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Glossar · Aus dem Nachschlagewerk

Synthetische Identität

I.27 · Kapitel I · Betrugstypologien

Von , Blockchain-Analyst und Fachautor · Eintrag I.27 aus dem Nachschlagewerk, Fassung 2.1 · Redaktionsstand 05.09.2026

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Begriff und Synonyme

Synthetische Identität, Synthetic Identity Fraud. KI-generierte Ausweisdokumente, Fake ID Generation.

Definition

Eine synthetische Identität ist eine nicht existierende Person mit vollständig erfundenen oder aus Fragmenten realer Personen zusammengesetzten Merkmalen: Name, Geburtsdatum, Adresse, Foto, Ausweisdokument. Sie dient dazu, Identifizierungsverfahren (KYC) zu bestehen und Konten bei Banken, Börsen und Zahlungsdiensten zu eröffnen, die anschließend für Betrug oder Geldwäsche genutzt werden.

Erscheinungsform in der Praxis

Bis etwa 2023 erforderte ein glaubwürdiges Ausweisdokument handwerkliche Fälschung oder den Kauf eines echten Dokuments. Bildgenerierende KI-Modelle haben diesen Schritt entwertet. Ein Ausweisbild mit Passfoto, Hologramm-Andeutung, maschinenlesbarer Zone und plausiblen Daten entsteht in Minuten. Automatisierte Identifizierungsverfahren, die ein hochgeladenes Dokumentfoto mit einem Selfie abgleichen, werden mit generiertem Dokument und generiertem Gesicht bestanden.

Im Mai 2026 wurde dieser Vorgang öffentlich dokumentiert: ein vollständig KI-generiertes deutsches Ausweisdokument für eine nicht existierende Person, das nach der Dokumentation des Autors die Bildanforderungen gängiger Verifikationsverfahren erfüllte. Der Nachweis zeigte, wo die Schwachstelle liegt: in Verfahren, die ein Bild als Beleg für eine Person akzeptieren. Die Fälschungsqualität ist zweitrangig geworden.

Synthetische Identitäten werden für Mule-Konten, Börsenkonten zur Geldwäsche und für den Aufbau von Kreditprofilen eingesetzt, die nach Monaten unauffälliger Nutzung ausgereizt werden ("Bust-out").

Erkennungsmerkmale

Abgrenzung

Zum Identitätsdiebstahl: Dort wird eine reale Person benutzt, hier eine erfundene. Der reale Mensch, der sich beschwert, fehlt. Zum Deepfake (I.26): Der Deepfake imitiert eine reale Person, die synthetische Identität erschafft eine neue. Zur klassischen Dokumentenfälschung: Die Fälschung imitiert ein echtes Dokument physisch, die Generierung erzeugt ein Bild, das nur digital geprüft wird.

Quelle

  1. FATF, Virtual Assets: Seventh Targeted Update on Implementation of the FATF Standards on Virtual Assets/VASPs (16.07.2026), Rn. 34 (S. 22)
  2. Europol, Internet Organised Crime Threat Assessment (IOCTA) 2026, doi 10.2813/5737847
  3. Kremp, Tobias: Öffentliche Dokumentation eines KI-generierten Ausweisdokuments zur KYC-Umgehung (Mai 2026), digitale-enteignung.de
  4. BSI, Technische Richtlinien zu Identifizierungsverfahren (TR-03147)
→ Vertiefung: 4.700 KI-Personas auf Dating-Apps
Diesen Eintrag zitieren

Kremp, Tobias: Typologien digitaler Finanzkriminalität. Ein Nachschlagewerk. Fassung 2.1, Stand September 2026, Eintrag I.27. Online: https://digitale-enteignung.de/glossar/synthetische-identitaet

Für Angehörige

Ein Ratgeber in großer Schrift erklärt, wie diese Betrugsform Menschen ab 60 erreicht, mit einem Satz zum Merken und den ersten Schritten.

→ Ratgeber: Liebesbetrug erkennen

Fragen zu diesem Begriff

Was bedeutet Synthetische Identität?

Eine synthetische Identität ist eine nicht existierende Person mit vollständig erfundenen oder aus Fragmenten realer Personen zusammengesetzten Merkmalen: Name, Geburtsdatum, Adresse, Foto, Ausweisdokument. Sie dient dazu, Identifizierungsverfahren (KYC) zu bestehen und Konten bei Banken, Börsen und Zahlungsdiensten zu eröffnen, die anschließend für Betrug oder Geldwäsche genutzt werden.

Wovon ist Synthetische Identität abzugrenzen?

Zum Identitätsdiebstahl: Dort wird eine reale Person benutzt, hier eine erfundene. Der reale Mensch, der sich beschwert, fehlt. Zum Deepfake (I.26): Der Deepfake imitiert eine reale Person, die synthetische Identität erschafft eine neue. Zur klassischen Dokumentenfälschung: Die Fälschung imitiert ein echtes Dokument physisch, die Generierung erzeugt ein Bild, das nur digital geprüft wird.

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Aus dem Nachschlagewerk
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Redaktionsstand 05.09.2026 · Fassung 2.1 · online korrigiert am 04.10.2026 · Korrekturen im Änderungsnachweis
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