APP-Fraud (Authorised Push Payment)
Betrugsform, bei der das Opfer eine Zahlung selbst autorisiert und ausführt. Die Täter erschleichen die Freigabe durch Täuschung über Identität oder Verwendungszweck. Für Banken entsteht eine Grauzone der Haftung, weil die Transaktion formal legitim aussieht.
Abgrenzung
Der Gegenbegriff zu APP-Fraud ist der nicht autorisierte Zahlungsvorgang: Die Täter lösen die Zahlung selbst aus, etwa mit gestohlenen Kartendaten oder nach Übernahme des Online-Bankings. Dort haftet die Bank nach §675u BGB, sie muss den Betrag erstatten. Beim APP-Fraud gibt das Opfer die Zahlung selbst frei, getäuscht über Empfänger oder Zweck, und die Bank hat die Zahlung korrekt ausgeführt. Cybertrading Fraud, Romance Scam und der Enkeltrick sind aus Sicht des Zahlungsverkehrs alle APP-Fraud. Der Begriff stammt aus dem britischen Zahlungsverkehr und wird in der EU-Reform des Zahlungsdiensterechts aufgegriffen.
Rechtlicher Rahmen
In Deutschland besteht bei autorisierten Zahlungen kein Erstattungsanspruch gegen die Bank; das Opfer ist auf den Täter verwiesen. Im Vereinigten Königreich müssen Banken seit Oktober 2024 Opfer von APP-Fraud bis zu einer Obergrenze erstatten, geteilt zwischen sendender und empfangender Bank. Der Vorschlag der EU-Kommission für eine Zahlungsdiensteverordnung (2023) sieht eine Erstattungspflicht für den Fall vor, dass Täter sich als Bank ausgeben. Für Banken entsteht damit ein Anreiz, verdächtige Zahlungen vor der Ausführung anzuhalten.
Quellen
§675u BGB. UK Payment Systems Regulator, Policy Statement zur verpflichtenden Erstattung bei APP-Fraud (2024). Europäische Kommission, Vorschlag für eine Verordnung über Zahlungsdienste (Juni 2023), Artikel zu Erstattung bei Identitätsmissbrauch. Global Fraud Summit, Communiqué 2026.
Im Nachschlagewerk
Eintrag I.34 des Werks beschreibt die Fallgruppen des APP-Fraud, die Haftungslage in Deutschland, Großbritannien und der EU im Vergleich und die Erkennungsmerkmale, mit denen Banken eine Zahlung vor der Ausführung anhalten können. Die Quellenzeile nennt Fundstelle, Fassung und Datum.
→ Vertiefung: Der Schulterschluss gegen FinanzbetrugFragen zu diesem Begriff
Was ist APP-Fraud?
Betrugsform, bei der das Opfer eine Zahlung selbst autorisiert und ausführt. Die Täter erschleichen die Freigabe durch Täuschung über Identität oder Verwendungszweck. Für Banken entsteht eine Grauzone der Haftung, weil die Transaktion formal legitim aussieht.
Wovon ist APP-Fraud abzugrenzen?
Der Gegenbegriff zu APP-Fraud ist der nicht autorisierte Zahlungsvorgang: Die Täter lösen die Zahlung selbst aus, etwa mit gestohlenen Kartendaten oder nach Übernahme des Online-Bankings. Dort haftet die Bank nach §675u BGB, sie muss den Betrag erstatten. Beim APP-Fraud gibt das Opfer die Zahlung selbst frei, getäuscht über Empfänger oder Zweck, und die Bank hat die Zahlung korrekt ausgeführt. Cybertrading Fraud, Romance Scam und der Enkeltrick sind aus Sicht des Zahlungsverkehrs alle APP-Fraud. Der Begriff stammt aus dem britischen Zahlungsverkehr und wird in der EU-Reform des Zahlungsdiensterechts aufgegriffen.
Wie ist APP-Fraud rechtlich eingeordnet?
In Deutschland besteht bei autorisierten Zahlungen kein Erstattungsanspruch gegen die Bank; das Opfer ist auf den Täter verwiesen. Im Vereinigten Königreich müssen Banken seit Oktober 2024 Opfer von APP-Fraud bis zu einer Obergrenze erstatten, geteilt zwischen sendender und empfangender Bank. Der Vorschlag der EU-Kommission für eine Zahlungsdiensteverordnung (2023) sieht eine Erstattungspflicht für den Fall vor, dass Täter sich als Bank ausgeben. Für Banken entsteht damit ein Anreiz, verdächtige Zahlungen vor der Ausführung anzuhalten.
Kremp, Tobias: APP-Fraud (Authorised Push Payment). In: Glossar der digitalen Finanzkriminalität, digitale-enteignung.de, Stand September 2026. https://digitale-enteignung.de/glossar/app-fraud