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Glossar · Digitale Finanzkriminalität

Finanzagent

Deutsche Bezeichnung für Personen, die ihr Konto gegen Provision oder unter einem Vorwand für die Weiterleitung inkriminierter Gelder zur Verfügung stellen. Die Anwerbung läuft über Jobinserate, Beziehungsvorwände oder Nebenverdienst-Angebote. Wer mitmacht, macht sich regelmäßig wegen leichtfertiger Geldwäsche strafbar. International ist der Begriff Money Mule gebräuchlich.

Von , Blockchain-Analyst und Fachautor · Glossar der digitalen Finanzkriminalität · Stand September 2026

→ Vertiefung: Wenn aus Betrug Geldwäsche wird

Fragen zu diesem Begriff

Was ist ein Finanzagent?

Deutsche Bezeichnung für Personen, die ihr Konto gegen Provision oder unter einem Vorwand für die Weiterleitung inkriminierter Gelder zur Verfügung stellen. Die Anwerbung läuft über Jobinserate, Beziehungsvorwände oder Nebenverdienst-Angebote. Wer mitmacht, macht sich regelmäßig wegen leichtfertiger Geldwäsche strafbar. International ist der Begriff Money Mule gebräuchlich.

Wovon ist ein Finanzagent abzugrenzen?

Zum Money Mule (III.8): Derselbe Begriff in anderer Sprache. Der deutsche Begriff betont die rechtliche Einordnung, der internationale die Rolle im Netzwerk. Zum Strohmann (III.11): Der Strohmann tritt als Inhaber einer Gesellschaft oder eines Vermögens auf, der Finanzagent leitet nur durch. Zum Trafficked Worker (III.3): Beide arbeiten für Täter, ohne die Struktur zu kontrollieren. Der Finanzagent hat die Wahl, der Trafficked Worker nicht.

Verwandte Begriffe
Vertiefung aus dem Nachschlagewerk · Eintrag III.7

Abgrenzung

Zum Money Mule (III.8): Derselbe Begriff in anderer Sprache. Der deutsche Begriff betont die rechtliche Einordnung, der internationale die Rolle im Netzwerk. Zum Strohmann (III.11): Der Strohmann tritt als Inhaber einer Gesellschaft oder eines Vermögens auf, der Finanzagent leitet nur durch. Zum Trafficked Worker (III.3): Beide arbeiten für Täter, ohne die Struktur zu kontrollieren. Der Finanzagent hat die Wahl, der Trafficked Worker nicht.

Quellen des Eintrags

  1. § 261 StGB, insbesondere Abs. 6 (Leichtfertigkeit), in der Fassung des Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche vom 09.03.2021
  2. BKA, PKS 2025, Tabelle 01-A (V1.0, 10.02.2026), Schlüssel 513200, aufgeklärte Fälle
  3. BKA, PKS-Richtlinien 2025, Anlage 6 (PKS-Ausland), Nr. 2.1.4 (S. 7 f.)
Vollständiger Eintrag mit Erscheinungsform und Erkennungsmerkmalen im Nachschlagewerk, Eintrag III.7. Zitierweise: Kremp, Tobias: Typologien digitaler Finanzkriminalität. Ein Nachschlagewerk. Fassung 2.1, Stand September 2026, Eintrag III.7.
Diesen Begriff zitieren

Kremp, Tobias: Finanzagent. In: Glossar der digitalen Finanzkriminalität, digitale-enteignung.de, Stand August 2026. https://digitale-enteignung.de/glossar/finanzagent

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