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Erfassungsverzug und Nachmeldungen

V.16 · Kapitel V · Statistik und Erfassung

Von , Blockchain-Analyst und Fachautor · Eintrag V.16 aus dem Nachschlagewerk, Fassung 2.1 · Redaktionsstand 05.09.2026

Begriff und Synonyme

Erfassungsverzug, zeitliche Verzerrung der Ausgangsstatistik. Nachträgliche Erfassung von Aufklärungen.

Definition

Der Erfassungsverzug ist der Zeitraum zwischen Tatbegehung und statistischer Erfassung. Er entsteht, weil die PKS eine Ausgangsstatistik ist und Fälle erst nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen zählt. Abgeschlossene Berichtsjahre werden nach den Richtlinien nicht mehr verändert. Nachträgliche Erkenntnisse zu bereits erfassten Fällen, etwa eine spätere Aufklärung, gehen in das laufende Berichtsjahr ein.

Erscheinungsform in der Praxis

Bei Anlagebetrug ist der Erfassungsverzug besonders ausgeprägt. Die Tat läuft über Wochen oder Monate, die Anzeige erfolgt oft erst nach Ende des Kontakts, die Ermittlungen dauern wegen Auslandsbezug und Rechtshilfe länger als bei Inlandsdelikten. Ein Fall des Jahres 2024 kann daher erst in der PKS 2025 oder 2026 erscheinen.

Die Folge ist eine Phasenverschiebung. Der Anstieg der Auslandstaten um 76,2 Prozent im Berichtsjahr 2025 (V.2) bildet wahrscheinlich ein Tatgeschehen ab, das teilweise 2023 und 2024 stattfand. Umgekehrt ist das Tatgeschehen des Jahres 2025 in der PKS 2025 nur zum Teil enthalten.

Die PKS-Tabellen tragen Versionsnummern (V1.0, V1.1) und Erstellungsdaten. Die Grundtabelle 2025 lag in Version 1.1 vom 25.03.2026 vor, die Auslandstabelle in Version 1.0 vom 10.02.2026. Spätere Versionen können abweichende Zahlen enthalten.

Praktische Hinweise

Bei jeder Zeitreihenanalyse ist der Erfassungsverzug als Störgröße zu benennen. Wer einen PKS-Anstieg mit einem Ereignis desselben Jahres erklärt (etwa: "Der Anstieg 2025 geht auf die Kryptokurse 2025 zurück"), unterstellt eine Gleichzeitigkeit, die die Erfassungslogik nicht hergibt. Bei Zitaten ist die Tabellenversion anzugeben, weil Zahlen zwischen Versionen abweichen können.

Abgrenzung

Erfassungsverzug betrifft bekannte Taten mit verzögerter Zählung. Dunkelfeld betrifft unbekannte Taten (V.11). Beides verzerrt die Statistik, in verschiedene Richtungen und aus verschiedenen Gründen.

Quelle

  1. BKA, Richtlinien für die Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik, Fassung 01.01.2025 (V 1.3, Stand 30.06.2025), Nr. 2.1.3 (S. 6), Nr. 4.3 Erfassungszeitpunkt (S. 20), Nr. 4.4.7 (S. 26), Nr. 5.3.1 (S. 29)
  2. BKA, PKS 2025, Bundestabellen, Tabellenköpfe der Tabellen 01 (V1.1, 25.03.2026) und 01-A (V1.0, 10.02.2026)
Diesen Eintrag zitieren

Kremp, Tobias: Typologien digitaler Finanzkriminalität. Ein Nachschlagewerk. Fassung 2.1, Stand September 2026, Eintrag V.16. Online: https://digitale-enteignung.de/glossar/erfassungsverzug

Fragen zu diesem Begriff

Was bedeutet Erfassungsverzug und Nachmeldungen?

Der Erfassungsverzug ist der Zeitraum zwischen Tatbegehung und statistischer Erfassung. Er entsteht, weil die PKS eine Ausgangsstatistik ist und Fälle erst nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen zählt. Abgeschlossene Berichtsjahre werden nach den Richtlinien nicht mehr verändert. Nachträgliche Erkenntnisse zu bereits erfassten Fällen, etwa eine spätere Aufklärung, gehen in das laufende Berichtsjahr ein.

Was ist bei Erfassungsverzug und Nachmeldungen in der Praxis zu beachten?

Bei jeder Zeitreihenanalyse ist der Erfassungsverzug als Störgröße zu benennen. Wer einen PKS-Anstieg mit einem Ereignis desselben Jahres erklärt (etwa: "Der Anstieg 2025 geht auf die Kryptokurse 2025 zurück"), unterstellt eine Gleichzeitigkeit, die die Erfassungslogik nicht hergibt. Bei Zitaten ist die Tabellenversion anzugeben, weil Zahlen zwischen Versionen abweichen können.

Wovon ist Erfassungsverzug und Nachmeldungen abzugrenzen?

Erfassungsverzug betrifft bekannte Taten mit verzögerter Zählung. Dunkelfeld betrifft unbekannte Taten (V.11). Beides verzerrt die Statistik, in verschiedene Richtungen und aus verschiedenen Gründen.

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Redaktionsstand 05.09.2026 · Fassung 2.1 · Änderungen werden im Änderungsnachweis des Werks geführt.
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