Underground Banking und Hawala (Krypto-Variante)
Underground Banking, informelles Werttransfersystem, Hawala (arabischer Raum), Fei Ch'ien oder Flying Money (chinesischer Raum), Informal Value Transfer System (IVTS) in der FATF-Terminologie.
Definition
Übertragung von Wert zwischen Orten, ohne dass Geld die Grenze überquert. Ein Kunde zahlt bei einem Vermittler in Land A ein, ein Partner des Vermittlers in Land B zahlt an den Empfänger aus. Die Vermittler verrechnen untereinander, per Gegengeschäft, Warenlieferung oder, in der Kryptovariante, per Stablecoin-Transfer.
Erscheinungsform in der Praxis
Underground Banking ist älter als das Bankwesen und in vielen Diaspora-Gemeinschaften legitimer Alltag. Für die Geldwäsche ist es interessant, weil keine grenzüberschreitende Transaktion sichtbar wird. Die Kryptovariante löst das alte Problem der Vermittler, ihre gegenseitigen Salden auszugleichen: Statt Warenlieferungen oder Kurieren nutzen sie Stablecoins, die in Sekunden von A nach B gehen. Damit ist Underground Banking skalierbar geworden.
Die chinesischen Geldwäschenetzwerke (III.1) sind im Kern ein Underground-Banking-System mit Stablecoin-Verrechnung. Sie bedienen drei Kundengruppen gleichzeitig: chinesische Staatsbürger, die Kapitalverkehrskontrollen umgehen wollen und Renminbi gegen Dollar tauschen; lateinamerikanische Kartelle, die Bargeld in den USA gegen Guthaben in Mexiko tauschen; Betrugssyndikate in Südostasien, die Stablecoins gegen Bargeld oder Bankguthaben tauschen. Die Bedürfnisse ergänzen sich, das Netzwerk verrechnet.
Erkennungsmerkmale
- Einzahlung an einem Ort, Auszahlung an einem anderen, ohne sichtbare Überweisung
- Bargeldübergaben mit Codewörtern oder Seriennummern als Beleg
- Stablecoin-Transfers zwischen Adressen, die Vermittlern zugeordnet sind, ohne erkennbaren Handelszweck
- Konten mit Ein- und Auszahlungen an viele unverbundene Dritte
- Beteiligung von Handelsunternehmen mit Import-Export-Bezug
Abgrenzung
Zur Spiegeltransaktion (II.17): Die Spiegeltransaktion ist der einzelne Verrechnungsvorgang, Underground Banking das System. Zum OTC-Broker (II.10): Der OTC-Broker ist häufig der Vermittler im Underground Banking. Zum legitimen Hawala: Nicht jeder informelle Werttransfer ist Geldwäsche. Der Unterschied liegt in der Herkunft der Werte und in der Registrierung des Vermittlers.
Quelle
- FATF, Investigating Professional Money Laundering, Underground Banking, and the Use of Hawala and Other Similar Service Providers (September 2026), Rn. 30 bis 33 (Underground Banking), Fn. 4
- FATF und APG, The Role of Hawala and Other Similar Service Providers in Money Laundering and Terrorist Financing (Oktober 2013)
- FinCEN, Advisory on the Use of Chinese Money Laundering Networks by Mexico-Based Transnational Criminal Organizations to Launder Illicit Proceeds, FIN-2025-A003 (28.08.2025)
- UNODC, Inflection Point (April 2025)
Kremp, Tobias: Typologien digitaler Finanzkriminalität. Ein Nachschlagewerk. Fassung 2.1, Stand September 2026, Eintrag II.16. Online: https://digitale-enteignung.de/glossar/underground-banking
Fragen zu diesem Begriff
Was ist Underground Banking in der Krypto-Variante?
Übertragung von Wert zwischen Orten, ohne dass Geld die Grenze überquert. Ein Kunde zahlt bei einem Vermittler in Land A ein, ein Partner des Vermittlers in Land B zahlt an den Empfänger aus. Die Vermittler verrechnen untereinander, per Gegengeschäft, Warenlieferung oder, in der Kryptovariante, per Stablecoin-Transfer.
Woran erkennt man Underground Banking?
Einzahlung an einem Ort, Auszahlung an einem anderen, ohne sichtbare Überweisung; Bargeldübergaben mit Codewörtern oder Seriennummern als Beleg; Stablecoin-Transfers zwischen Adressen, die Vermittlern zugeordnet sind, ohne erkennbaren Handelszweck; Konten mit Ein- und Auszahlungen an viele unverbundene Dritte; Beteiligung von Handelsunternehmen mit Import-Export-Bezug.
Wovon ist Underground Banking abzugrenzen?
Zur Spiegeltransaktion (II.17): Die Spiegeltransaktion ist der einzelne Verrechnungsvorgang, Underground Banking das System. Zum OTC-Broker (II.10): Der OTC-Broker ist häufig der Vermittler im Underground Banking. Zum legitimen Hawala: Nicht jeder informelle Werttransfer ist Geldwäsche. Der Unterschied liegt in der Herkunft der Werte und in der Registrierung des Vermittlers.