Statistik und Erfassung.
Statistik und Erfassung. Kapitel V des Nachschlagewerks „Typologien digitaler Finanzkriminalität“, hier vollständig und frei zugänglich. Von Tobias Kremp, Blockchain-Analyst und Fachautor. Stand 15. Oktober 2026.
In Klammern die Einträge des Nachschlagewerks, blau die Online-Ergänzungen. Sie stehen nicht in der Ersten Ausgabe 2026 und sind für die nächste Ausgabe vorgesehen. → Änderungen und Ergänzungen zur Ersten Ausgabe
Wer über digitale Finanzkriminalität in Deutschland spricht, zitiert Zahlen aus der Polizeilichen Kriminalstatistik, dem Bundeslagebild Cybercrime oder dem Jahresbericht der FIU. Dieses Kapitel erklärt, wie diese Zahlen entstehen, was sie zählen und was sie systematisch übersehen.
Der zentrale Befund steht in den Einträgen zu Auslandstaten und PKS-Ausland: Die reguläre PKS erfasst nur Taten, die in Deutschland begangen wurden. Ein Anlagebetrug aus einem Compound in Kambodscha mit einem Opfer in Hessen fällt in die Nebenstatistik PKS-Ausland, die kaum jemand liest. Das Bild, das die Hauptstatistik zeichnet, ist deshalb unvollständig, und zwar in genau dem Deliktsfeld, in dem die Schäden am höchsten sind.
Die siebzehn Einträge sind kurz gehalten. Sie dienen als Werkzeug für alle, die Statistiken lesen, zitieren oder anfertigen: Journalisten, Compliance-Verantwortliche, Wissenschaftler, Ermittler. Jeder Eintrag nennt die amtliche Definition und die Quelle, aus der sie stammt.
Lesepfad: sechs Einträge für den Einstieg
- Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS)Die Grundlage. Was die Polizeiliche Kriminalstatistik ist, wer sie führt und welche Taten sie erfasst.
- StraftatenschlüsselDer Ordnungsrahmen. Wie Delikte codiert werden und warum die Codierung über Sichtbarkeit entscheidet.
- Schlüssel 513200: Anlagebetrug §263 StGBDer wichtigste Schlüssel für Kryptobetrug. Anlagebetrug nach §263 StGB und seine Entwicklung.
- Tatmittel InternetDas Zusatzmerkmal, mit dem digitale Taten markiert werden, und seine Grenzen bei hybriden Fällen.
- AuslandstatenDer Bruch. Warum Taten aus Scam Compounds in der Hauptstatistik fehlen und wo sie stattdessen landen.
- DunkelfeldDas Unsichtbare. Was Dunkelfeldstudien über das Anzeigeverhalten bei Finanzbetrug zeigen.
Alle 17 Einträge des Kapitels
Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS)
Die PKS ist die jährliche Zusammenstellung aller der Polizei bekannt gewordenen Straftaten, die nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft abgegeben wurden.
→ Eintrag V.1 aus dem NachschlagewerkPKS-Ausland
Separates Tabellenwerk der Polizeilichen Kriminalstatistik für Auslandstaten, also Taten mit Schadenseintritt in Deutschland ohne nachweisbaren inländischen Handlungsort. Die PKS-Ausland wird neben der Kerntabelle geführt und in den öffentlichen Lageberichten kaum rezipiert. 2025 verzeichnete sie 661.238 Fälle, davon 83,1 Prozent Betrugsdelikte; der registrierte Schaden allein beim Anlagebetrug betrug 1,28 Milliarden Euro.
→ Eintrag V.2 aus dem NachschlagewerkStraftatenschlüssel
Jede Straftat wird in der PKS einer sechsstelligen Nummer zugeordnet, die den Straftatbestand und gegebenenfalls eine Begehungsweise bezeichnet. Der Schlüsselkatalog ist hierarchisch aufgebaut. Die erste Ziffer bezeichnet die Deliktsgruppe, die folgenden Stellen verfeinern die Zuordnung.
