregister: 83,1 Prozent ihrer 661.238 Fälle entfallen auf Betrugsdelikte.2

Balkendiagramm auf schwarzem Grund zum Vergleich der Fallzahlen beim Anlagebetrug 2025. Ein kurzer grüner Balken steht für 3.974 Fälle der PKS-Inland, ein deutlich längerer roter Balken für 28.465 Fälle der PKS-Ausland. Darunter der Hinweis, dass 87,7 Prozent aller registrierten Fälle im Auslandswerk der PKS stehen.
Abbildung 2: Fallzahlen beim Anlagebetrug nach § 263 StGB im Vergleich, Berichtsjahr 2025. Eigene Darstellung, Balken maßstabsgetreu, nach BKA, PKS 2025/2024, Tabellen 01 und 01-A.
Daten zu Abbildung 2
TabellenwerkFälle 2025Anteil
PKS-Inland (Tabelle 01)3.97412,3%
PKS-Ausland (Tabelle 01-A)28.46587,7%
Summe32.439100%
Quelle: BKA, PKS 2025, Tabellen 01 und 01-A, Schlüssel 513200 (Anlagebetrug § 263 StGB) · Datensatz: pks-anlagebetrug-513200.csv (CC BY 4.0)

Der erste valide Jahresvergleich fällt deutlich aus. 2024 wies das Auslandswerk 16.156 Fälle aus, 2025 sind es 28.465, ein Plus von 76,2 Prozent.2, 7 Im selben Zeitraum sank die Inlandszahl um 12,5 Prozent.1 Zwei Tabellen also mit zwei gänzlich gegensätzlichen Richtungen.

Liniendiagramm auf schwarzem Grund zur Fallentwicklung beim Anlagebetrug von 2024 auf 2025. Die rote Linie der PKS-Ausland steigt von 16.156 auf 28.465 Fälle, ein Plus von 76,2 Prozent. Die grüne Linie der PKS-Inland sinkt von 4.540 auf 3.974 Fälle, ein Minus von 12,5 Prozent.
Abbildung 3: Fallentwicklung beim Anlagebetrug nach § 263 StGB, PKS-Inland und PKS-Ausland, 2024 zu 2025. Eigene Darstellung, Nulllinie erhalten, nach BKA, PKS 2025/2024, Tabellen 01 und 01-A.
Daten zu Abbildung 3
TabellenwerkFälle 2024Fälle 2025Veränderung
PKS-Inland4.5403.974minus 12,5%
PKS-Ausland16.15628.465plus 76,2%
Quelle: BKA, PKS 2025/2024, Tabellen 01 und 01-A, Schlüssel 513200 · Datensatz: pks-anlagebetrug-513200.csv (CC BY 4.0)

91 Prozent der Auslandsfälle liefen über das Tatmittel Internet (25.946 von 28.465); im Inland liegt dieser Anteil bei 55 Prozent.3, 4 Der digitale Anlagebetrug gegen Geschädigte in Deutschland ist also ganz überwiegend eine Auslandstat. Welchen Anteil davon Cybertrading Fraud im engeren Sinne ausmacht, weist die Statistik mangels eigenem Schlüssel nicht aus; die Merkmalkombination bleibt dementsprechend unsere engste verfügbare Annäherung.

Die Aufklärungsquote beim Anlagebetrug in der PKS-Ausland beträgt 4,2 Prozent, nach 10,7 Prozent im Vorjahr.2, 7 In 93,7 Prozent aller Auslandstaten ließ sich 2025 nicht einmal der Tatortstaat ermitteln. Unter den bestimmbaren führten Spanien, die USA und Großbritannien.8 Server, Ansprache, Zahlungswege: verteilt über Jurisdiktionen, der Handlungsort häufig schlicht unbekannt. Genau durch diese Tatstrukturen wird das Phänomen systematisch aus der Kerntabelle aussortiert.

04 | Der Schaden

Die Schadenstabellen machen die Gewichte endgültig sichtbar. PKS-Inland, Anlagebetrug nach § 263 StGB: 237,8 Millionen Euro.5 PKS-Ausland, derselbe Schlüssel: 1.277,8 Millionen Euro, also 1,28 Milliarden.6 Zusammen über 1,5 Milliarden Euro registrierter Schaden in einem einzigen Jahr; 84,3 Prozent davon liegen in den Auslandstabellen.

