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Glossar · Digitale Finanzkriminalität

Wallet (Custodial / Self-Custody)

Zugriffspunkt auf Krypto-Werte. Bei Custodial Wallets verwahrt ein Dienstleister die Schlüssel und kann auf behördliche Anordnung reagieren. Bei Self-Custody hält der Nutzer die Schlüssel selbst; ein Zugriff Dritter ist technisch ausgeschlossen.

Von , Blockchain-Analyst und Fachautor · Glossar der digitalen Finanzkriminalität · Stand September 2026

Abgrenzung

Eine Wallet enthält keine Kryptowerte. Sie enthält die Schlüssel, mit denen über Werte auf der Blockchain verfügt werden kann. Wer die Schlüssel hat, hat die Verfügungsmacht, unabhängig davon, wo eine Datei liegt. Das ist der Grund, warum die Unterscheidung zwischen Custodial und Self-Custody über alles Weitere entscheidet: über die Frage, wen eine Behörde anschreiben kann, ob eine Beschlagnahme technisch möglich ist und ob ein Dienstleister Kundendaten hat. Eine Hardware-Wallet ist eine Form der Self-Custody; ein Börsenkonto ist eine Custodial Wallet, auch wenn die Oberfläche das Wort Wallet verwendet.

Rechtlicher Rahmen

Die Verwahrung von Kryptowerten für andere ist in der EU eine Krypto-Dienstleistung nach der MiCA-Verordnung und erlaubnispflichtig; in Deutschland war sie bereits seit 2020 als Kryptoverwahrgeschäft nach dem Kreditwesengesetz erfasst. Verwahrer sind Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz. Für Transfers zwischen einem Dienstleister und einer selbst verwahrten Wallet schreibt die EU-Geldtransferverordnung ab 1.000 Euro zusätzliche Prüfpflichten vor. Self-Custody selbst ist nicht reguliert und nicht verboten.

Quellen

Verordnung (EU) 2023/1114 (MiCA), Artikel 3 Absatz 1 Nummer 17 und Titel V. Verordnung (EU) 2023/1113 (Geldtransferverordnung), Artikel 14 und 16 zu Transfers mit selbst verwahrten Adressen. §1 Absatz 1a Satz 2 Nummer 6 KWG in der Fassung von 2020 bis zur Ablösung durch MiCA. FATF, Updated Guidance 2021, Abschnitt zu Unhosted Wallets.

Im Nachschlagewerk

Das Werk behandelt Wallets in den Einträgen zur Beschlagnahme von Kryptowerten (IV.29), zur Cluster-Analyse (IV.22) und zum Wallet Drainer (I.19), jeweils mit der Frage, welche Wallet-Form welchen Zugriff erlaubt. Die Quellenzeile nennt Fundstelle, Fassung und Datum.

→ Vertiefung: Blockchain verstehen (Whitepaper)

Fragen zu diesem Begriff

Was ist eine Wallet?

Zugriffspunkt auf Krypto-Werte. Bei Custodial Wallets verwahrt ein Dienstleister die Schlüssel und kann auf behördliche Anordnung reagieren. Bei Self-Custody hält der Nutzer die Schlüssel selbst; ein Zugriff Dritter ist technisch ausgeschlossen.

Wovon ist eine Wallet abzugrenzen?

Eine Wallet enthält keine Kryptowerte. Sie enthält die Schlüssel, mit denen über Werte auf der Blockchain verfügt werden kann. Wer die Schlüssel hat, hat die Verfügungsmacht, unabhängig davon, wo eine Datei liegt. Das ist der Grund, warum die Unterscheidung zwischen Custodial und Self-Custody über alles Weitere entscheidet: über die Frage, wen eine Behörde anschreiben kann, ob eine Beschlagnahme technisch möglich ist und ob ein Dienstleister Kundendaten hat. Eine Hardware-Wallet ist eine Form der Self-Custody; ein Börsenkonto ist eine Custodial Wallet, auch wenn die Oberfläche das Wort Wallet verwendet.

Wie sind Wallets rechtlich eingeordnet?

Die Verwahrung von Kryptowerten für andere ist in der EU eine Krypto-Dienstleistung nach der MiCA-Verordnung und erlaubnispflichtig; in Deutschland war sie bereits seit 2020 als Kryptoverwahrgeschäft nach dem Kreditwesengesetz erfasst. Verwahrer sind Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz. Für Transfers zwischen einem Dienstleister und einer selbst verwahrten Wallet schreibt die EU-Geldtransferverordnung ab 1.000 Euro zusätzliche Prüfpflichten vor. Self-Custody selbst ist nicht reguliert und nicht verboten.

Verwandte Begriffe
Diesen Begriff zitieren

Kremp, Tobias: Wallet (Custodial / Self-Custody). In: Glossar der digitalen Finanzkriminalität, digitale-enteignung.de, Stand September 2026. https://digitale-enteignung.de/glossar/wallet

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