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VASP (Virtual Asset Service Provider)

IV.1 · Kapitel IV · Instrumente: Regulatorik, Aufsicht, Forensik

Von , Blockchain-Analyst und Fachautor · Eintrag IV.1 aus dem Nachschlagewerk, Fassung 2.1 · Redaktionsstand 05.09.2026

Begriff und Synonyme

Virtual Asset Service Provider, VASP. FATF-Begriff. Deutsch: Anbieter von Dienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte. Nicht identisch mit CASP (IV.2).

Definition

Nach der FATF-Definition jede natürliche oder juristische Person, die geschäftsmäßig für Dritte eine oder mehrere der folgenden Tätigkeiten ausübt: Tausch zwischen virtuellen Vermögenswerten und Fiatwährungen; Tausch zwischen virtuellen Vermögenswerten; Übertragung virtueller Vermögenswerte; Verwahrung oder Verwaltung; Teilnahme an und Erbringung von Finanzdienstleistungen im Zusammenhang mit Emission oder Verkauf. Die Definition ist funktional: Es kommt auf die Tätigkeit an, nicht auf die Rechtsform oder die Selbstbezeichnung.

Erscheinungsform in der Praxis

Die FATF hat den Begriff 2018 in ihre Standards aufgenommen und 2019 mit einer Interpretive Note zu Recommendation 15 konkretisiert. Seither sollen alle Mitgliedstaaten VASPs registrieren oder lizenzieren, beaufsichtigen und denselben Sorgfaltspflichten unterwerfen wie Banken. Die FATF prüft die Umsetzung in jährlichen Targeted Updates. Der siebte Bericht von 2026 stellt fest, dass in vielen Jurisdiktionen weiterhin Lücken bei der Umsetzung bestehen und dass Offshore-VASPs ohne belastbare Aufsicht ein bedeutendes Risiko bleiben (IV.9).

Für die Praxis ist die Definition der Maßstab, an dem die Kooperationsbereitschaft eines Dienstleisters gemessen wird: Ein VASP, der als solcher registriert ist, beantwortet Auskunftsersuchen. Einer, der behauptet, kein VASP zu sein, weil er nur Software anbiete, tut es oft nicht.

Praktische Hinweise

Bei jedem Dienstleister im Geldfluss prüfen: Ist er in einer Jurisdiktion registriert, die FATF-Standards umsetzt? Die FATF-Berichte und die nationalen Register sind die Quelle.

Abgrenzung

Zu CASP (IV.2): Der CASP ist der EU-Rechtsbegriff mit eigener, teilweise abweichender Definition. Zu DeFi (IV.20): Die FATF hat klargestellt, dass ein Protokoll ohne kontrollierende Person kein VASP ist, dass aber Personen, die ein Protokoll kontrollieren oder maßgeblich beeinflussen, als VASP zu behandeln sind.

Quelle

  1. FATF, Glossar, Eintrag "Virtual Asset Service Provider"
  2. FATF, Recommendation 15 und Interpretive Note (Fassung 2019), in: The FATF Recommendations
  3. FATF, Updated Guidance for a Risk-Based Approach to Virtual Assets and Virtual Asset Service Providers (Oktober 2021)
  4. FATF, Virtual Assets: Targeted Update on Implementation of the FATF Standards on Virtual Assets and VASPs (Juli 2026), Key Findings (S. 4 f.), Rn. 1 (S. 9)
Diesen Eintrag zitieren

Kremp, Tobias: Typologien digitaler Finanzkriminalität. Ein Nachschlagewerk. Fassung 2.1, Stand September 2026, Eintrag IV.1. Online: https://digitale-enteignung.de/glossar/vasp

Fragen zu diesem Begriff

Was bedeutet VASP?

Nach der FATF-Definition jede natürliche oder juristische Person, die geschäftsmäßig für Dritte eine oder mehrere der folgenden Tätigkeiten ausübt: Tausch zwischen virtuellen Vermögenswerten und Fiatwährungen; Tausch zwischen virtuellen Vermögenswerten; Übertragung virtueller Vermögenswerte; Verwahrung oder Verwaltung; Teilnahme an und Erbringung von Finanzdienstleistungen im Zusammenhang mit Emission oder Verkauf. Die Definition ist funktional: Es kommt auf die Tätigkeit an, nicht auf die Rechtsform oder die Selbstbezeichnung.

Was ist bei VASP in der Praxis zu beachten?

Bei jedem Dienstleister im Geldfluss prüfen: Ist er in einer Jurisdiktion registriert, die FATF-Standards umsetzt? Die FATF-Berichte und die nationalen Register sind die Quelle.

Wovon ist VASP abzugrenzen?

Zu CASP (IV.2): Der CASP ist der EU-Rechtsbegriff mit eigener, teilweise abweichender Definition. Zu DeFi (IV.20): Die FATF hat klargestellt, dass ein Protokoll ohne kontrollierende Person kein VASP ist, dass aber Personen, die ein Protokoll kontrollieren oder maßgeblich beeinflussen, als VASP zu behandeln sind.

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Redaktionsstand 05.09.2026 · Fassung 2.1 · Änderungen werden im Änderungsnachweis des Werks geführt.
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