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Glossar · Digitale Finanzkriminalität

KYC (Know Your Customer)

Pflicht zur Identifizierung von Kunden bei Finanzdienstleistern und das Fundament jeder Geldwäscheprävention. KI-generierte Ausweisdokumente und Deepfake-Videoident setzen visuelle Prüfverfahren zunehmend außer Gefecht.

Von , Blockchain-Analyst und Fachautor · Glossar der digitalen Finanzkriminalität · Stand September 2026

Abgrenzung

KYC ist der Sammelbegriff aus der Bankpraxis; das Gesetz spricht von Sorgfaltspflichten. Sie umfassen mehr als die Identifizierung: die Abklärung des wirtschaftlich Berechtigten, die Einordnung des Geschäftszwecks, die laufende Überwachung der Geschäftsbeziehung. Die Identifizierung selbst ist der Schritt, den synthetische Identitäten und Deepfakes angreifen. Liveness-Erkennung ist ein Baustein der Identifizierung per Video, kein eigener Sorgfaltsschritt. Ein Nested Exchange umgeht KYC, indem er die Prüfung einer anderen Börse nutzt, ohne selbst zu prüfen.

Rechtlicher Rahmen

In Deutschland regeln die §§10 bis 17 des Geldwäschegesetzes die Sorgfaltspflichten, §11 die Identifizierung, §12 die zulässigen Dokumente. Die Videoidentifizierung ist durch ein Rundschreiben der BaFin von 2017 zugelassen und an Bedingungen gebunden. Ab Juli 2027 gelten die Sorgfaltspflichten unmittelbar aus der EU-Geldwäscheverordnung, die die nationalen Gesetze in diesem Bereich ablöst. Krypto-Dienstleister sind seit 2020 Verpflichtete, mit MiCA nun einheitlich in der EU.

Quellen

Geldwäschegesetz, §§10 bis 17. BaFin, Rundschreiben 3/2017 (GW) zu Videoidentifizierungsverfahren. Verordnung (EU) 2024/1624 (Geldwäscheverordnung), Kapitel III zu Sorgfaltspflichten, anwendbar ab 10. Juli 2027. FATF, Recommendation 10 (Customer Due Diligence).

Im Nachschlagewerk

Eintrag IV.15 des Werks beschreibt die Angriffe auf jeden Schritt der Identifizierung, die Erkennungsmerkmale für Verpflichtete und die Frage, welche Prüfverfahren gegen KI-generierte Dokumente noch tragen. Die Quellenzeile nennt Fundstelle, Fassung und Datum.

→ Vertiefung: Visuelles KYC ist tot

Fragen zu diesem Begriff

Was ist KYC?

Pflicht zur Identifizierung von Kunden bei Finanzdienstleistern und das Fundament jeder Geldwäscheprävention. KI-generierte Ausweisdokumente und Deepfake-Videoident setzen visuelle Prüfverfahren zunehmend außer Gefecht.

Wovon ist KYC abzugrenzen?

KYC ist der Sammelbegriff aus der Bankpraxis; das Gesetz spricht von Sorgfaltspflichten. Sie umfassen mehr als die Identifizierung: die Abklärung des wirtschaftlich Berechtigten, die Einordnung des Geschäftszwecks, die laufende Überwachung der Geschäftsbeziehung. Die Identifizierung selbst ist der Schritt, den synthetische Identitäten und Deepfakes angreifen. Liveness-Erkennung ist ein Baustein der Identifizierung per Video, kein eigener Sorgfaltsschritt. Ein Nested Exchange umgeht KYC, indem er die Prüfung einer anderen Börse nutzt, ohne selbst zu prüfen.

Wie ist KYC rechtlich eingeordnet?

In Deutschland regeln die §§10 bis 17 des Geldwäschegesetzes die Sorgfaltspflichten, §11 die Identifizierung, §12 die zulässigen Dokumente. Die Videoidentifizierung ist durch ein Rundschreiben der BaFin von 2017 zugelassen und an Bedingungen gebunden. Ab Juli 2027 gelten die Sorgfaltspflichten unmittelbar aus der EU-Geldwäscheverordnung, die die nationalen Gesetze in diesem Bereich ablöst. Krypto-Dienstleister sind seit 2020 Verpflichtete, mit MiCA nun einheitlich in der EU.

Verwandte Begriffe
Diesen Begriff zitieren

Kremp, Tobias: KYC (Know Your Customer). In: Glossar der digitalen Finanzkriminalität, digitale-enteignung.de, Stand September 2026. https://digitale-enteignung.de/glossar/kyc

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