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Bundeslagebild Cybercrime

V.13 · Kapitel V · Statistik und Erfassung

Von , Blockchain-Analyst und Fachautor · Eintrag V.13 aus dem Nachschlagewerk, Fassung 2.1 · Redaktionsstand 05.09.2026

Begriff und Synonyme

Bundeslagebild Cybercrime. Jährlicher Bericht des BKA.

Definition

Das Bundeslagebild Cybercrime ist ein Lagebericht, kein Statistikwerk. Es fasst die polizeiliche Erkenntnislage zu Cybercrime in Deutschland zusammen, nutzt PKS-Daten als eine von mehreren Quellen und ergänzt sie um Fallbeispiele, Phänomenbeschreibungen, Täterstrukturen und Bewertungen. Es erscheint in der Regel im zweiten Quartal für das Vorjahr.

Erscheinungsform in der Praxis

Das Bundeslagebild 2025 behandelt Cybercrime im engeren Sinne (Schlüssel 897000) als Kern und stellt dabei Inlandstaten (2025: 126.034 Fälle, minus 4,1 Prozent) und Auslandstaten (207.888 Fälle) zusammen dar, insgesamt rund 335.000 Fälle. Phänomene des weiteren Sinnes greift es auf, soweit sie aus polizeilicher Sicht bedeutsam sind. Anlagebetrug gehört nicht zu seinem Kern; die Schlüssel des Betrugs nach §263 StGB stehen außerhalb von 897000.

Der Wert des Lagebilds liegt in dem, was die PKS nicht kann: Täterstrukturen, Modus Operandi, internationale Kooperationsergebnisse, Bewertung von Trends. Sein Nachteil liegt in der Auswahl. Was im Lagebild steht, hat das BKA für berichtenswert gehalten. Was fehlt, fehlt ohne Begründung.

Praktische Hinweise

Das Lagebild ist als Quelle zitierfähig, aber mit Angabe der Seite und mit Kenntlichmachung, ob es sich um eine PKS-Zahl, eine Schätzung oder eine Bewertung handelt. Alle drei kommen darin vor, teils im selben Absatz. Für Fallzahlen ist die PKS-Tabelle die Primärquelle, das Lagebild die Sekundärquelle.

Abgrenzung

Das Bundeslagebild Cybercrime ist zu unterscheiden vom Bundeslagebild Organisierte Kriminalität, vom Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität und vom FIU-Jahresbericht. Anlagebetrug kann in allen vieren auftauchen, jeweils aus anderer Perspektive.

Quelle

  1. BKA, Bundeslagebild Cybercrime 2025 (veröffentlicht 12.05.2026) und Pressemitteilung dazu
  2. BKA, PKS 2025, Bundestabellen, Tabelle 01 Fallentwicklung (V1.0, 09.02.2026), Zeile 897000; Tabelle 01-A (V1.0), Zeile 897000
Diesen Eintrag zitieren

Kremp, Tobias: Typologien digitaler Finanzkriminalität. Ein Nachschlagewerk. Fassung 2.1, Stand September 2026, Eintrag V.13. Online: https://digitale-enteignung.de/glossar/bundeslagebild-cybercrime

Fragen zu diesem Begriff

Was bedeutet Bundeslagebild Cybercrime?

Das Bundeslagebild Cybercrime ist ein Lagebericht, kein Statistikwerk. Es fasst die polizeiliche Erkenntnislage zu Cybercrime in Deutschland zusammen, nutzt PKS-Daten als eine von mehreren Quellen und ergänzt sie um Fallbeispiele, Phänomenbeschreibungen, Täterstrukturen und Bewertungen. Es erscheint in der Regel im zweiten Quartal für das Vorjahr.

Was ist bei Bundeslagebild Cybercrime in der Praxis zu beachten?

Das Lagebild ist als Quelle zitierfähig, aber mit Angabe der Seite und mit Kenntlichmachung, ob es sich um eine PKS-Zahl, eine Schätzung oder eine Bewertung handelt. Alle drei kommen darin vor, teils im selben Absatz. Für Fallzahlen ist die PKS-Tabelle die Primärquelle, das Lagebild die Sekundärquelle.

Wovon ist Bundeslagebild Cybercrime abzugrenzen?

Das Bundeslagebild Cybercrime ist zu unterscheiden vom Bundeslagebild Organisierte Kriminalität, vom Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität und vom FIU-Jahresbericht. Anlagebetrug kann in allen vieren auftauchen, jeweils aus anderer Perspektive.

Umschlag des Nachschlagewerks
Aus dem Nachschlagewerk
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Preis inkl. MwSt.

Redaktionsstand 05.09.2026 · Fassung 2.1 · Änderungen werden im Änderungsnachweis des Werks geführt.
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