Geldwäsche (Drei-Phasen-Modell)
→ Vertiefung: Ein Geschäftsmodell, eine Infrastruktur, drei EtikettenDrei-Phasen-Modell der Geldwäsche. Placement (Einspeisung), Layering (Verschleierung), Integration (Rückführung in den legalen Wirtschaftskreislauf).
Definition
Das klassische Erklärungsmodell, das die FATF in ihren Erläuterungen zur Geldwäsche verwendet, beschreibt Geldwäsche als Abfolge dreier Schritte. Placement: Bargeld aus Straftaten wird in das Finanzsystem eingebracht. Layering: Durch eine Kette von Transaktionen wird die Herkunft verschleiert. Integration: Das gewaschene Vermögen wird als scheinbar legales Einkommen oder Investment verwendet. Das Modell stammt aus einer Zeit, in der Geldwäsche mit Bargeld begann.
Erscheinungsform in der Praxis
Bei Kryptogeldwäsche verschieben sich die Phasen. Der Ertrag aus Pig Butchering oder Cybertrading Fraud entsteht bereits im Finanzsystem, als Überweisung des Opfers auf ein Konto oder als Kryptotransfer an eine Täteradresse. Ein Placement im klassischen Sinn entfällt oder kehrt sich um: Das Problem des Täters liegt am anderen Ende: Er muss Buchgeld oder Kryptowerte herausbringen. Das Layering findet auf der Blockchain statt, mit den in II.2 bis II.10 beschriebenen Techniken. Die Integration läuft über den Cash-out (II.11) in Bargeld, Immobilien, Luxusgüter oder Unternehmensbeteiligungen.
Für Compliance-Zwecke bleibt das Modell nützlich als Prüfraster: An welcher Stelle des Kreislaufs steht die beobachtete Transaktion? Für die Analyse von Kryptogeldwäsche ist es unzureichend, weil es die zentrale Frage nicht stellt: Wo verlässt das Geld die Kette?
Erkennungsmerkmale
Keine eigenen. Das Modell ist Ordnungsrahmen, keine Technik.
Abgrenzung
Das Drei-Phasen-Modell beschreibt Geldwäsche von Bargeld. Für Kryptowerte ist ein Vier-Punkte-Raster brauchbarer: Ertragsentstehung (Fiat oder Krypto), On-Chain-Verschleierung, Off-Ramp, Verwendung. Die folgenden Einträge sind entlang dieses Rasters geordnet.
Quelle
Kremp, Tobias: Typologien digitaler Finanzkriminalität. Ein Nachschlagewerk. Fassung 2.1, Stand September 2026, Eintrag II.1. Online: https://digitale-enteignung.de/glossar/geldwaesche
Fragen zu diesem Begriff
Was bedeutet Geldwäsche?
Das klassische Erklärungsmodell, das die FATF in ihren Erläuterungen zur Geldwäsche verwendet, beschreibt Geldwäsche als Abfolge dreier Schritte. Placement: Bargeld aus Straftaten wird in das Finanzsystem eingebracht. Layering: Durch eine Kette von Transaktionen wird die Herkunft verschleiert. Integration: Das gewaschene Vermögen wird als scheinbar legales Einkommen oder Investment verwendet. Das Modell stammt aus einer Zeit, in der Geldwäsche mit Bargeld begann.
Wovon ist Geldwäsche abzugrenzen?
Das Drei-Phasen-Modell beschreibt Geldwäsche von Bargeld. Für Kryptowerte ist ein Vier-Punkte-Raster brauchbarer: Ertragsentstehung (Fiat oder Krypto), On-Chain-Verschleierung, Off-Ramp, Verwendung. Die folgenden Einträge sind entlang dieses Rasters geordnet.
Ist Geldwäsche auch ohne Vorsatz strafbar?
Ja. § 261 Abs. 6 StGB stellt die leichtfertige Geldwäsche unter Strafe: Wer leichtfertig nicht erkennt, dass ein Gegenstand aus einer rechtswidrigen Tat herrührt, kann mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Genau diese Vorschrift trifft Finanzagenten, die ihr Konto für Fremde zur Verfügung stellen.
Welche Vortaten kommen in Frage?
Seit der Reform vom März 2021 jede Straftat. Der Gesetzgeber hat den früheren Katalog gestrichen und den sogenannten All-Crimes-Ansatz eingeführt. Für die Kryptopraxis bedeutet das: Auch Erlöse aus einfachem Betrug, Computerbetrug oder Erpressung sind taugliche Vortaten der Geldwäsche nach § 261 StGB.
Passt das Drei-Phasen-Modell auf Kryptowerte?
Nur mit Anpassung. Die Phase der Einspeisung entfällt häufig, weil das Opfer die Werte selbst in Kryptowerte tauscht und an die Täter überträgt. Die Verschleierung findet auf der Kette statt, über Chain Hopping, Mixer und Peel Chains. Die Integration läuft über OTC-Desks, Casino-Zonen oder den Kauf von Sachwerten. Das Modell bleibt als Ordnungsrahmen brauchbar, die Grenzen zwischen den Phasen verschwimmen.
Welche Strafe droht?
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. In besonders schweren Fällen, etwa bei gewerbsmäßigem Handeln oder als Mitglied einer Bande, sieht § 261 Abs. 5 StGB sechs Monate bis zehn Jahre vor. Daneben steht die Einziehung der gewaschenen Werte, erläutert im Eintrag Vermögensabschöpfung und Einziehung.
Ergänzende Fragen online, Stand Oktober 2026.
- HardcoverErste Ausgabe 2026, 248 Seiten, ISBN 978-3-6967-6404-3. Stand der Ersten Ausgabe 2026.59 €
Preis inkl. MwSt.