Ringdiagramm auf schwarzem Grund zur Verteilung des Schadens beim Anlagebetrug 2025. Der rote Ringabschnitt steht für 1,28 Milliarden Euro der PKS-Ausland, entsprechend 84,3 Prozent, der grüne für 237,8 Millionen Euro der PKS-Inland, entsprechend 15,7 Prozent. In der Mitte der Gesamtschaden von 1,52 Milliarden Euro.
Abbildung 4: Verteilung des registrierten Schadens beim Anlagebetrug nach § 263 StGB auf PKS-Inland und PKS-Ausland, Berichtsjahr 2025. Eigene Darstellung, Flächen anteilsgetreu, nach BKA, PKS 2025/2024, Tabellen 07_BKA und 07-A.
Daten zu Abbildung 4
TabellenwerkSchaden 2025Anteil
PKS-Inland (Tabelle 07_BKA)237,8 Mio. Euro15,7%
PKS-Ausland (Tabelle 07-A)1.277,8 Mio. Euro84,3%
Summe1.515,6 Mio. Euro100%
Quelle: BKA, PKS 2025, Tabellen 07_BKA und 07-A, Schlüssel 513200 · Datensatz: pks-anlagebetrug-513200.csv (CC BY 4.0)

Innerhalb der PKS-Ausland dominiert das Delikt alles andere: Dieser eine Schlüssel trägt 56 Prozent des dort erfassten Gesamtschadens von 2,28 Milliarden Euro.6 Die Dynamik dazu: 2024 lag der Auslandsschaden bei 564,8 Millionen Euro, 2025 bei 1,28 Milliarden. Mehr als eine Verdopplung binnen eines Jahres.6, 7

Auch die Struktur passt zum Deliktsbild des Cybertrading Fraud. Die größte Schadensklasse liegt zwischen 5.000 und 25.000 Euro, mit 8.156 Fällen. In 5.537 Fällen, also fast jedem fünften, erreichte der Schaden 50.000 Euro oder mehr; im Schnitt sind es knapp 45.000 Euro je Fall.6

Dahinter stehen Ersparnisse und Altersvorsorgen, teils eigens aufgenommene Kredite. Anders ausgedrückt: Es geht regelmäßig um Existenzen.

05 | Trügerische Sicherheit

Statistik steuert: Personalansätze, Präventionsbudgets und politische Aufmerksamkeit folgen den Zahlen der öffentlichen Debatte. Dort steht allerdings die PKS-Inland. Und die meldet beim Anlagebetrug ein Minus von 12,5 Prozent.1

Die Rezeption ist die erste Verzerrung. Der Überblicksbericht zur PKS 2025 behandelt auf 79 Seiten ausgewählte Deliktsfelder; der Anlagebetrug gehört nicht dazu.8 Das Bundeslagebild Cybercrime klammert ihn ebenfalls aus; systemgerecht, weil sein Zuschnitt bei der Cybercrime im engeren Sinne endet.13 Im Klartext:

Wer sich auf die aufbereitete Lage verlässt, begegnet der Phänomenologie schlicht nicht.

Die Systematik ist die zweite. Selbst wer tiefer einsteigt, findet Cybertrading Fraud unter keinem eigenen Schlüssel und Kryptobezüge unter keinem Tatmittel. Das Phänomen bleibt auch dort quasi unsichtbar, wo es tatsächlich erfasst wurde.

Hinzu kommt: Der Viktimisierungssurvey SKiD 2024 des BKA zeigt für Cyberkriminalität, dass rund vier von fünf Straftaten nie angezeigt werden.10 Die 28.465 Auslandsfälle bilden demnach erst das bekannte Hellfeld eines zweifelsohne erheblich größeren Geschehens ab. Scham und Selbstvorwürfe der Geschädigten sprechen bei Anlagedelikten kaum für eine gesteigerte Anzeigebereitschaft.

Ein Wort zur Vorsicht gehört ebenfalls hierher: Ob das Plus von 76,2 Prozent vollständig reale Entwicklung abbildet oder teilweise bessere Erfassung im zweiten validen Berichtsjahr, lässt sich aus zwei Jahrgängen ehrlicherweise nicht ableiten. Für die Lagebeurteilung ändert das meines Erachtens wenig. Der Bestand liegt über dem Siebenfachen der Inlandszahl, der Schaden über dem Fünffachen.

Ich vermute, wir sind uns einig:

Wer Risikomodelle, Awareness-Programme oder Präventionsarbeit allein an der Inlandsstatistik ausrichtet, arbeitet beim Anlagebetrug lediglich mit einem Achtel der registrierten Fälle.

06 | Die europäische Einordnung

Europol beschreibt Online-Betrug im IOCTA 2026, dem wichtigsten jährlichen Lagebericht von Europol zur organisierten Kriminalität im Internet, als den am schnellsten wachsenden Bereich der organisierten Kriminalität in der EU. Anlagebetrug, insbesondere mit Kryptowährungsbezug, gilt als besonders verbreitet und wird von transnational organisierten, arbeitsteilig agierenden Netzwerken in industrieller Ausprägung betrieben.11 INTERPOL verweist im Global Financial Fraud Threat Assessment 2026 gar auf ein erhebliches Underreporting weltweit und zitiert Schätzungen, die die globalen Betrugsschäden allein für 2025 auf 442 Milliarden US-Dollar beziffern.12

Die deutschen Auslandstabellen fügen sich in dieses Bild ein. Sie zeigen dieselbe Industrie, nur eben aus der Perspektive des Erfolgsorts Deutschland.

