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Insider (Bank / VASP)

III.22 · Kapitel III · Akteure und Strukturen

Von , Blockchain-Analyst und Fachautor · Eintrag III.22 aus dem Nachschlagewerk, Fassung 2.1 · Redaktionsstand 05.09.2026

Begriff und Synonyme

Insider, Innentäter, Mitarbeiter als Beschleuniger. Im Compliance-Kontext: Insider Threat.

Definition

Mitarbeiter eines Verpflichteten (Bank, Zahlungsdienstleister, Kryptobörse, Mobilfunkanbieter), der seine Zugriffsrechte nutzt, um Betrug oder Geldwäsche zu ermöglichen: durch Kontoeröffnung ohne Prüfung, Freigabe blockierter Transaktionen, Unterdrückung von Warnungen, Weitergabe von Kundendaten oder Ausführung von Transaktionen im Namen von Kunden.

Erscheinungsform in der Praxis

Dokumentierte Fälle betreffen Bankmitarbeiter, die für Mule-Netzwerke Konten eröffneten und Sperren aufhoben; Mitarbeiter von Kryptobörsen, die Kundendaten an Täter verkauften, die daraufhin Kunden gezielt kontaktierten; Mitarbeiter von Mobilfunkanbietern, die SIM-Swaps gegen Bezahlung durchführten (I.31); Compliance-Mitarbeiter, die Verdachtsmeldungen unterließen.

Die Anwerbung läuft über Bestechung, Erpressung oder Einschleusung. Auf Marktplätzen werden Insider-Zugänge zu bestimmten Instituten gehandelt. Die Preise variieren je nach Art des Zugriffs erheblich.

Für Verpflichtete ist der Insider das Risiko, das kein Transaktionsmonitoring erkennt, weil er die Regeln kennt, nach denen es arbeitet.

Erkennungsmerkmale

Abgrenzung

Zum Enabler (III.16): Der Insider ist ein Enabler innerhalb eines Verpflichteten. Zum Strohmann (III.11): Der Strohmann leiht seine Identität, der Insider seinen Zugang.

Quelle

  1. Europol, Internet Organised Crime Threat Assessment (IOCTA) 2026, doi 10.2813/5737847
  2. Generalzolldirektion, FIU Deutschland, Jahresbericht 2025
  3. FATF, Virtual Assets: Targeted Update on Implementation of the FATF Standards on Virtual Assets and VASPs (Juli 2026)
Diesen Eintrag zitieren

Kremp, Tobias: Typologien digitaler Finanzkriminalität. Ein Nachschlagewerk. Fassung 2.1, Stand September 2026, Eintrag III.22. Online: https://digitale-enteignung.de/glossar/insider

Fragen zu diesem Begriff

Was bedeutet Insider?

Mitarbeiter eines Verpflichteten (Bank, Zahlungsdienstleister, Kryptobörse, Mobilfunkanbieter), der seine Zugriffsrechte nutzt, um Betrug oder Geldwäsche zu ermöglichen: durch Kontoeröffnung ohne Prüfung, Freigabe blockierter Transaktionen, Unterdrückung von Warnungen, Weitergabe von Kundendaten oder Ausführung von Transaktionen im Namen von Kunden.

Wovon ist Insider abzugrenzen?

Zum Enabler (III.16): Der Insider ist ein Enabler innerhalb eines Verpflichteten. Zum Strohmann (III.11): Der Strohmann leiht seine Identität, der Insider seinen Zugang.

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Aus dem Nachschlagewerk
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Redaktionsstand 05.09.2026 · Fassung 2.1 · Änderungen werden im Änderungsnachweis des Werks geführt.
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