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Glossar · Digitale Finanzkriminalität

Deepfake

KI-generierte Audio-, Bild- oder Videoinhalte, die reale Personen täuschend echt imitieren. Im Finanzbetrug ersetzen Deepfakes zunehmend den menschlichen Kontakt, vom gefälschten Prominenten-Interview in Werbeanzeigen bis zur simulierten Videokonferenz mit angeblichen Vorgesetzten.

Von , Blockchain-Analyst und Fachautor · Glossar der digitalen Finanzkriminalität · Stand September 2026

Abgrenzung

Ein Deepfake imitiert eine reale Person. Eine synthetische Identität erfindet eine Person, die es nicht gibt. Beides wird mit denselben Werkzeugen erzeugt, dient aber verschiedenen Zwecken: Der Deepfake täuscht über die Identität eines Bekannten, Vorgesetzten oder Prominenten, die synthetische Identität täuscht ein Prüfsystem. Ein Deepfake im Finanzbetrug tritt an drei Stellen auf: in der Werbung, als angebliches Interview eines Prominenten über eine Anlagemethode; in der Kommunikation, als Videoanruf eines angeblichen Vorgesetzten oder Partners; und in der Identifizierung, als Angriff auf Liveness-Erkennung und KYC.

Rechtlicher Rahmen

Das Erzeugen eines Deepfakes ist in Deutschland nicht als solches strafbar. Strafbar ist die Verwendung: als Betrug nach §263 StGB, als Fälschung beweiserheblicher Daten nach §269 StGB, als Verletzung des Rechts am eigenen Bild oder als Verleumdung. Die europäische KI-Verordnung verpflichtet seit August 2026 diejenigen, die Deepfakes erzeugen oder verbreiten, zur Kennzeichnung als künstlich erzeugt. Der am häufigsten zitierte Fall ist die Überweisung von rund 25 Millionen US-Dollar durch einen Mitarbeiter in Hongkong nach einer Videokonferenz, in der alle anderen Teilnehmer Deepfakes waren (Januar 2024).

Quellen

Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Artikel 3 Nummer 60 und Artikel 50 Absatz 4. Europol, IOCTA 2026, Abschnitt zu KI-gestütztem Betrug. INTERPOL, Cyber Threat Assessment 2025/2026. Polizei Hongkong, Pressemitteilung zum Deepfake-Videokonferenzbetrug (Februar 2024).

Im Nachschlagewerk

Eintrag I.26 des Werks beschreibt die drei Einsatzorte des Deepfakes im Finanzbetrug, die Erkennungsmerkmale für Empfänger einer Videokommunikation und für Verpflichtete und die Bezüge zu den Einträgen über synthetische Identitäten und KYC. Die Quellenzeile nennt Fundstelle, Fassung und Datum.

→ Vertiefung: Wenn der CFO im Videocall nie real war

Fragen zu diesem Begriff

Was ist ein Deepfake?

KI-generierte Audio-, Bild- oder Videoinhalte, die reale Personen täuschend echt imitieren. Im Finanzbetrug ersetzen Deepfakes zunehmend den menschlichen Kontakt, vom gefälschten Prominenten-Interview in Werbeanzeigen bis zur simulierten Videokonferenz mit angeblichen Vorgesetzten.

Wovon ist ein Deepfake abzugrenzen?

Ein Deepfake imitiert eine reale Person. Eine synthetische Identität erfindet eine Person, die es nicht gibt. Beides wird mit denselben Werkzeugen erzeugt, dient aber verschiedenen Zwecken: Der Deepfake täuscht über die Identität eines Bekannten, Vorgesetzten oder Prominenten, die synthetische Identität täuscht ein Prüfsystem.

Wie sind Deepfakes rechtlich eingeordnet?

Das Erzeugen eines Deepfakes ist in Deutschland nicht als solches strafbar. Strafbar ist die Verwendung: als Betrug nach §263 StGB, als Fälschung beweiserheblicher Daten nach §269 StGB, als Verletzung des Rechts am eigenen Bild oder als Verleumdung. Die europäische KI-Verordnung verpflichtet seit August 2026 diejenigen, die Deepfakes erzeugen oder verbreiten, zur Kennzeichnung als künstlich erzeugt. Der am häufigsten zitierte Fall ist die Überweisung von rund 25 Millionen US-Dollar durch einen Mitarbeiter in Hongkong nach einer Videokonferenz, in der alle anderen Teilnehmer Deepfakes waren (Januar 2024).

Verwandte Begriffe
Diesen Begriff zitieren

Kremp, Tobias: Deepfake. In: Glossar der digitalen Finanzkriminalität, digitale-enteignung.de, Stand September 2026. https://digitale-enteignung.de/glossar/deepfake

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