→ Eintrag V.3 aus dem NachschlagewerkSchlüssel 513200: Anlagebetrug §263 StGB
Der Schlüssel erfasst Betrugstaten nach §263 StGB, bei denen der Täter das Opfer über eine angebliche Geldanlage täuscht. Es handelt sich um eine Begehungsweise des allgemeinen Betrugs, keinen eigenen Straftatbestand. Die Zuordnung erfolgt durch die sachbearbeitende Dienststelle anhand der Fallumstände.
→ Eintrag V.4 aus dem NachschlagewerkSchlüssel 513100: Kapitalanlagebetrug §264a StGB
§264a StGB stellt unrichtige vorteilhafte Angaben oder das Verschweigen nachteiliger Tatsachen in Prospekten, Darstellungen oder Übersichten über den Vermögensstand unter Strafe, wenn sie im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Wertpapieren, Bezugsrechten oder Anteilen, die eine Beteiligung am Ergebnis eines Unternehmens gewähren sollen, gegenüber einem größeren Kreis von Personen erfolgen.
→ Eintrag V.5 aus dem NachschlagewerkTatmittel Internet
Ein Sonderkennungsmerkmal, das bei jeder Straftat gesetzt werden kann, wenn das Internet oder IT-Geräte zur Tatbegehung eingesetzt wurden. Es ist eine Eigenschaft, die quer über alle Straftatenschlüssel liegt, keine Deliktskategorie. Die PKS weist Straftaten mit diesem Merkmal in der Tabellenfamilie 05 gesondert aus.
→ Eintrag V.6 aus dem NachschlagewerkAuslandstaten
Fälle mit Schadenseintritt in Deutschland, bei denen die tatverdächtige Person aus dem Ausland oder von einem nicht ermittelbaren Ort handelte. Diese Taten stehen in einem separaten Tabellenwerk der Polizeilichen Kriminalstatistik, der PKS-Ausland, und fließen in die Kerntabelle nicht ein. Valide Daten existieren erst seit dem Berichtsjahr 2024. Beim Anlagebetrug nach § 263 StGB lagen 2025 rund 87,7 Prozent aller registrierten Fälle in diesem Auslandswerk.
→ Eintrag V.7 aus dem NachschlagewerkAufklärungsquote
Der Anteil der aufgeklärten Fälle an allen erfassten Fällen eines Schlüssels im Berichtsjahr, ausgedrückt in Prozent. Ein Fall gilt als aufgeklärt, wenn nach dem polizeilichen Ermittlungsergebnis mindestens ein Tatverdächtiger mit bekannten Personalien die Tat begangen hat. Strafunmündige Kinder zählen dabei als Tatverdächtige mit.
→ Eintrag V.8 aus dem NachschlagewerkSchadenssumme in der PKS
Der Schaden im Sinne der PKS ist der Geldwert des rechtswidrig erlangten Gutes. Bei Betrug ist das der eingetretene Vermögensschaden. Erfasst wird der Schaden nur bei vollendeten Delikten und nur bei Schlüsseln, für die eine Schadenserfassung vorgesehen ist.
→ Eintrag V.9 aus dem NachschlagewerkFallzahl, Tatverdächtige, Opfer: drei Zähleinheiten der PKS
Ein Fall ist eine rechtswidrige Tat mit Straftatbestand, unabhängig von der Zahl der Beteiligten. Ein Tatverdächtiger ist eine Person, die nach dem polizeilichen Ermittlungsergebnis verdächtig ist, eine Tat begangen zu haben. Tatverdächtige werden pro Berichtsjahr je Straftatenschlüssel und in der Gesamtzahl nur einmal gezählt, auch bei mehreren Taten (echte Tatverdächtigenzählung).
→ Eintrag V.10 aus dem NachschlagewerkDunkelfeld
Das Dunkelfeld umfasst alle Straftaten, die begangen wurden, aber den Strafverfolgungsbehörden nicht bekannt geworden sind. Es ist per Definition nicht in der PKS enthalten. Seine Größe lässt sich nur schätzen, in der Regel durch Befragungen der Bevölkerung (Viktimisierungssurveys) oder durch Vergleich mit anderen Datenquellen.
