Sanktionslisten (OFAC, EU)
Sanktionslisten. OFAC Specially Designated Nationals and Blocked Persons List (SDN-Liste) der USA. Konsolidierte Liste der EU-Finanzsanktionen. UK Sanctions List.
Definition
Listen natürlicher und juristischer Personen, mit denen Geschäfte untersagt sind und deren Vermögen einzufrieren ist. Sanktionen sind ein Instrument der Außenpolitik, kein Instrument der Geldwäscheprävention. Sie wirken aber unmittelbar auf Verpflichtete: Ein Transfer an eine gelistete Person ist verboten, unabhängig von Verdacht oder Herkunft.
Erscheinungsform in der Praxis
Seit 2018 führt OFAC Kryptoadressen als Identifikationsmerkmal gelisteter Personen. Die Liste enthält inzwischen Hunderte Adressen, zugeordnet zu Personen, Börsen, Mixern und Compound-Betreibern. Verpflichtete müssen Adressen gegen die Liste prüfen (Address Screening, IV.25). Nach den Durchsetzungsgrundsätzen von OFAC kann eine Transaktion mit einer gelisteten Adresse auch dann einen Verstoß darstellen, wenn der Verpflichtete die Zuordnung nicht kannte.
Für digitale Finanzkriminalität sind die relevanten Listungen: der Mixer 2022 (II.4), die Betreiber von Compounds in Myanmar und Kambodscha (2023 bis 2025), die Prince Group (III.6), russische Börsen mit Bezug zu Sanktionsumgehung (2022 bis 2025), Hosting-Anbieter (III.17). Die EU hat eigene Listen mit teilweise anderen Einträgen; die Übernahme von Kryptoadressen ist weniger systematisch als bei OFAC.
Praktische Hinweise
Für Compliance: Die Listen sind täglich zu prüfen; Analysewerkzeuge übernehmen die Adressen automatisch. Für Ermittler: Eine Verbindung zu einer gelisteten Adresse ist ein starker Ermittlungsansatz, weil sie in mehreren Jurisdiktionen Zwangsmaßnahmen ermöglicht.
Abgrenzung
Quelle
Kremp, Tobias: Typologien digitaler Finanzkriminalität. Ein Nachschlagewerk. Fassung 2.1, Stand September 2026, Eintrag IV.17. Online: https://digitale-enteignung.de/glossar/sanktionslisten
Fragen zu diesem Begriff
Was bedeutet Sanktionslisten?
Listen natürlicher und juristischer Personen, mit denen Geschäfte untersagt sind und deren Vermögen einzufrieren ist. Sanktionen sind ein Instrument der Außenpolitik, kein Instrument der Geldwäscheprävention. Sie wirken aber unmittelbar auf Verpflichtete: Ein Transfer an eine gelistete Person ist verboten, unabhängig von Verdacht oder Herkunft.
Was ist bei Sanktionslisten in der Praxis zu beachten?
Für Compliance: Die Listen sind täglich zu prüfen; Analysewerkzeuge übernehmen die Adressen automatisch. Für Ermittler: Eine Verbindung zu einer gelisteten Adresse ist ein starker Ermittlungsansatz, weil sie in mehreren Jurisdiktionen Zwangsmaßnahmen ermöglicht.
Wovon ist Sanktionslisten abzugrenzen?
Zur FATF-Liste (IV.8): Die FATF bewertet Länder, Sanktionslisten benennen Personen. Zu Section 311 (IV.18): Section 311 schneidet ein Institut vom US-Finanzsystem ab, ohne Vermögen einzufrieren.
- HardcoverErste Ausgabe 2026, 248 Seiten, ISBN 978-3-6967-6404-3. Stand der Ersten Ausgabe 2026.59 €
Preis inkl. MwSt.