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Glossar · Digitale Finanzkriminalität

Auslandstaten

Fälle mit Schadenseintritt in Deutschland, bei denen die tatverdächtige Person aus dem Ausland oder von einem nicht ermittelbaren Ort handelte. Diese Taten stehen in einem separaten Tabellenwerk der Polizeilichen Kriminalstatistik, der PKS-Ausland, und fließen in die Kerntabelle nicht ein. Valide Daten existieren erst seit dem Berichtsjahr 2024. Beim Anlagebetrug nach § 263 StGB lagen 2025 rund 87,7 Prozent aller registrierten Fälle in diesem Auslandswerk.

Von , Blockchain-Analyst und Fachautor · Glossar der digitalen Finanzkriminalität · Stand August 2026

→ Vertiefung: Wenn die Täter im Ausland sitzen

Fragen zu diesem Begriff

Was sind Auslandstaten?

Fälle mit Schadenseintritt in Deutschland, bei denen die tatverdächtige Person aus dem Ausland oder von einem nicht ermittelbaren Ort handelte. Diese Taten stehen in einem separaten Tabellenwerk der Polizeilichen Kriminalstatistik, der PKS-Ausland, und fließen in die Kerntabelle nicht ein. Valide Daten existieren erst seit dem Berichtsjahr 2024. Beim Anlagebetrug nach § 263 StGB lagen 2025 rund 87,7 Prozent aller registrierten Fälle in diesem Auslandswerk.

Verwandte Begriffe
Diesen Begriff zitieren

Kremp, Tobias: Auslandstaten. In: Glossar der digitalen Finanzkriminalität, digitale-enteignung.de, Stand August 2026. https://digitale-enteignung.de/glossar/auslandstaten

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