→ Eintrag V.11 aus dem NachschlagewerkAnzeigeverhalten
Der Anteil der Geschädigten, die eine erlittene Straftat bei der Polizei anzeigen. Die Anzeigequote ist die zentrale Stellgröße zwischen Dunkel- und Hellfeld. Steigt sie, wächst die PKS-Zahl, ohne dass mehr Taten geschehen.
→ Eintrag V.12 aus dem NachschlagewerkBundeslagebild Cybercrime
Das Bundeslagebild Cybercrime ist ein Lagebericht, kein Statistikwerk. Es fasst die polizeiliche Erkenntnislage zu Cybercrime in Deutschland zusammen, nutzt PKS-Daten als eine von mehreren Quellen und ergänzt sie um Fallbeispiele, Phänomenbeschreibungen, Täterstrukturen und Bewertungen. Es erscheint in der Regel im zweiten Quartal für das Vorjahr.
→ Eintrag V.13 aus dem NachschlagewerkVerdachtsmeldestatistik der FIU
Die FIU veröffentlicht jährlich die Zahl der eingegangenen Verdachtsmeldungen, ihre Verteilung nach Verpflichtetengruppen, Meldegründen und Weiterleitungen an Strafverfolgungsbehörden.
→ Eintrag V.14 aus dem NachschlagewerkCybercrime im engeren und weiteren Sinne
Cybercrime im engeren Sinne umfasst nach der Definition des BKA Straftaten, die sich gegen das Internet, Datennetze, informationstechnische Systeme oder deren Daten richten.
→ Eintrag V.15 aus dem NachschlagewerkErfassungsverzug und Nachmeldungen
Der Erfassungsverzug ist der Zeitraum zwischen Tatbegehung und statistischer Erfassung. Er entsteht, weil die PKS eine Ausgangsstatistik ist und Fälle erst nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen zählt. Abgeschlossene Berichtsjahre werden nach den Richtlinien nicht mehr verändert.
→ Eintrag V.16 aus dem NachschlagewerkBehördliche und kommerzielle Statistik
Amtliche Statistiken (PKS, FIU-Jahresbericht, Bundeslagebilder) beruhen auf Fällen, Meldungen oder Ermittlungserkenntnissen mit definierten Erfassungsregeln; amtliche Lagebewertungen von Europol, INTERPOL und UNODC stützen sich teils darauf, teils auf Schätzungen. Kommerzielle Statistiken beruhen auf der Analyse von Blockchain-Transaktionen, die der Anbieter mit eigenen Methoden als betrugsbezogen klassifiziert hat. Beide messen etwas anderes.
→ Eintrag V.17 aus dem NachschlagewerkFragen zu diesem Kapitel
Warum unterschätzt die PKS den Kryptobetrug?
Aus drei Gründen. Erstens erfasst die Hauptstatistik nur Inlandstaten; Taten aus dem Ausland stehen in der Nebenstatistik PKS-Ausland. Zweitens zeigen Opfer Finanzbetrug seltener an als andere Delikte, aus Scham oder weil sie den Verlust erst spät erkennen. Drittens zählt die PKS Fälle, nicht Geschädigte; eine Betrugsplattform mit tausend Opfern kann als ein Fall erscheinen.
Was ist der Unterschied zwischen PKS und Bundeslagebild Cybercrime?
Die PKS ist eine Ausgangsstatistik aller polizeilich bekannt gewordenen Straftaten nach einheitlichen Schlüsseln. Das Bundeslagebild Cybercrime ist ein jährlicher Lagebericht des BKA, der PKS-Daten mit Erkenntnissen aus Ermittlungen, Dunkelfeldstudien und internationalen Quellen verbindet und einordnet. Die PKS zählt, das Lagebild bewertet.
Welche Zahl zu Kryptobetrug in Deutschland ist belastbar?
Belastbar ist die Fallzahl zu Schlüssel 513200 mit Tatmittel Internet in PKS und PKS-Ausland, jeweils mit Erfassungsjahr. Schadenssummen sind mit Vorsicht zu zitieren, weil sie bei Anzeige geschätzt und selten korrigiert werden. Kommerzielle Statistiken von Analysefirmen messen anderes: Zuflüsse an bekannte Betrugsadressen weltweit, ohne Bezug zu deutschen Geschädigten.
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