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Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS)

V.1 · Kapitel V · Statistik und Erfassung

Von , Blockchain-Analyst und Fachautor · Eintrag V.1 aus dem Nachschlagewerk, Fassung 2.1 · Redaktionsstand 05.09.2026

Begriff und Synonyme

Polizeiliche Kriminalstatistik. Kurzform PKS. Kein englisches Äquivalent; international vergleichbar sind "police recorded crime statistics".

Definition

Die PKS ist die jährliche Zusammenstellung aller der Polizei bekannt gewordenen Straftaten, die nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft abgegeben wurden. Sie wird vom Bundeskriminalamt aus den Einzeldatensätzen der Landeskriminalämter, der Bundespolizei und des Bundeskriminalamts selbst erstellt und erscheint jährlich im Frühjahr für das vorangegangene Kalenderjahr.

Erscheinungsform in der Praxis

Die PKS ist eine Ausgangsstatistik. Ein Fall wird gezählt, wenn die Polizei ihre Ermittlungen beendet und die Akte abgibt. Der Zeitpunkt der Anzeige spielt für die Zählung keine Rolle. Zwischen Tat, Anzeige und statistischer Erfassung können Monate oder Jahre liegen. Ein Pig-Butchering-Fall, der im März 2024 begann, im Oktober 2024 angezeigt wurde und dessen Ermittlungen im Februar 2025 endeten, erscheint in der PKS 2025. Für Delikte mit langen Ermittlungszeiten ist die Jahreszuordnung daher kein Abbild des Tatgeschehens im Berichtsjahr.

Die PKS erfasst ausschließlich Straftaten. Ordnungswidrigkeiten, Staatsschutzdelikte und Verkehrsdelikte fehlen. Verstöße gegen das Kreditwesengesetz oder das Wertpapierhandelsgesetz sind enthalten, wenn sie als Straftat verfolgt werden.

Praktische Hinweise

Die PKS besteht aus Dutzenden Tabellen mit unterschiedlichem Zuschnitt. Die drei für digitale Finanzkriminalität wichtigsten Familien sind die Grundtabelle (Tabelle 01), die Tabelle "Tatmittel Internet" (Tabelle 05) und die Schadenstabelle (Tabelle 07). Jede dieser Tabellen existiert zweimal: einmal für Taten mit Tatort in Deutschland und einmal für Auslandstaten. Die Auslandsvarianten tragen den Zusatz "A" (01-A, 05-A, 07-A). Wer nur eine der beiden Varianten liest, sieht die Hälfte des Bildes, bei Anlagebetrug deutlich weniger.

Die Tabellen liegen als Excel-Dateien vor. Die Tatortstaat-Tabelle 06-A weicht im Aufbau von den übrigen Tabellen ab: Sie trägt statt eines Versionsvermerks ein Ausführungsdatum und führt die Staaten als Spalten, mehr als 170 nebeneinander. Wer sie mit Standardsoftware öffnet, sollte die Vollständigkeit der Spalten prüfen.

Abgrenzung

Die PKS ist keine Verurteilungsstatistik. Was hier als aufgeklärt zählt, ist die polizeiliche Ermittlung eines Tatverdächtigen, keine Anklage und kein Urteil. Die Strafverfolgungsstatistik des Statistischen Bundesamts erfasst die justizielle Seite und ist mit der PKS nicht deckungsgleich. Die PKS ist außerdem keine Dunkelfeldstatistik. Sie bildet nur ab, was angezeigt oder von Amts wegen bekannt wurde.

Quelle

  1. BKA, Richtlinien für die Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik, Fassung 01.01.2025 (V 1.3, Stand 30.06.2025), Nr. 1.1 und 1.2 (S. 5), Nr. 4.1.3 (S. 19), Nr. 4.3 Erfassungszeitpunkt (S. 20), Nr. 5.1 (S. 28)
  2. BKA, Polizeiliche Kriminalstatistik 2025, IMK-Bericht "Ausgewählte Zahlen im Überblick" (V1.2, April 2026), Kap. 2 (S. 6), Kap. 9 Erläuterungen zu den Tabellen (S. 68)
  3. BKA, PKS-Richtlinien 2025, Anlage 2 Tabellenübersicht (V 1.1, Stand 12.12.2025), S. 3
  4. BKA, PKS 2025, Bundestabellen, Tabellenköpfe der Tabellen 01, 01-A, 05, 05-A, 06-A, 07, 07-A (Versionen und Erstellungsdaten wie in den Einträgen angegeben)
Diesen Eintrag zitieren

Kremp, Tobias: Typologien digitaler Finanzkriminalität. Ein Nachschlagewerk. Fassung 2.1, Stand September 2026, Eintrag V.1. Online: https://digitale-enteignung.de/glossar/pks

Fragen zu diesem Begriff

Was bedeutet Polizeiliche Kriminalstatistik?

Die PKS ist die jährliche Zusammenstellung aller der Polizei bekannt gewordenen Straftaten, die nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft abgegeben wurden. Sie wird vom Bundeskriminalamt aus den Einzeldatensätzen der Landeskriminalämter, der Bundespolizei und des Bundeskriminalamts selbst erstellt und erscheint jährlich im Frühjahr für das vorangegangene Kalenderjahr.

Was ist bei Polizeiliche Kriminalstatistik in der Praxis zu beachten?

Die PKS besteht aus Dutzenden Tabellen mit unterschiedlichem Zuschnitt. Die drei für digitale Finanzkriminalität wichtigsten Familien sind die Grundtabelle (Tabelle 01), die Tabelle "Tatmittel Internet" (Tabelle 05) und die Schadenstabelle (Tabelle 07). Jede dieser Tabellen existiert zweimal: einmal für Taten mit Tatort in Deutschland und einmal für Auslandstaten. Die Auslandsvarianten tragen den Zusatz "A" (01-A, 05-A, 07-A). Wer nur eine der beiden Varianten liest, sieht die Hälfte des Bildes, bei Anlagebetrug deutlich weniger.Die Tabellen liegen als Excel-Dateien vor. Die Tatortstaat-Tabelle 06-A weicht im Aufbau von den übrigen Tabellen ab: Sie trägt statt eines Versionsvermerks ein Ausführungsdatum und führt die Staaten als Spalten, mehr als 170 nebeneinander. Wer sie mit Standardsoftware öffnet, sollte die Vollständigkeit der Spalten prüfen.

Wovon ist Polizeiliche Kriminalstatistik abzugrenzen?

Die PKS ist keine Verurteilungsstatistik. Was hier als aufgeklärt zählt, ist die polizeiliche Ermittlung eines Tatverdächtigen, keine Anklage und kein Urteil. Die Strafverfolgungsstatistik des Statistischen Bundesamts erfasst die justizielle Seite und ist mit der PKS nicht deckungsgleich. Die PKS ist außerdem keine Dunkelfeldstatistik. Sie bildet nur ab, was angezeigt oder von Amts wegen bekannt wurde.

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Preis inkl. MwSt.

Redaktionsstand 05.09.2026 · Fassung 2.1 · Änderungen werden im Änderungsnachweis des Werks geführt.
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