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Glossar · Aus dem Nachschlagewerk

Dunkelfeld

V.11 · Kapitel V · Statistik und Erfassung

Von , Blockchain-Analyst und Fachautor · Eintrag V.11 aus dem Nachschlagewerk, Fassung 2.1 · Redaktionsstand 05.09.2026

Begriff und Synonyme

Dunkelfeld. International "dark figure of crime". Gegenstück: Hellfeld.

Definition

Das Dunkelfeld umfasst alle Straftaten, die begangen wurden, aber den Strafverfolgungsbehörden nicht bekannt geworden sind. Es ist per Definition nicht in der PKS enthalten. Seine Größe lässt sich nur schätzen, in der Regel durch Befragungen der Bevölkerung (Viktimisierungssurveys) oder durch Vergleich mit anderen Datenquellen.

Erscheinungsform in der Praxis

Für Anlagebetrug gibt es keine belastbare deutsche Dunkelfeldschätzung mit eigener Erhebung. Die Viktimisierungsbefragung "Sicherheit und Kriminalität in Deutschland" (SKiD) des BKA und der Länderpolizeien weist in den 2026 veröffentlichten Kernbefunden zur Erhebung 2024 Datenmissbrauch sowie Waren- und Dienstleistungsbetrug im Internet als häufigste Delikte aus. Eine gesonderte Aussage zu Anlagebetrug enthalten die Kernbefunde nicht. Internationale Erhebungen und die Erfahrung aus Sammelverfahren deuten übereinstimmend darauf hin, dass der Großteil der Geschädigten keine Anzeige erstattet.

Als Gründe dokumentieren INTERPOL und UNODC vor allem Scham, Schuldgefühle und die Angst, für den Verlust verantwortlich gemacht zu werden. Hinzu kommen Unkenntnis der Anzeigemöglichkeit, Resignation nach ersten Kontakten mit Behörden und die laufende Manipulation durch den Täter, der eine Anzeige als Gefährdung der angeblichen Auszahlung darstellt. Bei Pig Butchering kommt hinzu, dass die Geschädigten die Tat oft erst Monate nach dem letzten Kontakt als Betrug erkennen.

Praktische Hinweise

Jede Hochrechnung vom Hellfeld ins Dunkelfeld ist eine Annahme, keine Messung. Wer schreibt "Das wahre Ausmaß liegt beim Fünffachen", muss den Faktor herleiten. Ohne Herleitung ist die Zahl eine Behauptung. Seriöser ist die Formulierung als Untergrenze: "Mindestens 32.439 Fälle mit mindestens 1,52 Milliarden Euro Schaden wurden 2025 statistisch erfasst."

Abgrenzung

Dunkelfeld bezeichnet unbekannte Taten. Nicht zu verwechseln mit dem Erfassungsverzug (bekannte Taten, die noch nicht in der Statistik stehen, siehe V.16) und mit Fehlklassifikation (bekannte Taten, die unter falschem Schlüssel stehen).

Quelle

  1. BKA, Polizeiliche Kriminalstatistik 2025, IMK-Bericht "Ausgewählte Zahlen im Überblick" (V1.2, April 2026), Kap. 2 Aussagekraft und Dunkelfeld (S. 6 f.)
  2. BMI/BKA, Pressemitteilung zur Vorstellung der PKS 2025 und der SKiD-Kernbefunde (20.04.2026)
  3. INTERPOL, Global Financial Fraud Threat Assessment, Second Edition (März 2026), S. 14
  4. UNODC, Handbook: Effective Communication Strategies for the Prevention of Organized Fraud (Wien 2026), Kap. II, S. 19 f..
Diesen Eintrag zitieren

Kremp, Tobias: Typologien digitaler Finanzkriminalität. Ein Nachschlagewerk. Fassung 2.1, Stand September 2026, Eintrag V.11. Online: https://digitale-enteignung.de/glossar/dunkelfeld

Fragen zu diesem Begriff

Was bedeutet Dunkelfeld?

Das Dunkelfeld umfasst alle Straftaten, die begangen wurden, aber den Strafverfolgungsbehörden nicht bekannt geworden sind. Es ist per Definition nicht in der PKS enthalten. Seine Größe lässt sich nur schätzen, in der Regel durch Befragungen der Bevölkerung (Viktimisierungssurveys) oder durch Vergleich mit anderen Datenquellen.

Was ist bei Dunkelfeld in der Praxis zu beachten?

Jede Hochrechnung vom Hellfeld ins Dunkelfeld ist eine Annahme, keine Messung. Wer schreibt "Das wahre Ausmaß liegt beim Fünffachen", muss den Faktor herleiten. Ohne Herleitung ist die Zahl eine Behauptung. Seriöser ist die Formulierung als Untergrenze: "Mindestens 32.439 Fälle mit mindestens 1,52 Milliarden Euro Schaden wurden 2025 statistisch erfasst."

Wovon ist Dunkelfeld abzugrenzen?

Dunkelfeld bezeichnet unbekannte Taten. Nicht zu verwechseln mit dem Erfassungsverzug (bekannte Taten, die noch nicht in der Statistik stehen, siehe V.16) und mit Fehlklassifikation (bekannte Taten, die unter falschem Schlüssel stehen).

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Redaktionsstand 05.09.2026 · Fassung 2.1 · Änderungen werden im Änderungsnachweis des Werks geführt.
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