Stablecoin (regulatorische Einordnung)
Stablecoin. Unter MiCA: E-Geld-Token (EMT) und wertreferenzierte Token (ART). Markennamen werden im Haupttext nicht genannt.
Definition
Ein Kryptowert, dessen Wert durch Bezug auf eine Fiatwährung (EMT) oder auf einen Korb von Werten (ART) stabil gehalten wird. MiCA verlangt für beide eine Zulassung des Emittenten in der EU, Reserven in Höhe des Umlaufs, ein Rücknahmerecht zum Nennwert und laufende Transparenz. Emittenten ohne EU-Zulassung dürfen ihre Token in der EU nicht öffentlich anbieten; CASPs dürfen sie nicht listen.
Erscheinungsform in der Praxis
Seit dem 30. Juni 2024 gelten die Stablecoin-Vorschriften. Die Folge: Der weltweit größte Dollar-Stablecoin, dessen Emittent keine EU-Zulassung hat, ist von EU-Börsen ausgelistet worden. EU-Kunden nutzen zugelassene Alternativen. Der ausgelistete Token bleibt außerhalb der EU das Standardmedium der Geldwäsche (II.14). Für die Analyse bedeutet das: Betrugserlöse in Stablecoins, die in der EU gewaschen werden sollen, müssen zuvor in einen zugelassenen Token oder in Fiat gewechselt werden, was eine zusätzliche Spur erzeugt.
In den USA ist 2025 mit dem GENIUS Act erstmals ein Bundesgesetz zur Regulierung von Zahlungs-Stablecoins in Kraft getreten. Es verlangt Reservedeckung, Zulassung und Sorgfaltspflichten und verpflichtet Emittenten in Section 4(a)(6)(B), technisch in der Lage zu sein, Token auf rechtmäßige Anordnung einzufrieren, zu beschlagnahmen und zu vernichten.
Die FATF hat sich 2026 in ihrem Stablecoin-Bericht mit der Einfrierungsbefugnis der Emittenten als Maßnahme zur Risikominderung befasst (IV.27).
Praktische Hinweise
Für Compliance: Nur zugelassene Token dürfen gelistet werden; die Liste führt die ESMA. Für Ermittler: Der Emittent eines Stablecoins ist ein potenzieller Adressat für Einfrierungsersuchen, unabhängig davon, ob der Token in der EU zugelassen ist.
Abgrenzung
Zur Stablecoin-Geldwäsche (II.14): Dort die Nutzung, hier die Regulierung. Zum E-Geld: Ein E-Geld-Token ist E-Geld im Sinne der E-Geld-Richtlinie, auf einer Blockchain.
Quelle
- Verordnung (EU) 2023/1114 (MiCA), Titel III (vermögenswertereferenzierte Token) und Titel IV (E-Geld-Token), Geltung ab 30.06.2024
- Guiding and Establishing National Innovation for U.S. Stablecoins Act (GENIUS Act), Public Law 119-27 (18.07.2025), Sec. 4(a)(6)(B)
- FATF, Targeted Report on Stablecoins and Unhosted Wallets: Peer-to-Peer Transactions (03.03.2026)
Kremp, Tobias: Typologien digitaler Finanzkriminalität. Ein Nachschlagewerk. Fassung 2.1, Stand September 2026, Eintrag IV.19. Online: https://digitale-enteignung.de/glossar/stablecoin-regulierung
Fragen zu diesem Begriff
Was bedeutet Stablecoin?
Ein Kryptowert, dessen Wert durch Bezug auf eine Fiatwährung (EMT) oder auf einen Korb von Werten (ART) stabil gehalten wird. MiCA verlangt für beide eine Zulassung des Emittenten in der EU, Reserven in Höhe des Umlaufs, ein Rücknahmerecht zum Nennwert und laufende Transparenz. Emittenten ohne EU-Zulassung dürfen ihre Token in der EU nicht öffentlich anbieten; CASPs dürfen sie nicht listen.
Was ist bei Stablecoin in der Praxis zu beachten?
Für Compliance: Nur zugelassene Token dürfen gelistet werden; die Liste führt die ESMA. Für Ermittler: Der Emittent eines Stablecoins ist ein potenzieller Adressat für Einfrierungsersuchen, unabhängig davon, ob der Token in der EU zugelassen ist.
Wovon ist Stablecoin abzugrenzen?
Zur Stablecoin-Geldwäsche (II.14): Dort die Nutzung, hier die Regulierung. Zum E-Geld: Ein E-Geld-Token ist E-Geld im Sinne der E-Geld-Richtlinie, auf einer Blockchain.
- HardcoverErste Ausgabe 2026, 248 Seiten, ISBN 978-3-6967-6404-3. Stand der Ersten Ausgabe 2026.59 €
Preis inkl. MwSt.