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GwG (Geldwäschegesetz)

IV.12 · Kapitel IV · Instrumente: Regulatorik, Aufsicht, Forensik

Von , Blockchain-Analyst und Fachautor · Eintrag IV.12 aus dem Nachschlagewerk, Fassung 2.1 · Redaktionsstand 05.09.2026

Begriff und Synonyme

Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten, Geldwäschegesetz, GwG.

Definition

Das deutsche Gesetz, das die EU-Geldwäscherichtlinien umsetzt und die Sorgfalts-, Melde- und Aufzeichnungspflichten der Verpflichteten regelt. Es gilt, bis die AMLR (IV.11) es ab Juli 2027 weitgehend ersetzt.

Erscheinungsform in der Praxis

Das GwG definiert in §2 die Verpflichteten: Kreditinstitute, Finanzdienstleister, Zahlungsdienstleister, Versicherungen, Rechtsanwälte und Notare, Immobilienmakler, Güterhändler und, seit 2020, Kryptoverwahrer und seit dem Kryptomärkteaufsichtsgesetz Kryptowerte-Dienstleister. §3 definiert den wirtschaftlich Berechtigten. §§10 bis 17 regeln die Sorgfaltspflichten in drei Stufen (IV.15). §§18 bis 26a regeln das Transparenzregister. §43 regelt die Verdachtsmeldung (IV.13). §§50 ff. regeln die Aufsicht.

Für den Kryptobereich hat das GwG die Kryptowerte 2020 als Finanzinstrument eingeführt und das Kryptoverwahrgeschäft erlaubnispflichtig gemacht. Damit war Deutschland unter den ersten Mitgliedstaaten mit einer Regulierung. Mit MiCA und dem KMAG ist diese nationale Konstruktion durch das EU-Regime ersetzt worden.

Praktische Hinweise

Für Compliance: Das GwG ist bis Juli 2027 die maßgebliche Rechtsgrundlage. Für Ermittler: Das GwG begründet die Aufzeichnungspflichten, aus denen Auskunftsersuchen bedient werden. Verpflichtete müssen Identifizierungsdaten und Transaktionsdaten fünf Jahre aufbewahren.

Abgrenzung

Zur AMLR (IV.11): Das GwG setzt Richtlinien um, die AMLR gilt unmittelbar. Zu §261 StGB: Das GwG regelt Prävention, §261 die Straftat. Beide werden vermischt, sind aber verschieden.

Quelle

  1. Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz, GwG): § 2 (Verpflichtete), §§ 10 bis 17 (Sorgfaltspflichten), §§ 18 bis 26a (Transparenzregister), § 43 (Meldepflicht), §§ 50 ff. (Aufsicht)
  2. BaFin, Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz
Diesen Eintrag zitieren

Kremp, Tobias: Typologien digitaler Finanzkriminalität. Ein Nachschlagewerk. Fassung 2.1, Stand September 2026, Eintrag IV.12. Online: https://digitale-enteignung.de/glossar/gwg

Fragen zu diesem Begriff

Was bedeutet GwG?

Das deutsche Gesetz, das die EU-Geldwäscherichtlinien umsetzt und die Sorgfalts-, Melde- und Aufzeichnungspflichten der Verpflichteten regelt. Es gilt, bis die AMLR (IV.11) es ab Juli 2027 weitgehend ersetzt.

Was ist bei GwG in der Praxis zu beachten?

Für Compliance: Das GwG ist bis Juli 2027 die maßgebliche Rechtsgrundlage. Für Ermittler: Das GwG begründet die Aufzeichnungspflichten, aus denen Auskunftsersuchen bedient werden. Verpflichtete müssen Identifizierungsdaten und Transaktionsdaten fünf Jahre aufbewahren.

Wovon ist GwG abzugrenzen?

Zur AMLR (IV.11): Das GwG setzt Richtlinien um, die AMLR gilt unmittelbar. Zu §261 StGB: Das GwG regelt Prävention, §261 die Straftat. Beide werden vermischt, sind aber verschieden.

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Redaktionsstand 05.09.2026 · Fassung 2.1 · Änderungen werden im Änderungsnachweis des Werks geführt.
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