Start / Glossar / Schadenssumme in der PKS
Glossar · Aus dem Nachschlagewerk

Schadenssumme in der PKS

V.9 · Kapitel V · Statistik und Erfassung

Von , Blockchain-Analyst und Fachautor · Eintrag V.9 aus dem Nachschlagewerk, Fassung 2.1 · Redaktionsstand 05.09.2026

Begriff und Synonyme

Schaden, Schadenssumme. In der PKS auch "Schadenshöhe". Erfassung in Tabellenfamilie 07.

Definition

Der Schaden im Sinne der PKS ist der Geldwert des rechtswidrig erlangten Gutes. Bei Betrug ist das der eingetretene Vermögensschaden. Erfasst wird der Schaden nur bei vollendeten Delikten und nur bei Schlüsseln, für die eine Schadenserfassung vorgesehen ist. Ist kein Schaden bestimmbar oder nur eine Vermögensgefährdung eingetreten, wird ein symbolischer Wert von einem Euro eingetragen.

Erscheinungsform in der Praxis

Für Schlüssel 513200 weist die Schadenstabelle 2025 im Inland 237.831.037 Euro aus, bei Auslandstaten 1.277.784.150 Euro. Zusammen rund 1,52 Milliarden Euro. Zum Vergleich: Der Gesamtschaden aller Betrugsdelikte (510000) beträgt im Inland 2,66 Milliarden Euro und bei Auslandstaten 2,25 Milliarden Euro. Der Anlagebetrug allein trägt bei Auslandstaten 56,8 Prozent des gesamten Betrugsschadens.

Die Schadensverteilung zeigt, wo das Geld verloren geht. Im Inland liegen 905 Fälle (22,8 Prozent) in der höchsten Klasse ab 50.000 Euro, bei Auslandstaten 5.537 Fälle (19,5 Prozent). Im Inland tragen 205 Fälle den symbolischen Ein-Euro-Wert, das sind 5,2 Prozent aller erfassten Fälle des Schlüssels. Für die Auslandstabelle wird diese Spalte nicht ausgewiesen.

Praktische Hinweise

Drei Grenzen der Schadenszahl müssen mitgedacht werden.

Erstens erfasst die PKS den Schaden zum Zeitpunkt der Erfassung nach Kenntnisstand der Sachbearbeitung. Bei Kryptowerten, deren Kurs zwischen Tat und Anzeige um ein Vielfaches schwanken kann, hängt die Zahl vom Bewertungszeitpunkt ab. Die PKS-Richtlinien enthalten keine spezifische Regelung für die Bewertung von Kryptowerten.

Zweitens erfasst die PKS nur den unmittelbaren Vermögensschaden. Folgeschäden, Kreditaufnahmen, aufgelöste Altersvorsorge, Zweitbetrug durch Recovery Scams: nichts davon erscheint in der Tabelle.

Drittens ist die Schadenszahl ohne Dunkelfeldkorrektur. Sie bildet nur angezeigte Fälle ab. Bei einem Delikt mit erheblichem Dunkelfeld (V.11) ist die erfasste Schadenssumme eine Untergrenze.

Abgrenzung

Schaden in der PKS ist nicht gleich Schaden im Sinne der Vermögensabschöpfung, nicht gleich Schaden in der Verdachtsmeldung an die FIU und nicht gleich Schaden in den Berichten kommerzieller Analyseanbieter, die weltweite Transaktionsvolumina schätzen. Vier Zahlen, vier Methoden, keine Vergleichbarkeit.

Quelle

  1. BKA, PKS 2025, Bundestabellen, Tabelle 07 Schaden Inland (V1.0, 11.02.2026), Tabelle 07-A Schaden Ausland (V1.0, 13.02.2026), Zeilen 513200 und 510000
  2. BKA, Richtlinien für die Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik, Fassung 01.01.2025 (V 1.3, Stand 30.06.2025), Nr. 2.6 Schaden (S. 8)

Fragen zu diesem Begriff

Was ist die Schadenssumme in der PKS?

Der Schaden im Sinne der PKS ist der Geldwert des rechtswidrig erlangten Gutes. Bei Betrug ist das der eingetretene Vermögensschaden. Erfasst wird der Schaden nur bei vollendeten Delikten und nur bei Schlüsseln, für die eine Schadenserfassung vorgesehen ist. Ist kein Schaden bestimmbar oder nur eine Vermögensgefährdung eingetreten, wird ein symbolischer Wert von einem Euro eingetragen.

Wie ist die Schadenssumme in der Praxis zu lesen?

Drei Grenzen der Schadenszahl müssen mitgedacht werden. Erstens erfasst die PKS den Schaden zum Zeitpunkt der Erfassung nach Kenntnisstand der Sachbearbeitung. Bei Kryptowerten, deren Kurs zwischen Tat und Anzeige um ein Vielfaches schwanken kann, hängt die Zahl vom Bewertungszeitpunkt ab. Die PKS-Richtlinien enthalten keine spezifische Regelung für die Bewertung von Kryptowerten.

Wovon ist die Schadenssumme abzugrenzen?

Schaden in der PKS ist nicht gleich Schaden im Sinne der Vermögensabschöpfung, nicht gleich Schaden in der Verdachtsmeldung an die FIU und nicht gleich Schaden in den Berichten kommerzieller Analyseanbieter, die weltweite Transaktionsvolumina schätzen. Vier Zahlen, vier Methoden, keine Vergleichbarkeit.

Verwandte Begriffe
Diesen Eintrag zitieren

Kremp, Tobias: Typologien digitaler Finanzkriminalität. Ein Nachschlagewerk. Fassung 2.1, Stand September 2026, Eintrag V.9. Online: https://digitale-enteignung.de/glossar/schadenssumme

Umschlag des Nachschlagewerks
Aus dem Nachschlagewerk
Dieser Eintrag ist einer von 131.
Typologien digitaler Finanzkriminalität. Ein Nachschlagewerk. Fünf Kapitel, 220 amtliche Quellen, jeder Begriff mit Definition, Erscheinungsform, Erkennungsmerkmalen, Abgrenzung und Quelle. Als durchsuchbare digitale Ausgabe und als PDF.
Redaktionsstand 05.09.2026 · Fassung 2.1 · Änderungen werden im Änderungsnachweis des Werks geführt.
← Zurück zur Glossar-Übersicht