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Glossar · Aus dem Nachschlagewerk

Offshore VASP

IV.9 · Kapitel IV · Instrumente: Regulatorik, Aufsicht, Forensik

Von , Blockchain-Analyst und Fachautor · Eintrag IV.9 aus dem Nachschlagewerk, Fassung 2.1 · Redaktionsstand 05.09.2026

Begriff und Synonyme

Offshore VASP, Offshore-Kryptodienstleister, unbeaufsichtigter Dienstleister. FATF-Begriff aus dem Bericht 2026.

Definition

Nach der Beschreibung der FATF ein Dienstleister, der Kunden in Jurisdiktionen außerhalb seines Sitz- oder Betriebslandes bedient. Das Risiko ist besonders hoch, wenn im Sitzland keine wirksame Aufsicht besteht und der Anbieter den Sorgfaltspflichten der Kundenländer nicht unterliegt. Der Begriff bezeichnet das Verhältnis von Reichweite und Aufsicht, unabhängig vom Sitz.

Erscheinungsform in der Praxis

Die FATF hat 2026 einen eigenen Bericht zu Offshore-VASPs vorgelegt. Die Muster: Registrierung in einer Jurisdiktion mit schwacher oder keiner VASP-Aufsicht; Betrieb über Websites und Apps ohne geografische Beschränkung; schwache oder fehlende Identifizierung; keine Beantwortung von Auskunftsersuchen; häufiger Wechsel der Registrierung. Manche Offshore-VASPs sind große, bekannte Handelsplätze, die bewusst außerhalb der Reichweite der wichtigsten Aufsichtsbehörden bleiben. Andere sind kleine Tauschdienste ohne jede Struktur.

Für die Geldwäsche sind Offshore-VASPs der Ausweg, wenn regulierte Börsen zu viel fragen. Für Ermittler sind sie der Punkt, an dem die Spur reißt: Die Adresse ist der Börse zugeordnet, die Börse antwortet nicht.

Praktische Hinweise

Die FATF-Berichte und die nationalen Register erlauben die Einordnung eines Dienstleisters. Für Compliance gilt: Transfers zu Offshore-VASPs sind Hochrisikotransaktionen. Für Ermittler gilt: Bei Offshore-VASPs führt der Weg über Rechtshilfe (IV.31), sofern die Jurisdiktion kooperiert, oder über den nächsten identifizierbaren Punkt im Geldfluss.

Abgrenzung

Zum Nested Service (II.9): Der Nested Service nutzt regulierte Infrastruktur, der Offshore-VASP betreibt eigene. Zum CASP (IV.2): Ein Offshore-VASP darf ohne Zulassung keine EU-Kunden bedienen. Dass er es dennoch tut, ist Teil des Musters.

Quelle

  1. FATF, Virtual Assets: Targeted Update on Implementation of the FATF Standards on Virtual Assets and VASPs (Juli 2026), Abschnitt 2.4, Rn. 39 ff., Tabelle 1.1 (S. 8)
  2. FATF, Understanding and Mitigating the Risks of Offshore Virtual Asset Service Providers (2026)
Diesen Eintrag zitieren

Kremp, Tobias: Typologien digitaler Finanzkriminalität. Ein Nachschlagewerk. Fassung 2.1, Stand September 2026, Eintrag IV.9. Online: https://digitale-enteignung.de/glossar/offshore-vasp

Fragen zu diesem Begriff

Was bedeutet Offshore VASP?

Nach der Beschreibung der FATF ein Dienstleister, der Kunden in Jurisdiktionen außerhalb seines Sitz- oder Betriebslandes bedient. Das Risiko ist besonders hoch, wenn im Sitzland keine wirksame Aufsicht besteht und der Anbieter den Sorgfaltspflichten der Kundenländer nicht unterliegt. Der Begriff bezeichnet das Verhältnis von Reichweite und Aufsicht, unabhängig vom Sitz.

Was ist bei Offshore VASP in der Praxis zu beachten?

Die FATF-Berichte und die nationalen Register erlauben die Einordnung eines Dienstleisters. Für Compliance gilt: Transfers zu Offshore-VASPs sind Hochrisikotransaktionen. Für Ermittler gilt: Bei Offshore-VASPs führt der Weg über Rechtshilfe (IV.31), sofern die Jurisdiktion kooperiert, oder über den nächsten identifizierbaren Punkt im Geldfluss.

Wovon ist Offshore VASP abzugrenzen?

Zum Nested Service (II.9): Der Nested Service nutzt regulierte Infrastruktur, der Offshore-VASP betreibt eigene. Zum CASP (IV.2): Ein Offshore-VASP darf ohne Zulassung keine EU-Kunden bedienen. Dass er es dennoch tut, ist Teil des Musters.

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Redaktionsstand 05.09.2026 · Fassung 2.1 · Änderungen werden im Änderungsnachweis des Werks geführt.
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