Strohmann / Nominee
Strohmann, Strohfrau, vorgeschobene Person. International: Nominee, Nominee Director, Nominee Shareholder.
Definition
Person, die nach außen als Inhaber, Geschäftsführer, Gesellschafter oder Kontoinhaber auftritt, während eine andere Person wirtschaftlich berechtigt ist und die Entscheidungen trifft. Der Strohmann verdeckt den wirtschaftlich Berechtigten.
Erscheinungsform in der Praxis
Im Kryptobereich tritt der Strohmann an drei Stellen auf. Erstens als Inhaber von Firmenkonten, über die Cybertrading-Zahlungen laufen: Die Firma ist real gegründet, der Geschäftsführer ist ein Strohmann, der für ein Honorar seine Identität hergibt. Zweitens als Inhaber von Börsenkonten mit Firmenstatus, die höhere Limits haben als Privatkonten. Drittens als Gesellschafter von Briefkastengesellschaften (III.12) in Offshore-Jurisdiktionen, über die Vermögen gehalten wird.
Strohleute werden angeworben wie Mules, sind aber oft länger im Einsatz und tragen höheres Risiko, weil sie als Geschäftsführer für die Gesellschaft haften. Manche Anbieter stellen professionelle Nominees, die Dutzende Gesellschaften auf ihren Namen führen. Das Transparenzregister und die Pflicht zur Angabe des wirtschaftlich Berechtigten sollen diese Konstruktion aufdecken; in der Praxis wird der Strohmann selbst als wirtschaftlich Berechtigter eingetragen.
Erkennungsmerkmale
- Geschäftsführer ohne Bezug zur Geschäftstätigkeit, ohne Branchenkenntnis, ohne Vermögen
- Person ist Geschäftsführer mehrerer unverbundener Gesellschaften
- Gesellschaft ohne Betrieb, Mitarbeiter, Geschäftsräume
- Entscheidungen werden erkennbar von Dritten getroffen
- Nominee-Dienstleister als Gründungsadresse
Abgrenzung
Quelle
Kremp, Tobias: Typologien digitaler Finanzkriminalität. Ein Nachschlagewerk. Fassung 2.1, Stand September 2026, Eintrag III.11. Online: https://digitale-enteignung.de/glossar/strohmann
Fragen zu diesem Begriff
Was bedeutet Strohmann?
Person, die nach außen als Inhaber, Geschäftsführer, Gesellschafter oder Kontoinhaber auftritt, während eine andere Person wirtschaftlich berechtigt ist und die Entscheidungen trifft. Der Strohmann verdeckt den wirtschaftlich Berechtigten.
Wovon ist Strohmann abzugrenzen?
Zum Finanzagenten (III.7): Der Finanzagent leitet Geld über sein Privatkonto weiter, der Strohmann tritt als Inhaber einer Struktur auf. Zum wirtschaftlich Berechtigten (IV.16): Der Strohmann ist das Gegenteil, die Person, die vorgeschoben wird, um den Berechtigten zu verdecken.
- HardcoverErste Ausgabe 2026, 248 Seiten, ISBN 978-3-6967-6404-3. Stand der Ersten Ausgabe 2026.59 €
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