AMLA (Anti-Money Laundering Authority)
Neue EU-Behörde für die Geldwäscheaufsicht mit Sitz in Frankfurt am Main. Ab 2028 beaufsichtigt sie ausgewählte Finanzunternehmen mit hohem Risiko direkt und koordiniert die nationalen Aufsichtsbehörden. Für Krypto-Dienstleister entsteht damit erstmals eine zentrale europäische Aufsichtsebene.
Abgrenzung
Die AMLA ist eine Aufsichtsbehörde, keine Ermittlungsbehörde und keine Zentralstelle für Verdachtsmeldungen. Verdachtsmeldungen gehen weiterhin an die nationale Zentralstelle, in Deutschland die FIU beim Zoll. Die AMLA koordiniert die nationalen Aufsichtsbehörden, beaufsichtigt ausgewählte Verpflichtete direkt und unterstützt die Zusammenarbeit der Zentralstellen. Von der MiCA-Aufsicht durch ESMA und die nationalen Behörden unterscheidet sie sich durch den Gegenstand: MiCA fragt, ob ein Anbieter zugelassen ist; die AMLA fragt, ob er seine Geldwäschepflichten erfüllt.
Aufbau und Zeitplan
Die Behörde ist durch die AMLA-Verordnung von 2024 errichtet worden und hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Sie nimmt ihre Arbeit schrittweise auf; die direkte Aufsicht über eine erste Gruppe von Verpflichteten mit hohem grenzüberschreitendem Risiko beginnt 2028. Die Auswahl erfolgt nach Kriterien, die die Behörde in technischen Standards festlegt; Krypto-Dienstleister kommen ausdrücklich in Betracht. Parallel gelten ab Juli 2027 die EU-Geldwäscheverordnung mit unmittelbar anwendbaren Sorgfaltspflichten und die sechste Geldwäscherichtlinie für die nationalen Aufsichts- und Zentralstellenstrukturen.
Quellen
Verordnung (EU) 2024/1620 vom 31. Mai 2024 zur Errichtung der Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Artikel 5 zu den Aufgaben, Artikel 12 ff. zur direkten Aufsicht. Verordnung (EU) 2024/1624 (Geldwäscheverordnung). Richtlinie (EU) 2024/1640 (sechste Geldwäscherichtlinie).
Im Nachschlagewerk
Eintrag IV.10 des Werks beschreibt Aufgaben und Befugnisse der AMLA, die Auswahlkriterien für die direkte Aufsicht, das Zusammenspiel mit FIU, BaFin und MiCA-Aufsicht und die Frage, was sich für Krypto-Dienstleister und für Ermittler konkret ändert. Die Quellenzeile nennt Fundstelle, Fassung und Datum.
→ Vertiefung: MiCA: Der 1. Juli zieht eine LinieFragen zu diesem Begriff
Was ist die AMLA?
Neue EU-Behörde für die Geldwäscheaufsicht mit Sitz in Frankfurt am Main. Ab 2028 beaufsichtigt sie ausgewählte Finanzunternehmen mit hohem Risiko direkt und koordiniert die nationalen Aufsichtsbehörden. Für Krypto-Dienstleister entsteht damit erstmals eine zentrale europäische Aufsichtsebene.
Wovon ist die AMLA abzugrenzen?
Die AMLA ist eine Aufsichtsbehörde, keine Ermittlungsbehörde und keine Zentralstelle für Verdachtsmeldungen. Verdachtsmeldungen gehen weiterhin an die nationale Zentralstelle, in Deutschland die FIU beim Zoll. Die AMLA koordiniert die nationalen Aufsichtsbehörden, beaufsichtigt ausgewählte Verpflichtete direkt und unterstützt die Zusammenarbeit der Zentralstellen. Von der MiCA-Aufsicht durch ESMA und die nationalen Behörden unterscheidet sie sich durch den Gegenstand: MiCA fragt, ob ein Anbieter zugelassen ist; die AMLA fragt, ob er seine Geldwäschepflichten erfüllt.
Wie sind Aufbau und Zeitplan der AMLA?
Die Behörde ist durch die AMLA-Verordnung von 2024 errichtet worden und hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Sie nimmt ihre Arbeit schrittweise auf; die direkte Aufsicht über eine erste Gruppe von Verpflichteten mit hohem grenzüberschreitendem Risiko beginnt 2028. Die Auswahl erfolgt nach Kriterien, die die Behörde in technischen Standards festlegt; Krypto-Dienstleister kommen ausdrücklich in Betracht. Parallel gelten ab Juli 2027 die EU-Geldwäscheverordnung mit unmittelbar anwendbaren Sorgfaltspflichten und die sechste Geldwäscherichtlinie für die nationalen Aufsichts- und Zentralstellenstrukturen.
Kremp, Tobias: AMLA (Anti-Money Laundering Authority). In: Glossar der digitalen Finanzkriminalität, digitale-enteignung.de, Stand September 2026. https://digitale-enteignung.de/glossar/amla