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Transfer of Funds Regulation (TFR)

IV.4 · Kapitel IV · Instrumente: Regulatorik, Aufsicht, Forensik

Von , Blockchain-Analyst und Fachautor · Eintrag IV.4 aus dem Nachschlagewerk, Fassung 2.1 · Redaktionsstand 05.09.2026

Begriff und Synonyme

Transfer of Funds Regulation, TFR, Geldtransferverordnung. Verordnung (EU) 2023/1113. Auch: EU Travel Rule.

Definition

EU-Verordnung, die Zahlungsdienstleister und Kryptodienstleister verpflichtet, bei jeder Übertragung Informationen über Auftraggeber und Begünstigten zu erheben, zu übermitteln und zu prüfen. Sie setzt die FATF Travel Rule (IV.5) für Kryptowerte um und geht dabei über den FATF-Standard hinaus.

Erscheinungsform in der Praxis

Die TFR gilt seit dem 30. Dezember 2024. Für Kryptotransfers zwischen zwei CASPs gilt keine Bagatellgrenze: Jeder Transfer, unabhängig vom Betrag, muss von Name, Adresse und Kontonummer des Auftraggebers und Name und Kontonummer des Begünstigten begleitet werden. Für Transfers zwischen einem CASP und einer selbstverwahrten Adresse (IV.6) muss der CASP ab einem Gegenwert von 1.000 Euro prüfen, ob die Adresse dem eigenen Kunden gehört.

Die praktische Umsetzung hat ein Problem: Die Übermittlung der Daten läuft über technische Protokolle zwischen CASPs, die weltweit nicht einheitlich sind. Ein Transfer an einen Dienstleister außerhalb der EU, der keine Travel Rule umsetzt, ist damit nur einseitig dokumentiert. In der Fachdiskussion heißt das Sunrise-Problem: Die Sonne geht nicht überall gleichzeitig auf.

Praktische Hinweise

Für Ermittler: Bei Transfers zwischen EU-CASPs seit 2025 sind Auftraggeber- und Begünstigtendaten beim CASP verfügbar. Das Auskunftsersuchen kann darauf gerichtet werden. Für Compliance: Transfers an Adressen ohne Travel-Rule-Daten sind risikobasiert zu behandeln.

Abgrenzung

Zur Travel Rule (IV.5): Die TFR ist die EU-Umsetzung, die Travel Rule der FATF-Standard. Zur SEPA-Überweisung: Dort gilt die Datenpflicht seit langem; die TFR dehnt sie auf Kryptowerte aus.

Quelle

  1. Verordnung (EU) 2023/1113 (TFR), Art. 14 bis 21, Erwägungsgründe 39 und 64, Art. 40 (Geltung ab 30.12.2024)
  2. FATF, Virtual Assets: Targeted Update on Implementation of the FATF Standards on Virtual Assets and VASPs (Juli 2026)
Diesen Eintrag zitieren

Kremp, Tobias: Typologien digitaler Finanzkriminalität. Ein Nachschlagewerk. Fassung 2.1, Stand September 2026, Eintrag IV.4. Online: https://digitale-enteignung.de/glossar/tfr

Fragen zu diesem Begriff

Was bedeutet Transfer of Funds Regulation?

EU-Verordnung, die Zahlungsdienstleister und Kryptodienstleister verpflichtet, bei jeder Übertragung Informationen über Auftraggeber und Begünstigten zu erheben, zu übermitteln und zu prüfen. Sie setzt die FATF Travel Rule (IV.5) für Kryptowerte um und geht dabei über den FATF-Standard hinaus.

Was ist bei Transfer of Funds Regulation in der Praxis zu beachten?

Für Ermittler: Bei Transfers zwischen EU-CASPs seit 2025 sind Auftraggeber- und Begünstigtendaten beim CASP verfügbar. Das Auskunftsersuchen kann darauf gerichtet werden. Für Compliance: Transfers an Adressen ohne Travel-Rule-Daten sind risikobasiert zu behandeln.

Wovon ist Transfer of Funds Regulation abzugrenzen?

Zur Travel Rule (IV.5): Die TFR ist die EU-Umsetzung, die Travel Rule der FATF-Standard. Zur SEPA-Überweisung: Dort gilt die Datenpflicht seit langem; die TFR dehnt sie auf Kryptowerte aus.

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Redaktionsstand 05.09.2026 · Fassung 2.1 · Änderungen werden im Änderungsnachweis des Werks geführt.
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