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CFD-Betrug

Online-Ergänzung · Thema: Betrugstypologien

Anlagebetrug, bei dem Täter den Handel mit Differenzkontrakten (CFD) oder Devisen nur vortäuschen. Ein CFD ist eine Wette auf die Kursdifferenz eines Basiswerts, gehebelt und ohne Besitz des Basiswerts; zugelassene Anbieter dürfen ihn Kleinanlegern nur unter Auflagen der BaFin anbieten. Die Betrugsplattform zeigt Positionen, die nie an einem Markt eröffnet wurden. Gewinne und Verluste setzt der Betreiber. Der Hebel liefert die Erklärung: für schnelle Scheingewinne beim Einstieg und für den angeblichen Totalverlust, sobald das Opfer auszahlen will.

Von , Blockchain-Analyst und Fachautor · Glossar der digitalen Finanzkriminalität · Stand Oktober 2026

Abgrenzung

CFD-Betrug ist eine Variante des Cybertrading Fraud, bei der das vorgetäuschte Produkt ein Differenzkontrakt oder ein Devisengeschäft ist, kein Krypto-Investment. Vom legalen CFD-Handel unterscheidet ihn die fehlende Erlaubnis und die fehlende Marktanbindung: Bei einem zugelassenen Anbieter verliert der Kunde gegen den Markt, beim Betrug gegen eine Software. Vom Pig Butchering unterscheidet ihn der Einstieg über Werbung und Callcenter statt über eine Beziehung. Die BaFin hat zugelassenen Anbietern 2017 untersagt, Kleinanlegern CFD mit Nachschusspflicht zu verkaufen. Betrugsplattformen inszenieren genau diese Pflicht als „Margin Call“.

Quellen

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Allgemeinverfügung bezüglich sog. Differenzgeschäfte („Contracts for Difference / CFD“) vom 23.07.2019, in Kraft seit 01.08.2019: Hebelgrenzen nach Basiswert, Margin-Glattstellung bei 50%, Schutz vor negativem Kontosaldo, standardisierte Risikowarnung, bafin.de. BaFin, Allgemeinverfügung gemäß § 4b Abs. 1 WpHG bezüglich CFD vom 08.05.2017 (Verbot der Nachschusspflicht für Kleinanleger, ersetzt durch die Verfügung von 2019), bafin.de. BaFin, Verbrauchermitteilung vom 04.03.2026 zu einer Plattformreihe, die als „Forex Broker“ wirbt und ohne Erlaubnis Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, bafin.de. BaFin, Verbrauchermitteilung vom 29.09.2026 zu 28 nahezu identischen Websites einer Plattformreihe („KI-Handelsplattform“), bafin.de. BaFin, Unternehmensdatenbank, portal.mvp.bafin.de.

→ Grundlagenseite: Cybertrading Fraud, Abschnitt CFD-Betrug

Für Angehörige

Ein Ratgeber in großer Schrift erklärt die Werbekette hinter solchen Plattformen für Eltern und Großeltern, mit einem Satz zum Merken und den ersten Schritten.

→ Ratgeber für Angehörige: Fake-Werbung mit Prominenten → Ratgeber für Angehörige: Aktuelle Betrugsmaschen am Telefon → Zum Buch: Hey Omi, ich bin’s!

Fragen zu diesem Begriff

Was ist CFD-Betrug?

Anlagebetrug, bei dem Täter den Handel mit Differenzkontrakten (CFD) oder Devisen nur vortäuschen. Ein CFD ist eine Wette auf die Kursdifferenz eines Basiswerts, gehebelt und ohne Besitz des Basiswerts; zugelassene Anbieter dürfen ihn Kleinanlegern nur unter Auflagen der BaFin anbieten. Die Betrugsplattform zeigt Positionen, die nie an einem Markt eröffnet wurden. Gewinne und Verluste setzt der Betreiber. Der Hebel liefert die Erklärung: für schnelle Scheingewinne beim Einstieg und für den angeblichen Totalverlust, sobald das Opfer auszahlen will.

Woran erkennt man einen gefälschten CFD-Broker?

An vier Punkten. Der Anbieter fehlt in der Unternehmensdatenbank der BaFin oder beruft sich auf eine Lizenz aus einem Drittstaat, die in Deutschland nichts erlaubt. Die Pflichtwarnung fehlt, mit der zugelassene Anbieter den Anteil verlustbringender Kleinanlegerkonten ausweisen müssen. Es wird mit Hebeln geworben, die über den seit 2019 geltenden Grenzen liegen, etwa 1:100 oder 1:500. Für die wichtigsten Währungspaare liegt die Obergrenze bei 1:30, für die übrigen Währungspaare, Gold und wichtige Indizes bei 1:20, für andere Basiswerte darunter. Und bei Verlusten folgt eine Nachschussforderung, die gegenüber Kleinanlegern nicht erhoben werden darf.

Ist der Handel mit CFD an sich Betrug?

Nein. Differenzkontrakte sind zugelassene Finanzinstrumente, die regulierte Anbieter in Deutschland unter Auflagen vertreiben dürfen. Sie sind hochriskant; die Pflichtwarnung nennt den Anteil der Kleinanlegerkonten, die beim jeweiligen Anbieter Geld verlieren. Betrug beginnt dort, wo kein Markt hinter der Plattform steht und der Betreiber die Kurse setzt.

Verwandte Begriffe
Diesen Begriff zitieren

Kremp, Tobias: CFD-Betrug. In: Glossar der digitalen Finanzkriminalität, digitale-enteignung.de, Stand Oktober 2026. https://digitale-enteignung.de/glossar/cfd-betrug

Umschlag des Nachschlagewerks
Das Nachschlagewerk
Verwandte Einträge im Buch.
CFD-Betrug ist eine Variante des Cybertrading Fraud, Eintrag I.4 des Nachschlagewerks. Dort stehen die Erkennungsmerkmale, die Abgrenzung zum Anlagebetrug nach §263 StGB und die Quellen. Alle 131 Einträge sind frei im Glossar lesbar.
  • HardcoverErste Ausgabe 2026, 248 Seiten, ISBN 978-3-6967-6404-3. Stand der Ersten Ausgabe 2026.59 €

Preis inkl. MwSt.

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