2022: 9.302 Verdachtsmeldungen mit Kryptobezug. 2023: 8.049. 2024: 8.711. Dazu ein eigenes Schwerpunktkapitel, aufgeschlüsselt nach Verpflichtetengruppen, mit Zeitreihe zurück bis 2020. 2025: Kein extra Kapitel; auch eine Zahl sucht man vergeblich. Lediglich eine Randnotiz, die „Bedeutung bleibe weiterhin hoch".

Vorweg: Ich bin kein Experte für die Arbeit der FIU. Was folgt, ist dementsprechend meine eigene Lesart des Berichts. Meine Einschätzung: Angesichts des Marktverlaufs 2024 und 2025 dürften die Zahlen zumindest nicht gefallen sein.

01 | Woran liegt das also?

Zunächst müssen wir den Rahmen abstecken: Geldwäsche-Verdachtsmeldungen sind keine registrierten Straftaten. Sie dokumentieren schlicht, dass verpflichtete Institute Auffälligkeiten gemeldet haben. Die Schwelle liegt dabei bewusst niedrig; die fachliche Bewertung folgt erst danach und ist Aufgabe der FIU. Diese Statistik bildet also Meldeverhalten ab, kein Kriminalitätsaufkommen. Genau deshalb hängt alles an der Art und Weise, wie gemeldet wird.

Diese Statistik bildet Meldeverhalten ab, kein Kriminalitätsaufkommen.

Der Bericht 2025 nennt Betrug als dominierenden Meldegrund. Dessen transnational organisierte Form sowie kryptobasierte Geldwäsche gehen häufig Hand in Hand; insbesondere bei Cybertrading Fraud und Pig Butchering ist die Kryptozahlung der Regelfall. Aus Sicht des meldenden Instituts steht dabei die Tat im Vordergrund, nicht das „Transportmittel". Wer anschließend nur Meldungen mit dem Meldegrund Kryptowerte zählt, dürfte diesen Kanal aus dem Blick verlieren.

Die Zeitreihe passt zu dieser Lesart. Drei Jahre mehr oder weniger Seitwärtsbewegung zwischen 8.000 und 9.300, quer durch einen kompletten Marktzyklus.

02 | Ein Indiz liefern uns die Neobanken

Der Bericht beschreibt sie als Anbieter für technikaffine Kunden und begründet ihre Attraktivität ausdrücklich mit der Ermöglichung kryptowertbezogener Transaktionen. Ihr Meldeaufkommen sprang 2025 von 34.357 auf 108.158. Kryptowertbezogene Auffälligkeiten folgen in dieser Kategorie Verpflichteter mit deutlichem Abstand hinter Betrug. Wer diese Struktur ernst nimmt, bekommt eine Ahnung davon, was durch eine präzisere Erfassung sichtbar werden könnte.

Seit dem 1. März 2026 gilt die GwG-Meldeverordnung. Sie macht die Blockchain-Transaction-ID (Tx-Hashes) bei kryptowertbezogenen Sachverhalten zur Pflichtangabe, technisch erzwungen: Meldungen ohne befülltes Feld werden, soweit ich das korrekt verstehe, zurückgewiesen. Kryptobezüge werden dadurch maschinell identifizierbar, unabhängig vom gewählten Meldegrund. Aus einer Einschätzungsfrage wird ein Abfragekriterium.

Wichtig zu beachten: Eine Grenze zieht die Verordnung selbst. Die Pflichtangaben greifen nur verlässlich, insoweit die Informationen beim meldenden Institut vorliegen. Wo keine Transaction-ID existiert (etwa bei einer Fiat-Überweisung an eine Krypto-Börse) bleibt der Kryptobezug weiterhin unsichtbar.

03 | Noch ein Wort zum Stichtag

Warum die Pflicht erst ab März greift und nicht bereits mit dem Jahreswechsel, weiß ich nicht. Fakt ist: Für zwei Monate des Jahres 2026 gilt noch die alte Erfassung. Präziser werden die Daten ab dem 1. März 2026, ein belastbares Gesamtbild liefert damit also frühestens das Berichtsjahr 2027.

Unterjährige Zahlen werden bereits erhoben: Der Bericht spricht von quartalsweise stattfindenden Sonderauswertungen zu Kryptowerten; adressiert jedoch lediglich an Partnerbehörden und Verpflichtete.

Warum die Zahl für 2025 fehlt, sagt der Bericht nicht. Möglich ist eine schlichte Verlagerung des Schwerpunkts. Möglich ist auch, dass eine Jahreszahl aus der alten Erfassung wenig Wert gehabt hätte, weil sie mit allem ab März 2026 kaum vergleichbar wäre.

04 | Im Ergebnis bleibt festzuhalten

Die bisherige Erfassung war für dieses Phänomen nur begrenzt aussagekräftig. Ab 2026 wird deutlich präziser gemessen. Und die 8.711 aus dem Bericht 2024 werden dann aussehen wie das, was sie gewesen sein dürften: eine absolute Untergrenze.

Quellenverzeichnis

1 Financial Intelligence Unit: Jahresbericht 2025. Generalzolldirektion, Köln, Juli 2026. Pressemitteilung: zoll.de
2 Financial Intelligence Unit: Jahresbericht 2024. Generalzolldirektion, Köln, 2025.
3 GwG-Meldeverordnung, in Kraft seit 1. März 2026.