Auslandstaten
Fälle mit Schadenseintritt in Deutschland, bei denen die tatverdächtige Person aus dem Ausland oder von einem nicht ermittelbaren Ort handelte. Diese Taten stehen in einem separaten Tabellenwerk der Polizeilichen Kriminalstatistik, der PKS-Ausland, und fließen in die Kerntabelle nicht ein. Valide Daten existieren erst seit dem Berichtsjahr 2024. Beim Anlagebetrug nach § 263 StGB lagen 2025 rund 87,7 Prozent aller registrierten Fälle in diesem Auslandswerk.
→ Vertiefung: Wenn die Täter im Ausland sitzenFragen zu diesem Begriff
Was sind Auslandstaten?
Fälle mit Schadenseintritt in Deutschland, bei denen die tatverdächtige Person aus dem Ausland oder von einem nicht ermittelbaren Ort handelte. Diese Taten stehen in einem separaten Tabellenwerk der Polizeilichen Kriminalstatistik, der PKS-Ausland, und fließen in die Kerntabelle nicht ein. Valide Daten existieren erst seit dem Berichtsjahr 2024. Beim Anlagebetrug nach § 263 StGB lagen 2025 rund 87,7 Prozent aller registrierten Fälle in diesem Auslandswerk.
Kremp, Tobias: Auslandstaten. In: Glossar der digitalen Finanzkriminalität, digitale-enteignung.de, Stand August 2026. https://digitale-enteignung.de/glossar/auslandstaten