Grafik RAW. zum Zusatzprotokoll des Europarats vom 14.10.2026: Auf schwarzem Grund eine Karte mit gestrichelten Grenzlinien, über die eine rote Spur mit Knotenpunkten von Land zu Land läuft und in einem leuchtenden roten Ring endet. Darunter: Die Spur führt über Grenzen.
Die Spur führt über Grenzen. Grafik: Tobias Kremp / MANIPULIERT.

Am 14. Oktober haben die EU als Gemeinschaft und acht Staaten in Straßburg einen neuen Vertrag unterschrieben. Er soll Behörden helfen, Geld aus Straftaten zurückzuholen. Zum ersten Mal ausdrücklich auch Kryptowerte.

01 | Die Meldung

Der Europarat hat das Abkommen im Palais de l’Europe vorgestellt, am ersten Tag der Octopus-Konferenz zu Cyberkriminalität. Gezeichnet haben bislang die EU als Gemeinschaft sowie acht Einzelstaaten: drei EU-Mitglieder (Griechenland, Ungarn, Luxemburg) und fünf Länder außerhalb der EU (Georgien, Monaco, Montenegro, San Marino, Vereinigtes Königreich). Mit der Unterschrift erklären sie, dass sie mitmachen wollen (Deutschland fehlt bisher auf der Liste der Einzelstaaten). Generalsekretär Alain Berset fasst den Zweck so zusammen: Kein Staat könne kriminelles Vermögen über Grenzen hinweg allein zurückholen.1

02 | Worauf sie aufbaut

Der neue Vertrag ergänzt die Warschauer Konvention von 2005. Sie regelt, wie Staaten Geld aus Straftaten aufspüren, sperren und einziehen. Ihr Vorläufer ist ein Abkommen von 1990. Seitdem haben sich die Methoden der Täter stark verändert. Bei Prüfungen in den Mitgliedstaaten fielen dem Europarat drei Schwächen auf. Behörden finden und sperren Vermögen zu langsam. Was gesperrt ist, verliert durch schlechte Verwaltung an Wert. Und die alten Regeln greifen kaum bei Briefkastenfirmen, Kryptowerten und verschachtelten Geldflüssen.1

03 | Was das bedeutet

Behörden sollen verdächtiges Geld im Eilverfahren sperren können, auch ohne den Besitzer vorher zu warnen. Sie kommen an Vermögen, das Strohmänner nur auf ihren Namen halten. Krypto-Börsen müssen offenlegen, wem ein Konto gehört. Was zurückgeholt wird, sollen zuerst die Opfer bekommen.1 Verbindlich wird der Vertrag erst im zweiten Schritt. Jeder Staat muss ihn zu Hause endgültig annehmen, meist durch sein Parlament. Sobald fünf Staaten das getan haben, tritt er in Kraft. Bei der EU müssen dafür Rat und Europäisches Parlament zustimmen.2

04 | Meine Einschätzung

Auf der Blockchain sieht man die Wege des Geldes über Ländergrenzen hinweg oft glasklar. Dass diese Einsicht nach und nach auch politisch ernst genommen wird, tut gut. Europa rückt beim Zurückholen von Taterträgen Schritt für Schritt enger zusammen, ein guter und überfälliger Ansatz. Spannend bleibt, wie die Staaten das konkret umsetzen. Mein Ansatz wäre: schlanke Abläufe, kurze Wege zwischen den Behörden und mehr Gewicht auf Public-Private-Partnerships, also die enge Zusammenarbeit mit Banken und Krypto-Börsen.

Alle Inhalte sind rein privater Natur. Ich schreibe hier als freier Autor (Art. 5 GG). Meine Beiträge sind keine offiziellen Stellungnahmen einer Behörde.

Quellenverzeichnis

1 Europarat, Conference of the Parties to CETS 198: Council of Europe treaty strengthening criminal asset recovery opened for signature, 14.10.2026. Online: coe.int
2 Europäische Kommission, Migration and Home Affairs: EU signs Protocol to strengthen asset recovery and anti-money laundering cooperation, 14.10.2026. Online: home-affairs.ec.europa.eu