07 | Fazit und Ausblick

Wer dieser Herleitung Glauben schenkt, dem sei ein weiterer Aspekt nahegelegt: Um regulär genutzt werden zu können, gilt es, Taterträge gründlich zu waschen. Der registrierte Schaden gibt dabei den Trommeldurchmesser vor: 1,28 Milliarden Euro allein im Hellfeld eines Jahres, verschoben über Fiat-Konten, Krypto-Wallets und Landesgrenzen.

Wohin, deutet dasselbe Lagebild an: Der im November 2025 abgeschaltete Mixing-Dienst cryptomixer(.io) beispielsweise verarbeitete seit 2016 Vermögenswerte in Milliardenhöhe, zum Großteil aus Darknet-Marktplätzen, Ransomware-Angriffen und eben Betrugsfällen.13

Diesen Spuren folgen wir in einer der nächsten Ausgaben.

Schaubild auf schwarzem Grund mit dem Titel Crime as a Service. Oben zahlt das Opfer an eine Broker- und Handelsplattform ein und erhält Scheinrenditen zurück. Darunter eine gestrichelte Trennlinie mit dem Hinweis, dass das Opfer alles Weitere nie sieht. Auf der zweiten Ebene vier austauschbare Dienstleister: Leadgenerierung, IT-Dienstleister, Callcenter und Finanzagenten. Auf der dritten Ebene der Weg des Geldes von Fiat-Eingang über Krypto-Konversion und Verschleierung bis zum endgültigen Geldabfluss.
Ausblick: Arbeitsteilige Struktur des industriellen Anlagebetrugs. Der Weg des Geldes ab der Einzahlung ist Gegenstand einer der nächsten Ausgaben. Eigene Darstellung nach Europol, IOCTA 2026, und BKA, Bundeslagebild Cybercrime 2025.

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Quellenverzeichnis

Die Nutzung der Daten, vollständig oder auszugsweise, ist nur mit Quellenangabe zulässig (PKS Bundeskriminalamt, Angabe des Berichtsjahres, Angabe der Version). Es gilt die Datenlizenz Deutschland, Namensnennung, Version 2.0.

1 BKA, PKS 2025, Tabelle 01 (Grundtabelle, Bereich Bundesrepublik Deutschland), V1.1 vom 25.03.2026, sowie Tabelle 01 Fallentwicklung 2025/2024, V1.0 vom 09.02.2026. Download: bka.de
2 BKA, PKS 2025, Tabelle 01-A (Grundtabelle Auslandstaten), V1.0 vom 10.02.2026. Download: bka.de
3 BKA, PKS 2025, Tabelle 054 (Tatmittel Internet und/oder IT-Geräte), V1.0 vom 11.02.2026, sowie Tabelle 054 Fallentwicklung 2025/2024, V1.0 vom 11.02.2026. Download: bka.de
4 BKA, PKS 2025, Tabelle 054-A (Tatmittel Internet, Auslandstaten), V1.0 vom 10.02.2026. Download: bka.de
5 BKA, PKS 2025, Tabelle 07_BKA (Aufgliederung der Straftaten nach Schadenshöhe), V1.0 vom 11.02.2026. Download: bka.de
6 BKA, PKS 2025, Tabelle 07-A (Schadenshöhe, Auslandstaten), V1.0 vom 13.02.2026. Download: bka.de
7 BKA, PKS 2024, Tabellen 01-A, 054-A und 07-A (Auslandstaten), Stand Februar 2025. Download: bka.de
8 BKA, Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2025, Ausgewählte Zahlen im Überblick, S. 11, 16, 36 f. PDF: bka.de
9 BKA, PKS-Factsheet Betrug, Berichtsjahr 2025. Übersicht: bka.de
10 Birkel, C. et al. (2026): Sicherheit und Kriminalität in Deutschland, SKiD 2024. Bundeskriminalamt, Wiesbaden, S. 46. PDF: bka.de
11 Europol (2026): Internet Organised Crime Threat Assessment (IOCTA) 2026. PDF: europol.europa.eu
12 INTERPOL (2026): Global Financial Fraud Threat Assessment 2026. PDF: interpol.int
13 BKA, Bundeslagebild Cybercrime 2025, S. 2, 6 und 16. PDF: bka.de