Hey Omi, ich bin’s!

Hey Omi, ich bin’s! · Ratgeber

Ein Mythos, eingeordnet

„Ja“ am Telefon gesagt

„Können Sie mich hören?“ Wer darauf „Ja“ sagt, soll angeblich einen Vertrag abgeschlossen haben. Die Angst davor ist groß. Die rechtliche Lage ist deutlich ruhiger.

Auch bekannt als: Ja-Falle, Say-Yes-Scam, Telefonbetrug mit Tonaufnahme.

Stand: 2. Oktober 2026. Diese Seite wird regelmäßig geprüft.

Was behauptet wird

Ein Anrufer stellt Fragen, auf die man mit „Ja“ antwortet. Tage später kommt eine Rechnung oder eine Vertragsbestätigung. Die Verbraucherzentrale berichtet von Fällen, in denen Gespräche angeblich so zusammengeschnitten wurden, dass das „Ja“ an der passenden Stelle zu hören war.

Was rechtlich gilt

Ein Vertrag braucht eine Einigung über Leistung und Preis. Ein einzelnes Wort ist keine Vereinbarung. Wer behauptet, Sie hätten etwas bestellt, muss das beweisen. Für Energieverträge, Telefon- und Internetverträge und Gewinnspiele gilt außerdem: Sie werden erst wirksam, wenn Sie schriftlich bestätigen. Ein „Ja“ am Telefon reicht dort von Gesetzes wegen nicht.

Was Sie bei einer Rechnung tun

Nichts bezahlen. Der Forderung schriftlich widersprechen, am besten mit dem Musterbrief der Verbraucherzentrale. Datum, Uhrzeit und Rufnummer des Anrufs notieren. Den Anruf der Bundesnetzagentur melden, denn unerlaubte Werbeanrufe sind verboten.

Warum die Masche trotzdem wirkt

Sie lebt von der Angst. Wer glaubt, mit einem Wort gebunden zu sein, zahlt lieber, als zu streiten. Deshalb lohnt sich ein ruhiger Umgang mit unbekannten Anrufern: wenig sagen, nichts bestätigen, auflegen.

Der wichtigste Satz

Ein „Ja“ am Telefon macht keinen Vertrag. Wer eine Rechnung schickt, muss die Bestellung beweisen. Bezahlen Sie nichts, was Sie nicht bestellt haben.

Was Sie tun

  1. Am Telefon wenig bestätigen. Auf „Können Sie mich hören?“ antworten Sie mit „Ich höre Sie“. Oder Sie legen auf.
  2. Rechnung erhalten? Schriftlich widersprechen, nicht zahlen, Unterlagen aufheben.
  3. Nummer melden. Bei der Bundesnetzagentur. Sie kann Rufnummern abschalten und Rechnungen verbieten.
  4. Mahnung vom Inkasso? Auch dagegen schriftlich widersprechen. Nur auf einen gerichtlichen Mahnbescheid müssen Sie reagieren: innerhalb von zwei Wochen mit dem beiliegenden Widerspruchsformular.

Wenn schon etwas passiert ist

Unsicher, ob eine Forderung berechtigt ist? Die Verbraucherzentrale in Ihrem Bundesland berät, oft kostenlos oder gegen eine kleine Gebühr. Bei Drohungen am Telefon: 110.

Buchumschlag „Hey Omi, ich bin’s!“ von Tobias Kremp

Aus dem Buch

Hey Omi, ich bin’s!

Teil 2 des Buchs handelt vom Telefon. Im Sicherheitsplan steht Ihr eigener Satz für unangenehme Anrufe, und Kapitel 13 erklärt, wie Sie auf falsche Rechnungen und Inkassobriefe reagieren.

268 Seiten · 24,90 € · erscheint am 23. Oktober 2026 bei BoD · ISBN 978-3-6963-6145-7

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Fragen und Antworten

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Quellen

  1. Verbraucherzentrale, „Abzocke am Telefon: Möglichst nicht ‚Ja‘ sagen!“, Stand 17.09.2026, verbraucherzentrale.de.
  2. Bundesnetzagentur, „Beschwerdezahlen im Bereich Rufnummernmissbrauch weiter auf hohem Niveau“, 09.02.2026, bundesnetzagentur.de.
  3. Bundesnetzagentur, „Ärger mit Rufnummern und Anrufen“ (Beschwerdeformulare), bundesnetzagentur.de.