Beim Stichwort „Organisierte Kriminalität“ denken die meisten an Mafia, Rocker und Schüsse auf offener Straße. Was Polizei und Justiz darunter verstehen, ist deutlich nüchterner.
01 | Die Arbeitsdefinition von 1990
Eine Legaldefinition gibt es in Deutschland bis heute nicht. Polizei und Justiz arbeiten seit 1990 mit einer gemeinsamen Arbeitsdefinition.2
Die Kernmerkmale sind:
- Mehr als zwei Beteiligte
- Planmäßiges Handeln aus Gewinn- oder Machtstreben
- Straftaten von erheblicher Bedeutung
- Arbeitsteilung über längere oder unbestimmte Dauer
Dazu kommt mindestens eines von drei Mitteln:
- Gewerbliche oder geschäftsähnliche Strukturen
- Gewalt oder Einschüchterung
- Einflussnahme auf Politik, Medien, Verwaltung, Justiz oder Wirtschaft
Gewalt ist also eine Option unter dreien. Ein Netzwerk mit Scheinfirmen, Buchhaltung und Kundenservice zählt genauso dazu.
02 | Das Bundeslagebild 2025
Das neue Bundeslagebild des BKA nennt für 2025 insgesamt 683 Verfahren, 7.988 Tatverdächtige und 2,78 Milliarden Euro Schaden.1 Mehr als ein Drittel dieses Schadens geht auf ein einziges Geldwäscheverfahren zurück. Die Gelder stammten aus einem weltweiten Betrug an Anlegern und wurden über Kryptowährungen gewaschen.1
03 | Wer über die Einstufung entscheidet
Ob die Kriterien erfüllt sind, entscheidet die ermittelnde Dienststelle, meist in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft.2 Das BKA trägt die Meldungen dann zusammen.1