Start / Glossar / FIU (Financial Intelligence Unit)
Glossar · Aus dem Nachschlagewerk

FIU (Financial Intelligence Unit)

IV.14 · Kapitel IV · Instrumente: Regulatorik, Aufsicht, Forensik

Von , Blockchain-Analyst und Fachautor · Eintrag IV.14 aus dem Nachschlagewerk, Fassung 2.1 · Redaktionsstand 05.09.2026

Begriff und Synonyme

Financial Intelligence Unit, FIU. Deutsch amtlich: Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen. Angesiedelt bei der Generalzolldirektion in Köln.

Definition

Die nationale Zentralstelle, die Verdachtsmeldungen entgegennimmt, analysiert und an Strafverfolgungsbehörden weiterleitet. Jeder FATF-Mitgliedstaat hat eine FIU. Die deutsche FIU ist seit 2017 Teil der Zollverwaltung, vorher war sie beim BKA.

Erscheinungsform in der Praxis

Die FIU hat drei Funktionen. Operativ: Sie prüft Meldungen, gleicht sie mit Datenbanken ab, fragt bei Verpflichteten und ausländischen FIUs nach und leitet werthaltige Meldungen weiter. Strategisch: Sie analysiert Muster über viele Meldungen und veröffentlicht Typologien und Anhaltspunktepapiere. International: Sie tauscht über das Egmont-Netzwerk und das EU-Netzwerk FIU.net Informationen mit ausländischen FIUs aus.

Die FIU ist keine Ermittlungsbehörde. Sie kann keine Zwangsmaßnahmen anordnen, keine Personen vernehmen und keine Werte beschlagnahmen. Sie kann Transaktionen für eine kurze Frist anhalten (§46 GwG). Ihre Erkenntnisse sind Hinweise, aus denen Strafverfolgungsbehörden Ermittlungen entwickeln.

Für den Kryptobereich ist die FIU aus drei Gründen zentral. Erstens sammelt sie die Meldungen aller CASPs. Zweitens veröffentlicht sie die Typologien, nach denen Verpflichtete melden sollen. Drittens ist sie über das FIU-Netzwerk die schnellste Verbindung zu ausländischen Erkenntnissen, weil der Austausch zwischen FIUs formloser ist als Rechtshilfe.

Praktische Hinweise

Für Ermittler: Eine Anfrage an die FIU, ob zu einer Person, einem Konto oder einer Adresse Meldungen vorliegen, ist oft der schnellste Weg zu Erkenntnissen aus dem Finanzsektor. Für Verpflichtete: Das Anhaltspunktepapier ist die Übersetzung der Meldepflicht in Praxis.

Abgrenzung

Zur AMLA (IV.10): AMLA koordiniert die FIUs, ersetzt sie aber nicht. Zum BKA: Das BKA führt die PKS und ist Ermittlungsbehörde, die FIU ist Meldestelle. Zur BaFin: Die BaFin beaufsichtigt, die FIU wertet Meldungen aus.

Quelle

  1. §§ 27 ff. GwG (Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen)
  2. Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen vom 23.06.2017, BGBl. I S. 1822 (Neuorganisation der FIU bei der Generalzolldirektion)
  3. Egmont Group of Financial Intelligence Units, Principles for Information Exchange
  4. Generalzolldirektion, FIU Deutschland, Jahresbericht 2025
Diesen Eintrag zitieren

Kremp, Tobias: Typologien digitaler Finanzkriminalität. Ein Nachschlagewerk. Fassung 2.1, Stand September 2026, Eintrag IV.14. Online: https://digitale-enteignung.de/glossar/fiu

Fragen zu diesem Begriff

Was bedeutet FIU?

Die nationale Zentralstelle, die Verdachtsmeldungen entgegennimmt, analysiert und an Strafverfolgungsbehörden weiterleitet. Jeder FATF-Mitgliedstaat hat eine FIU. Die deutsche FIU ist seit 2017 Teil der Zollverwaltung, vorher war sie beim BKA.

Was ist bei FIU in der Praxis zu beachten?

Für Ermittler: Eine Anfrage an die FIU, ob zu einer Person, einem Konto oder einer Adresse Meldungen vorliegen, ist oft der schnellste Weg zu Erkenntnissen aus dem Finanzsektor. Für Verpflichtete: Das Anhaltspunktepapier ist die Übersetzung der Meldepflicht in Praxis.

Wovon ist FIU abzugrenzen?

Zur AMLA (IV.10): AMLA koordiniert die FIUs, ersetzt sie aber nicht. Zum BKA: Das BKA führt die PKS und ist Ermittlungsbehörde, die FIU ist Meldestelle. Zur BaFin: Die BaFin beaufsichtigt, die FIU wertet Meldungen aus.

Verwandte Begriffe
Umschlag des Nachschlagewerks
Aus dem Nachschlagewerk
Dieser Eintrag ist einer von 131.
Typologien digitaler Finanzkriminalität. Ein Nachschlagewerk. Alle Einträge stehen frei im Glossar. Das Buch ordnet sie in fünf Kapiteln und ergänzt, was es nur dort gibt: Lesepfade nach Rolle, zitierfähige Kernzahlen, die Konkordanz zur Polizeilichen Kriminalstatistik und die Anhänge.
  • HardcoverErste Ausgabe 2026, 248 Seiten, ISBN 978-3-6967-6404-3. Stand der Ersten Ausgabe 2026.59 €

Preis inkl. MwSt.

Redaktionsstand 05.09.2026 · Fassung 2.1 · Änderungen werden im Änderungsnachweis des Werks geführt.
← Zurück zur Glossar-Übersicht