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Glossar · Aus dem Nachschlagewerk

CoinJoin

II.5 · Kapitel II · Geldwäschetechniken

Von , Blockchain-Analyst und Fachautor · Eintrag II.5 aus dem Nachschlagewerk, Fassung 2.1 · Redaktionsstand 05.09.2026

Begriff und Synonyme

CoinJoin. Protokollname, keine deutsche Entsprechung.

Definition

Verfahren, bei dem mehrere Nutzer ihre Transaktionen zu einer einzigen gemeinsamen Transaktion mit vielen Eingängen und vielen Ausgängen zusammenfassen. Da alle Ausgänge gleich groß sind, lässt sich nicht bestimmen, welcher Eingang zu welchem Ausgang gehört. Kein Dritter verwahrt die Werte. CoinJoin ist eine Technik der Bitcoin-Welt, die in mehreren Wallets als Funktion eingebaut war oder ist.

Erscheinungsform in der Praxis

Ein Koordinator organisiert die Zusammenführung, hat aber keinen Zugriff auf die Werte. Der Nutzer behält die Kontrolle über seine Schlüssel. Das unterscheidet CoinJoin vom Mixer und war lange das Argument, CoinJoin sei ein Datenschutzwerkzeug ohne Geldwäschebezug. Die Praxis zeigte, dass Erlöse aus Ransomware, Darknet-Handel und Betrug in erheblichem Umfang über CoinJoin liefen. Die Gründer eines Wallet-Anbieters mit CoinJoin-Koordinator wurden im April 2024 in den USA angeklagt; ein anderer bekannter Koordinator stellte zum 1. Juni 2024 den Betrieb ein.

Für die Analyse ist CoinJoin ein Hindernis, kein Ende. Die Ausgänge einer CoinJoin-Transaktion werden als Cluster mit erhöhtem Risiko behandelt, die Nachverfolgung wird nach dem CoinJoin wieder aufgenommen. Mehrere hintereinander geschaltete Runden erhöhen den Aufwand erheblich.

Erkennungsmerkmale

Abgrenzung

Zum Mixer (II.4): CoinJoin ohne Verwahrung, Mixer mit. Zur rechtlichen Bewertung: Für Verpflichtete gilt CoinJoin-Nutzung als Risikoindikator, für die Strafverfolgung ist die Nutzung allein keine Straftat. Die Frage, ob ein Koordinator ohne Verwahrung ein Geldtransfergeschäft betreibt, ist in den USA umstritten: Die Strafverfolgung hat diese Auffassung in Anklagen vertreten, die Angeklagten haben sich schuldig bekannt, eine gerichtliche Klärung in der Sache steht aus.

Quelle

  1. US Department of Justice, SDNY, Pressemitteilung "Founders and CEO of Cryptocurrency Mixing Service Arrested and Charged with Money Laundering" (24.04.2024)
  2. FATF, Virtual Assets: Targeted Update on Implementation of the FATF Standards on Virtual Assets and VASPs (Juli 2026)
  3. FIU Deutschland, Anhaltspunktepapier Alternative Zahlungsmethoden und neue Technologien, Version 01.00 (veröffentlicht 16.07.2026)
Diesen Eintrag zitieren

Kremp, Tobias: Typologien digitaler Finanzkriminalität. Ein Nachschlagewerk. Fassung 2.1, Stand September 2026, Eintrag II.5. Online: https://digitale-enteignung.de/glossar/coinjoin

Fragen zu diesem Begriff

Was bedeutet CoinJoin?

Verfahren, bei dem mehrere Nutzer ihre Transaktionen zu einer einzigen gemeinsamen Transaktion mit vielen Eingängen und vielen Ausgängen zusammenfassen. Da alle Ausgänge gleich groß sind, lässt sich nicht bestimmen, welcher Eingang zu welchem Ausgang gehört. Kein Dritter verwahrt die Werte. CoinJoin ist eine Technik der Bitcoin-Welt, die in mehreren Wallets als Funktion eingebaut war oder ist.

Wovon ist CoinJoin abzugrenzen?

Zum Mixer (II.4): CoinJoin ohne Verwahrung, Mixer mit. Zur rechtlichen Bewertung: Für Verpflichtete gilt CoinJoin-Nutzung als Risikoindikator, für die Strafverfolgung ist die Nutzung allein keine Straftat. Die Frage, ob ein Koordinator ohne Verwahrung ein Geldtransfergeschäft betreibt, ist in den USA umstritten: Die Strafverfolgung hat diese Auffassung in Anklagen vertreten, die Angeklagten haben sich schuldig bekannt, eine gerichtliche Klärung in der Sache steht aus.

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Redaktionsstand 05.09.2026 · Fassung 2.1 · Änderungen werden im Änderungsnachweis des Werks geführt.
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